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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 -Burgstraße- Stadtbezirk Eickel Beschluss zur Einleitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit   

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 11.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0361 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 -Burgstraße- Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur Einleitung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, Tel. 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Frau Lukas von der SPD-Fraktion bittet die Verwaltung zu überprüfen, ob es sich um 9 Stellplätze (siehe Sachverhalt Punkt c) oder um 6 Stellplätze (siehe Planzeichnung) handelt. Herr Wixforth vom Fachbereich 51/Stadtplanung und Bauordnung sagt eine Überprüfung zu.

 

Beschluss:

 

1.             Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 Burgstraße gemäß

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

2.              Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit Enthaltung

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltung:

1