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Der Stadtteil Röhlinghausen entwickelt sich bereits seit einigen Jahren zu einem sehr schönen und lebenswerten Wohnort. Hierzu tragen renovierte und neu entwickelte Wohnflächen, stetig weiter ausgebaute Grünflächen – u. a. das Naturschutzgebiet, welches an Pluto V angrenzt -, aber auch der Stadtkern Röhlinghausens mit seinem sehr guten Angebot im Einzelhandel maßgeblich bei. Neben dem weiterhin existierenden Problem widerrechtlich parkender Pkw auf Gehwegen vor allem im Zentrum des Stadtteils wird die Nutzung eben dieser Gehwege im Bereich des Einzelhandels auch dadurch eingeschränkt, dass Außenauslagen – z. B. Produkte, Werbetafeln – dort platziert werden. Der Abstand zwischen Gebäude und Straße, oder Gebäude und Baumbepflanzung, lässt an einigen Stellen nur noch wenig Raum für Fußgänger.
Mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie groß muss der Abstand zwischen Gebäude und Straße sein, so dass der Gehweg eine hinreichende Fläche für Fußgänger bietet?
2. Wird der Gehweg im Röhlinghauser Stadtkern aus Sicht der Verwaltung als hinreichend breit angesehen, so dass neben Fußgängern auch Personen mit Rollator, Personen im Rollstuhl, oder Eltern mit Kinderwagen diesen problemlos nutzen können?
3. Sollte hier Nachbesserungsbedarf bestehen, besteht wohl die Möglichkeit einer Lösung des Problems, so dass sowohl die Fußgänger als auch der Einzelhandel zufrieden sind? Es soll an dieser Stelle unter keinen Umständen zu Konflikten mit dem Einzelhandel vor Ort führe