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Ratsinformationssystem

Auszug - Fortführung des bauleitplanerischen Teils des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) nach dem Außerkrafttreten des regionalplanerischen Teils  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 16.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2013/0338 Fortführung des bauleitplanerischen Teils des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) nach dem Außerkrafttreten des regionalplanerischen Teils
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rogge, Tel. 3015
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt

        -              gemäß § 39 Abs. 5 Landesplanungsgesetz die Fortgeltung des bauleitplanerischen Teils des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr als gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) gemäß § 204 Baugesetzbuch nach dem Ende der Befugnis der Planungsgemeinschaft zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Regionalen Flächennutzungsplans gemäß § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz.

        -              Die Verwaltung wird aufgefordert, zu gegebener Zeit eine Beschlussvorlage auszuarbeiten, mit der die zur Aufstellung des RFNP gebildete Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr aufgelöst und die organisatorischen Grundlagen zur Fortführung des bauleitplanerischen Teils des RFNP als GFNP geschaffen werden sollen. Ein interkommunaler verfahrensbegleitender Ausschuss soll beibehalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

60

dagegen:

0

Enthaltung:

0