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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Im Rahmen
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Anregungen und Bedenken
eingegangen, über die einzeln zu entscheiden ist.
1. Schreiben des Forstamtes Gevelsberg vom 03.11.2004 |
Beschlussvorschlag: |
Das
Forstamt Gevelsberg verweist darauf, dass nach der Sanierung der Thyssenhalde
wesentliche Teile der Fläche aufgeforstet werden und andere Teile Wald
bleiben sollen. Dies sollte in den Erläuterungen zum Entwicklungsraum 7.10
berücksichtigt werden. |
Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird gefolgt. Der
Erläuterungsbericht zum Entwicklungsraum 7.10 (Thyssenhalde) und die
textlichen Erläuterungen für das Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.24
(Thyssenhalde) werden wie folgt ergänzt: „Da durch die Sicherungsmaßnahmen
große Teile des Waldes beansprucht werden, sind gemäß Forstgesetz bei der
Rekultivierung wesentliche Teile der Fläche als Waldfläche wiederherzustellen
bzw. zu erhalten. Einzelheiten werden im landschaftspflegerischen Begleitplan
zur Sicherung und Rekultivierung der Thyssenhalde geregelt.“ |
2. Schreiben der DB Services Immobilien GmbH vom 18.11.2004 |
Beschlussvorschlag: |
Die DB
macht geltend, dass Flächen und Bahnanlagen der DB AG grundsätzlich nicht
überplant werden dürfen. Bahnanlagen der DB AG sind Flächen des öffentlichen
Verkehrs, worunter neben den unmittelbaren Gleiskörpern auch Seitenstreifen,
Böschungen, Dämme und Einschnitte gehören. Bahnanlagen
einschließlich der Böschungen sind aus den Schutzgebieten auszugrenzen. Sollte
dies nicht möglich sein, müssen die Unberührtheitsklauseln für die
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete wie folgt ergänzt werden: „Nicht
verboten sind die für die Betriebssicherheit der Bahn erforderlichen Pflege-
und Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen der DB AG.“ |
Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird z. T. gefolgt. Die Böschungen der
Gleisanlagen im Bereich der Halde Unser Fritz I/IV stellen ein wichtiges
lineares Verbindungselement dar und sollten daher im Landschaftsschutzgebiet
verbleiben. Um Maßnahmen, die der
Betriebssicherheit der Bahn dienen, ermöglichen zu können, ohne dass ein
vorheriges Befreiungsverfahren notwendig wird, ist folgende
Unberührtheitsklausel in die Verbotsliste zum Landschaftsschutzgebiet
7.2.2.25 aufzunehmen: „Pflege- und
Instandhaltungsmaßnahmen an Anlagen der DB AG, die der Betriebssicherheit der
Bahn dienen, sofern die Maßnahmen vom Vorhabensträger vorab mit der unteren
Landschaftsbehörde abgestimmt wurden.“ Mit dieser Formulierung soll gewährleistet werden, dass auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes (z. B. Wahl landschaftsschonender Verfahren, Minderungsmöglichkeiten) Berücksichtigung finden. |
3. Schreiben des Bergamtes Gelsenkirchen vom 03.11.2004 |
Ein
Beschluss ist nicht zu fassen. |
Das Bergamt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass für den Bereich Halde Pluto Wilhelm, Thyssenhalde, Bergehalde Unser Fritz I/IV sowie die ehemalige Kokerei und Zeche Unser Fritz I/IV im Hinblick auf eventuelle Gewässerverunreinigungen bisher nur eine Bewertung der augenblicklichen Situation in Auftrag gegeben worden ist und ein konkreter Sanierungsplan für das Grundwasser nicht vorliegt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch im Bereich des Landschaftsplanänderungsverfahrens Sanierungsmaßnahmen für das Grundwasser durchgeführt werden müssen. So sieht ein erstes Konzept u. a. vor, das zwischen der A 42 und der Halde Pluto Wilhelm ein neues Drainagesystem errichtet wird, das der Sanierung des Grundwassers dienen soll. Auf der Fläche der Halde Pluto Wilhelm ist mit derartigen Sanierungsmaßnahmen jedoch nicht zu rechnen. Ob auf anderen Flächen ebenfalls Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers für erforderlich gehalten werden, ist zur Zeit unbestimmt. Das Bergamt Gelsenkirchen bittet daher, diese Möglichkeit bei der Änderung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen. |
Die Stadt Herne hat mit
der seit dem 02.11.2004 rechtskräftigen Landschaftsplanänderung Nr. 18
folgende Unberührtheitsklausel für alle Schutzgebietskategorien aufgenommen: „die zur
Gefährdungsabschätzung oder Sanierung von Altablagerungen, Altstandorten und
schädlichen Bodenveränderungen notwendigen Maßnahmen“. Damit ist
gewährleistet, dass die vom Bergamt skizzierten
Grundwassersicherungsmaßnahmen in Schutzgebieten durchgeführt werden können. |
4. Schreiben der Deutschen Steinkohle AG vom 16.11.2004 |
Beschlussvorschlag: |
Die Deutsche Steinkohle erhebt Bedenken bzgl. der Festsetzung von Spiel- und Lagerflächen sowie eines Aussichtspunktes auf der Pluto-Wilhelmhalde, da nach Beendigung der Bergaufsicht die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei der DSK liegt. |
Der Rat der Stadt beschließt: Den Bedenken wird gefolgt. In Abstimmungsgesprächen mit der Deutschen Steinkohle hat sich die Stadt Herne bereit erklärt die Verkehrssicherungspflicht für die Fläche zu übernehmen. Diese läge damit nicht mehr bei dem Eigentümer. Die Stadt Herne wird dazu einen Gestattungsvertrag mit der DSK abschliessen. Dieser unterliegt nicht der Regelungskompetenz des Landschaftsplanes, eine Änderung des Änderungsentwurfes ist daher nicht notwendig. |
5. Schreiben der Emschergenossenschaft vom 24.11.2004 |
Beschlussvorschlag: |
1.
