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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 –Burgstraße– gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 13 |
dagegen: | - |
Enthaltung: | - |
(Anmerkung der Schriftführerin: Die v. g. Anlage ist dem Original der Niederschrift beigefügt.)