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Auszug - Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 16 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für die Bereiche "Bergehalde Pluto-Wilhelm / Thyssenhalde / Halde der ehemaligen Zeche Unser Fritz I/IV" - Stadtbezirk Wanne  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:43 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2004/0827 Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 16 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für die Bereiche "Bergehalde Pluto-Wilhelm / Thyssenhalde / Halde der ehemaligen Zeche Unser Fritz I/IV" - Stadtbezirk Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 2627
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken eingegangen, über die einzeln zu entscheiden ist.

 

Zu 1.:   Schreiben des Forstamtes Gevelsberg vom 03.11.2004

 

            Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

            Der Anregung wird gefolgt.

 

Der Erläuterungsbericht zum Entwicklungsraum 7.10 (Thyssenhalde) und die textlichen Erläuterungen für das Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.24 (Thyssenhalde) werden wie folgt ergänzt:

„Da durch die Sicherungsmaßnahmen große Teile des Waldes beansprucht werden, sind gemäß Forstgesetz bei der Rekultivierung wesentliche Teile der Fläche als Waldfläche wiederherzustellen bzw. zu erhalten. Einzelheiten werden im landschaftspflegerischen Begleitplan zur Sicherung und Rekultivierung der Thyssenhalde geregelt.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

        

 

 

Zu 2.:   Schreiben der DB Services Immobilien GmbH vom 18.11.2004

 

            Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

            Der Anregung wird z. T. gefolgt.

 

Die Böschungen der Gleisanlagen im Bereich der Halde Unser Fritz I/IV stellen ein wichtiges lineares Verbindungselement dar und sollten daher im Landschaftsschutzgebiet verbleiben.

Um Maßnahmen, die der Betriebssicherheit der Bahn dienen, ermöglichen zu können, ohne dass ein vorheriges Befreiungsverfahren notwendig wird, ist folgende Unberührtheitsklausel in die Verbotsliste zum Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.25 aufzunehmen:

„Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen der DB AG, die der Betriebssicherheit der Bahn dienen, sofern die Maßnahmen vom Vorhabensträger vorab mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt wurden.“

Mit dieser Formulierung soll gewährleistet werden, dass auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes (z. B. Wahl landschaftsschonender Verfahren, Minderungsmöglichkeiten) Berücksichtigung finden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

           

 

 

Zu 3.:   Schreiben des Bergamtes Gelsenkirchen vom 03.11.2004       

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

                                                                            

 

Zu 4.:   Schreiben der Deutschen Steinkohle AG vom 16.11.2004

 

Beschluss:

           

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

            Der Rat der Stadt beschließt:

Den Bedenken wird nicht gefolgt.

 

Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit geht nach Beendigung der Bergaufsicht nicht auf die DSK über, da die DSK keine Ordnungsbehörde ist. Sie bleibt jedoch als Eigentümerin der Fläche verkehrssicherungspflichtig. In Abstimmungs-gesprächen mit der DSK hat sich die Stadt Herne bereit erklärt, die Verkehrssicherungspflicht für die Fläche zu übernehmen. Die Stadt Herne wird dazu einen Gestattungsvertrag mit der DSK abschließen.

Dieser unterliegt nicht der Regelungskompetenz des Landschaftsplanes, eine Änderung des Änderungsentwurfes ist daher nicht notwendig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

geänderter Beschluss

einstimmig

                       

 

 

Zu 5.:   Schreiben der Emschergenossenschaft vom 24.11.2004

 

Zu 5.1.:    Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

                            Der Rat der Stadt beschließt:

                            Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Eine Herausnahme der von der Emschergenossenschaft vorgeschlagenen Fläche aus dem Landschaftsschutz würde das Schutzgebiet durchschneiden. Zur Zeit liegen noch keine Pläne vor, die Aussagen zu landschaftsrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens erlauben. Bei Konkretisierung der Planungen wäre, je nach Umfang der Eingriffe in Natur und Landschaft, eine landschaftsrechtliche Befreiung oder Ausnahmegenehmigung möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

       

 

            Zu 5.2.:            Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

Zu 6.:   Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau vom 27.10.2004 

 

Zu 6.1.:    Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

                            Der Rat der Stadt beschließt:

                Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Der Straßenkörper der A 42 ist von der Schutzgebietsausweisung nicht betroffen. Im Hinblick auf die Straßenseitenflächen wurden im Rahmen des 1. Offenlegungsbeschlusses (Sitzungsvorlage 2003.399 vom 20.05.2003) Unberührtheitsklauseln aufgenommen, die eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Flächen erlauben. Eine Herausnahme aus dem Schutzstatus ist damit nicht notwendig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Zu 6.2.:    Ein Beschluss ist nicht zu fassen.