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Ratsinformationssystem

Auszug - "Flug"-Kostenerstattung an Stadtverordnete - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 16.05.2013 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:22 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0347 "Flug"-Kostenerstattung an Stadtverordnete
- Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 16.05.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:SVO Schlüter, Markus
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke
 
Beschluss


Aus der Presse war zu entnehmen, dass die SPD-Fraktion einem Ratsmitglied die Flugkosten erstattet hat, um diesem Ratsmitglied die Teilnahme an der Ratssitzung am 7. Mai zu ermöglichen. Für die CDU-Fraktion ergeben sich daraus folgende Fragen, um deren Beantwortung wir in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bitten.

 

1.      Ist eine Refinanzierung von Flugkosten für Stadtverordnete durch die Gemeindeordnung im Rahmen der Fraktionsfinanzierung gedeckt?

2.      In welcher Höhe sind dem Steuerzahler durch die Refinanzierung Kosten entstanden?

3.      Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die Mittel verausgabt worden sein?

4.      Ist auch der Rückflug zum Urlaubsort finanziert worden?             

     

Herr Oberbürgermeister Schiereck antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu den Kosten, die aus den Zuwendungen für die Fraktionen und Gruppen bestritten werden dürfen, zählen insbesondere

 

-          Kosten für die Anmietung von Räumen für die Geschäftsstelle

-          Kosten für die laufende Fraktionsarbeit wie Anschaffung von Möbeln und Büromaschinen, Porto, Telefon, Papier, Büromaterial, Grundausstattung von Literatur und Zeitschriften, Personal usw.

 

Hierzu gehören jedoch nicht die Kosten für Fahrten (Flüge) vom Urlaubsort zum Sitzungsort.

 

Es könnten jedoch Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetzt entstanden sein. Allerdings wäre hierfür die Genehmigung durch den Rat der Stadt erforderlich gewesen.

 

Zu Frage 2:

 

Es sind keine Kosten entstanden, da das betroffene Ratsmitglied zwischenzeitlich erklärt hat, die Kosten selbst zu tragen.

 

Zu Frage 3:

 

§ 45 Abs. 4 u. 6 GO NRW i.V.m. Landesreisekostengesetz.

Zur freien Verfügung stehende Finanzmittel der Fraktion oder Zahlungen aus Privatvermögen.

 

Zu Frage 4:

 

Siehe Antwort zu Frage 2