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Auszug - Barrierefreiheit ÖPNV-Haltepunkt "Am Buschmannshof" hier: Barrierefreiheit für Sehbehinderte mit Langstock - Anfrage des Bezirksverordneten Leschowski vom 26.04.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gesamtschule Wanne, Stöckstr.
Ort:
2013/0296 Barrierefreiheit ÖPNV-Haltepunkt "Am Buschmannshof"
hier: Barrierefreiheit für Sehbehinderte mit Langstock
- Anfrage des Bezirksverordneten Leschowski vom 26.04.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage FDP
Verfasser:BVO Leschowski, Frank
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Im Rah­men der Neu­ge­stal­tung des Busch­manns­ho­fes und sei­nes Um­fel­des ist es trotz der Ein­schal­tung des Be­hin­der­ten­bei­ra­tes zu Feh­lern bei der In­stal­la­ti­on des Leit­sys­tems für Seh­be­hin­der­te mit Lang­stock ge­kom­men. Wich­tig er­scheint der An­schluss des Leit­sys­tems an die ge­ge­be­nen na­tür­li­chen Leit­li­ni­en in al­len Rich­tun­gen.

An­hand der bei­ge­leg­ten Fo­tos fragt die FDP, ob fol­gen­des Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge be­rück­sich­tigt wer­den kön­nen:

1a              Hal­te­be­reich Ri Ei­ckel: War­um die­ser un­­ti­ge Um­weg um zwei Pfos­ten, kann er nicht ent­fal­len? Statt­des­sen Fort­füh­rung der Leit­strei­fen (Rip­pen­plat­ten) an der Fahr­bahn­kan­te und Ab­schluss mit ei­ner Auf­merk­sam­keits­plat­te (Nop­pen­plat­te) im vor­de­ren Bild­be­reich am Rich­tungs­feld.

1b               Hal­te­be­reich Ri Hbf: ana­log zu Pkt 1a, je­doch auf der an­de­ren Hal­te­stel­len­sei­te.

1c              Hal­te­be­reich Haupt­stra­ße: Hier ist der Zu-/Ab­gang wg feh­len­der In­di­ka­to­ren nicht ge­ge­ben; evtl. Nach­rüstung.

1d              Hal­te­be­reich Wib­belt­stra­ße: Zur Ver­mei­dung ei­nes Zick­zack-Kur­ses Vor­schlag zur Ver­bes­se­rung  der Weg­füh­rung.

1e               al­te­be­reich Wib­belt­stra­ße Ri Ei­ckel: Leit­strei­fen zur Leit­li­nie "Mau­er" fehlt: Wei­ter­füh­rung ge­ra­de­aus, Ver­mei­dung ei­nes Zick­zack-Kur­ses.

1f              in Er­gän­zung zu 1b:An­bin­dung an na­tür­li­che Leit­li­nie der Hal­te­stel­le zur Haus­front Am Busch­manns­hof

1g              In­stal­la­ti­on ei­nes zu­sätz­li­chen Leit­strei­fens mit zwei Auf­merk­sam­keits­fel­dern (Nop­pen­fel­dern) zur An­bin­dung an die na­tür­li­chen Leit­li­ni­en Amt­mann-Win­ter-Stra­ße / Am Busch­manns­hof

1h              In­stal­la­ti­on von Nop­pen­strei­fen zur Ab­si­che­rung der bis­her nicht mar­kier­ten Schlepp­stu­fen-Trep­pen­an­la­gen.

 

 

Herr Sablinski beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die in der o. g. Anfrage thematisierten Verbesserungsvorschläge waren schon mehrfach Gegenstand einer Bürgerbeschwerde und wurden, da es sich bei der Neugestaltung des Buschmannshofs um eine gemeinsame Zuwendungsmaßnahme der Städtebauförderung und der ÖPNV-Investition handelt, durch das  Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft. Die Stadt Herne ist in diesem Zusammenhang sowohl im November letzten Jahres sowie im April 2013 um Prüfung und  Stellungnahme gebeten worden. Eine fehlerhafte Ausführung im Bereich der taktilen Leiteinrichtungen konnte hierbei nicht festgestellt werden.

Mit Schreiben vom 23.11.2012 übermittelte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg und teilte darin mit, dass die Belange der mobilitätseingeschränkten MitbürgerInnen von den zuständigen Gremien der Stadt Herne geprüft wurden und die vorgesehenen Maßnahmen weit über den Standard der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit hinaus gehen.

Die beigefügten Aufnahmen 1a bis 1f zeigen allesamt die Zuwegung zum Haltestellenbereich. Es ist Grundlage der Planung, dass insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer möglichst sicher auf den Bahnsteig zu führen. So ist es vorgesehen, mittig auf die angelegte Rampe, welche eine Steigung von 6% aufweist, zu führen, um so insbesondere in einem Bereich mit stärkerem Gefälle einen Sicherheitsabstand zur Bahnsteigkante zu gewährleisten. Die im Bild 1f als fehlend dargestellte Verbindung zur Hauskante ist in der Planung selbstverständlich vorgesehen und wird aus bautechnischen Gründen immer erst nachträglich zu den gesamten Pflasterarbeiten erstellt, um so eine achsiale Ausrichtung zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Leitlinie zur Hauskante Amtmann-Winter-Straße/Wibbeltstraße.

Im Bild 1g ist zu sehen, dass die vermeintlich fehlende Führung zur platzumgebenden Mauer durch eine Schlitzrinne ausgebildet ist. Der Bereich der Treppenanlage ist ebenfalls durch eine Schlitzrinne gekennzeichnet und hinzukommend durch ein Lichtband hervorgehoben.

Diese Elemente werden den mobilitätseingeschränkten Personen im Rahmen einer Schulung gesondert vorgestellt.

Auf eine Führung über die gesamte Veranstaltungsfläche vom Haltebereich in Richtung Fußgängerzone ist bewusst verzichtet worden, da diese Führungslinie aufgrund der stattfindenden (Groß-)Veranstaltungen nicht dauerhaft barrierefrei gewährleistet werden kann. Die sogenannte Veranstaltungsfläche wird zu vielen Gelegenheiten im Jahr mit Verkaufsständen, Fahrgeschäften oder Festzelten bestückt, so dass eine Leitlinie in diesem Bereich nicht als zielführend betrachtet werden kann und nicht zu Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer beiträgt.

 

Weiterhin ist es ein grundsätzlicher Konsens zwischen der Stadtverwaltung und den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien, nicht über taktile Leitlinien zu bestimmten Zielen hin zu führen sondern auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen. Im Rahmen dieser Grundlagen ist die gesamte Planung mehrfach und fortlaufend mit dem Arbeitskreis Barrierefreies bauen diskutiert und weiter entwickelt worden.