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Beschluss |
In einigen Bundesländern wurden nach dem letzten Dioxon-Skandal Internetportale eingerichtet, um dort eine Liste der Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht nach § 40 Abs. 1a LFGB zu veröffentlichen. Dadurch sollte der Verbraucherschutz gestärkt und zusätzlicher Druck auf die betroffenen Betriebe im Gastronomie- und Lebensmittelbereich ausgeübt werden. Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 24.04.2013 (Az.: - 13 B 192/12, 13 B 215/13, 13 B 238/13 -), wonach an der Verfassungsmäßigkeit von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB Zweifel bestehen, werden seitens der nordrhein-westfälschen Verwaltung bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage keine weiteren Veröffentlichungen mehr vorgenommen.
Da über das Portal des LANUV NRW bis zur Klärung der Rechtslage keine Daten abgerufen werden können, bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Lebensmittelkontrolleure sind in Herne im Einsatz?
2. Wie häufig müssen z.B. lebensmittelverarbeitende Betriebe überprüft werden?
3. Ist das vorhandene Personal in der Lage, die notwenigen Kontrollen durchzuführen?
4. Wie viele Verstöße gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Gesundheit, der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und die mit einem Bußgeld von mindestens 350 EUR zu sanktionieren sind, gab es in Herne in den letzten 5 Jahren?`
5. Gab es in den letzten 5 Jahren Überschreitungen von gesetzlich festgelegten Grenzwerten, Höchstgehalten oder Höchstmengen bei Lebensmittel- und Futtermittelproben?
Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Seit Beginn des Jahres 2012 werden die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung in Herne im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom Kreis Recklinghausen wahrgenommen.
Durch diese Zusammenarbeit wurde die Aufgabenwahrnehmung fachlich optimiert und wirtschaftlich effizienter gestaltet. Im Bereich der Stadt Herne bestehen 4 Überwachungsbezirke, die mit jeweils einem Lebensmittelkontrolleur besetzt sind. Vertretungen erfolgen aus dem Personalbestand des Kreises.
Zu Frage 2:
Die Überprüfung der Betriebe erfolgt aufgrund einer betriebsindividuellen Risikobewertung zwischen 1 mal wöchentlich und bis zu 2 Jahren.
Risikogeneigte Bereiche wie fleischverarbeitende Betriebe werden entsprechend häufiger überwacht bzw. beprobt. Auffällig gewordene Betriebe werden in jedem Fall kurzfristig nachkontrolliert.
Zu Frage 3:
Ja
Zu Frage 4:
In den letzten 5 Jahren (2008-2012) gab es etwa 180 Fälle, die wie beschrieben sanktioniert wurden, also ca 35-40 Fälle pro Jahr. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um betriebshygienische Mängel, seltener um verdorbene Produkte.
Zu Frage 5:
Nein