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Auszug - Verkehrssicherheit auf Gehwegen in Röhlinghausen - Anfrage der Bezirksverordneten Brüser vom 11.06.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2013/0412 Verkehrssicherheit auf Gehwegen in Röhlinghausen
- Anfrage der Bezirksverordneten Brüser vom 11.06.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage SPD
Verfasser:BVO Brüser, Bettina
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke   
 
Beschluss


Der Stadtteil Röhlinghausen entwickelt sich bereits seit einigen Jahren zu einem sehr schönen und lebenswerten Wohnort. Hierzu tragen renovierte und neu entwickelte Wohnflächen, stetig weiter ausgebaute Grünflächen – u. a. das Naturschutzgebiet, welches an Pluto V angrenzt -, aber auch der Stadtkern Röhlinghausens mit seinem sehr guten Angebot im Einzelhandel maßgeblich bei. Neben dem weiterhin existierenden Problem widerrechtlich parkender Pkw auf Gehwegen vor allem im Zentrum des Stadtteils wird die Nutzung eben dieser Gehwege im Bereich des  Einzelhandels auch dadurch eingeschränkt, dass  Außenauslagen – z. B. Produkte, Werbetafeln – dort platziert werden. Der Abstand zwischen  Gebäude und Straße, oder Gebäude und Baumbepflanzung, lässt an einigen Stellen nur noch wenig Raum für Fußgänger.

 

Mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      Wie groß muss der Abstand zwischen Gebäude und Straße sein, so dass der Gehweg eine hinreichende Fläche für Fußgänger bietet?

 

2.      Wird der Gehweg im Röhlinghauser Stadtkern aus Sicht der Verwaltung als hinreichend breit angesehen, so dass neben Fußgängern auch Personen mit Rollator, Personen im Rollstuhl, oder Eltern mit Kinderwagen diesen problemlos nutzen können?

 

3.      Sollte hier Nachbesserungsbedarf bestehen, besteht wohl die Möglichkeit einer Lösung des Problems, so dass sowohl die Fußgänger als auch der Einzelhandel zufrieden sind? Es soll an dieser Stelle unter keinen Umständen zu Konflikten mit dem Einzelhandel vor Ort führen.

 

 

Folgende Antwort trägt Herr Lieder vor:

 

zu Frage 1:

 

Bei der Neuplanung von Straßen und Gehwegen gelten als Grundlage die Angaben der aktuellen technischen Richtlinie RASt 06.

Im Kapitel 6.1.6 „Anlagen für den Fußgängerverkehr“ der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006) wird die Regelbreite eines Seitenraums für Fußgänger mit 2,50 m angegeben. Die Regelbreite ergibt sich aus den Anforderungen der ausreichenden Gehwegbreite von 1,80 m, auf der sich zwei Fußgänger begegnen sollen sowie der notwendigen Abstände zur Hauswand von 0,2 m und zur Fahrbahn von 0,5 m.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich im Bestand abweichende Breiten ergeben können und es nicht möglich ist, bei Planungen oder Umbaumaßnahmen innerhalb bestehender Bebauung grundsätzlich die gewünschten Regelbreiten herzustellen.

 

Nach der DIN 18040-1 beträgt die Mindestbreite für Gehwege 1,50m (mit Begegnungsverkehr).

 

 

zu Frage 2:

 

Der gegenständliche Bereich ist in zeitlichen Abständen und zu unterschiedlichen Uhrzeiten wiederholt durch den FB 44/1 kontrolliert worden. Behinderungen für den Fußgängerverkehr konnten dort nicht festgestellt werden. Die Verkehrssicherheit war dort nicht beeinträchtigt.

 

zu Frage 3:

Beide betroffenen Parteien können aus der Sicht der Verwaltung nicht gleich zufrieden gestellt werden. Die Verwaltung wird dem Einzelhandel mitteilen, dass in den sehr engen Stellen keine Werbeträger und Warenaussteller aufgestellt werden dürfen. Diese sollten in die weniger kritischen Bereiche -  z. B. zwischen die Baumscheiben - verschoben werden.