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Vorlage - 2013/0361  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 -Burgstraße- Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur Einleitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, Tel. 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
11.06.2013 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
19.06.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
27.06.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.07.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                  ./.

Bez.:

Nr.:               ./.

Bez.:

                   ./.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                 ./.

Bez.:

Nr.:              ./.

Bez.:

                  ./.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 –Burgstraße– gemäß

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

2.              Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung               der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.


Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk Herne Eickel südlich der Burgstraße und umfasst das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 50, Flurstück 75 und einen Teil des Flurstücks 76. Im Westen wird der Geltungsbereich durch das bestehende Seniorenwohnheim, im Süden durch die Parkanlage „Volksgarten“ und im Osten durch das Wohnbaugrundstück Burgstraße 21 begrenzt.

 

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

 

Der Vorhabenträger – das Herner Architekturbüro Weyers – beabsichtigt, auf dem Grundstück Burgstraße 21a eine barrierefreie Wohnanlage, bestehend aus zwei Einzelhäusern mit insgesamt 10 Wohneinheiten, für betreutes Altenwohnen zu errichten. Der Standort ist auf Grund seiner zentralen und zugleich ruhigen Lage im Stadtteil Eickel gut für die Ansiedlung des geplanten Wohnbauvorhabens geeignet. Den Nachweis der Durchführbarkeit des Vorhabens hat der Vorhabenträger auf Grundlage einer Verfügungsberechtigung über das Grundstück erbracht. Das Deutsche Rote Kreuz wird die Betreuung übernehmen und auch einen Hausnotruf installieren. Da der bestehende rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 61 das Vorhabengrundstück als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit dem Nutzungszweck „Kirche“ festsetzt, ist die Schaffung neuen Planungsrechts erforderlich.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Im Plangebiet sollen zwei dreigeschossige, Wohngebäude sowie eine Stellplatzanlage mit 6 PKW-Stellplätzen entstehen. Die Wohngebäude verfügen über 10 barrierefreie Seniorenwohnungen, die zwischen 71 und 136 m² groß sind. Alle Wohnungen sind u. a. mit Terrassen, Dachterrassen oder Loggien ausgestattet.

 

 

D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Die Möglichkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hat das Baugesetzbuch mit der Änderung vom 21.12.2006 geschaffen. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an diesem Vorhaben soll jedoch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Da bei Bebauungsplänen, die im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, keine naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen sind, sollen die erforderlichen Baumfällungen nach Maßgabe der Herner Baumschutzsatzung ausgeglichen werden.

 

 

E. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan ein „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzen. Die Wohngebäude sollen maximal dreigeschossig in „Offener Bauweise“ errichtet werden. Die zulässige Grundflächenzahl wird voraussichtlich 0,4 und die zulässige Geschossflächenzahl voraussichtlich 1,0 betragen. Darüber hinaus wird eine „Fläche für Stellplätze“ festgesetzt.

 

 

F. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächster Verfahrensschritt zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat


Anlagen:

 

1.  Übersichtsplan: M 1 : 5.000

2.  Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 61 mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 Burgstraße (unmaßstäblich)

3.  Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Verfahrens

4.  Baupläne des Vorhabenträgers (unmaßstäblich)

5.  Erklärung Deutsches Rotes Kreuz

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VBP7_Antrag Weyers_April 2013 (561 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich VBP7_Baupläne Weyers_April 2013 (1051 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich VBP7_Erklärung DRK_April 2013 (1034 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich VBP7_Pläne_Ausschnitt BP 61 (1720 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich VBP7_Pläne_Übersichtsplan (238 KB)