Am
Hüller Bach laufen derzeit die Planungen zum Bau der Abwasserkanäle. Im
nördlichen Bereich des geplanten Landschaftsschutzgebietes Thyssenhalde
verlaufen die Druckrohrleitungen des Pumpwerkes Herne Pluto. Im
Mündungsbereich der Druckrohrleitungen ist ein Regenüberlauf vorgesehen. Des
weiteren sind Maßnahmen im Bereich des Pumpwerkes der DSK mit Ableitung zum
Hüller Bach geplant. Planungsunterlagen hierzu liegen noch nicht vor. Um die
Planungen nicht unnötig zu erschweren bzw. zu behindern, schlägt die Emschergenossenschaft
vor, diesen Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. 2.
Im
Rahmen des Strategischen Handlungskonzeptes Hüller Bach wird die gesamte
Entwässerungssituation des Polders Wanne-Nord überprüft. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Maßnahmenempfehlungen aus dem
Projekt bauliche Eingriffe in den Haldenbereich erforderlich werden. Die
Ausweisung der Schutzgebiete sollte deshalb zukünftig die Durchführung ggf.
notwendiger Maßnahmen nicht behindern. |
Der Rat der Stadt beschließt: Der
Anregung wird nicht gefolgt. Eine Herausnahme der von der Emschergenossenschaft vorgeschlagenen Fläche aus dem Landschaftsschutz würde das Schutzgebiet durchschneiden. Zur Zeit liegen noch keine Pläne vor, die Aussagen zu landschaftsrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens erlauben. Bei Konkretisierung der Planungen wäre, je nach Umfang der Eingriffe in Natur und Landschaft, eine landschaftsrechtliche Befreiung oder Ausnahmegenehmigung möglich. Ein Beschluss ist nicht zu fassen. Die hier angesprochenen, ggf. notwendigen baulichen Eingriffe im Haldenbereich wären im Bedarfsfall erforderlich zur Sanierung von Altablagerungen bzw. schädlichen Bodenverunreinigungen. Die Anregung greift somit inhaltlich die unter Punkt 3 der Sitzungsvorlage behandelte Thematik auf (Schreiben des Bergamtes Gelsenkirchen). |
6. Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau vom 27.10.2004 |
Beschlussvorschlag: |
1.
Der
Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Bochum hat keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Landschaftsplanänderung. Er verweist jedoch auf seine
Schreiben im Rahmen früherer Beteiligungsverfahren: 2.
Der
Landesbetrieb Straßenbau verweist außerdem auf das vom Bergamt Gelsenkirchen
zeitgleich durchgeführte Verfahren zur Grundwassersanierung in diesem
Bereich. Auflagen und Forderungen, die sich aus dem Verfahren des Bergamtes
ergeben könnten, sind im Landschaftsplanänderungsverfahren zu berücksichtigen. |
Der
Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Straßenkörper der A 42 ist von
der Schutzgebietsausweisung nicht betroffen. Im Hinblick auf die
Straßenseitenflächen wurden im Rahmen des 1. Offenlegungsbeschlusses (Sitzungsvorlage
2003.399 vom 20.05.2003) Unberührtheitsklauseln aufgenommen, die eine
ordnungsgemäße Nutzung dieser Flächen erlauben. Eine Herausnahme aus dem
Schutzstatus ist damit nicht notwendig. Ein Beschluss ist nicht zu fassen. s. Punkt 3 (Schreiben des
Bergamtes Gelsenkirchen) und Punkt 5.2 (Schreiben der Emschergenossenschaft). |
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen: