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Beschluss |
Im Rahmen der Neugestaltung des Buschmannshofes und seines Umfeldes ist es trotz der Einschaltung des Behindertenbeirates zu Fehlern bei der Installation des Leitsystems für Sehbehinderte mit Langstock gekommen. Wichtig erscheint der Anschluss des Leitsystems an die gegebenen natürlichen Leitlinien in allen Richtungen.
Anhand der beigelegten Fotos fragt die FDP, ob folgendes Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden können:
1a Haltebereich Ri Eickel: Warum dieser unnötige Umweg um zwei Pfosten, kann er nicht entfallen? Stattdessen Fortführung der Leitstreifen (Rippenplatten) an der Fahrbahnkante und Abschluss mit einer Aufmerksamkeitsplatte (Noppenplatte) im vorderen Bildbereich am Richtungsfeld.
1b Haltebereich Ri Hbf: analog zu Pkt 1a, jedoch auf der anderen Haltestellenseite.
1c Haltebereich Hauptstraße: Hier ist der Zu-/Abgang wg fehlender Indikatoren nicht gegeben; evtl. Nachrüstung.
1d Haltebereich Wibbeltstraße: Zur Vermeidung eines Zickzack-Kurses Vorschlag zur Verbesserung der Wegführung.
1e altebereich Wibbeltstraße Ri Eickel: Leitstreifen zur Leitlinie "Mauer" fehlt: Weiterführung geradeaus, Vermeidung eines Zickzack-Kurses.
1f in Ergänzung zu 1b:Anbindung an natürliche Leitlinie der Haltestelle zur Hausfront Am Buschmannshof
1g Installation eines zusätzlichen Leitstreifens mit zwei Aufmerksamkeitsfeldern (Noppenfeldern) zur Anbindung an die natürlichen Leitlinien Amtmann-Winter-Straße / Am Buschmannshof
1h Installation von Noppenstreifen zur Absicherung der bisher nicht markierten Schleppstufen-Treppenanlagen.
Herr Sablinski beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die in der o. g. Anfrage thematisierten Verbesserungsvorschläge waren schon mehrfach Gegenstand einer Bürgerbeschwerde und wurden, da es sich bei der Neugestaltung des Buschmannshofs um eine gemeinsame Zuwendungsmaßnahme der Städtebauförderung und der ÖPNV-Investition handelt, durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft. Die Stadt Herne ist in diesem Zusammenhang sowohl im November letzten Jahres sowie im April 2013 um Prüfung und Stellungnahme gebeten worden. Eine fehlerhafte Ausführung im Bereich der taktilen Leiteinrichtungen konnte hierbei nicht festgestellt werden.
Mit Schreiben vom 23.11.2012 übermittelte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer eine Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg und teilte darin mit, dass die Belange der mobilitätseingeschränkten MitbürgerInnen von den zuständigen Gremien der Stadt Herne geprüft wurden und die vorgesehenen Maßnahmen weit über den Standard der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit hinaus gehen.
Die beigefügten Aufnahmen 1a bis 1f zeigen allesamt die Zuwegung zum Haltestellenbereich. Es ist Grundlage der Planung, dass insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer möglichst sicher auf den Bahnsteig zu führen. So ist es vorgesehen, mittig auf die angelegte Rampe, welche eine Steigung von 6% aufweist, zu führen, um so insbesondere in einem Bereich mit stärkerem Gefälle einen Sicherheitsabstand zur Bahnsteigkante zu gewährleisten. Die im Bild 1f als fehlend dargestellte Verbindung zur Hauskante ist in der Planung selbstverständlich vorgesehen und wird aus bautechnischen Gründen immer erst nachträglich zu den gesamten Pflasterarbeiten erstellt, um so eine achsiale Ausrichtung zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Leitlinie zur Hauskante Amtmann-Winter-Straße/Wibbeltstraße.
Im Bild 1g ist zu sehen, dass die vermeintlich fehlende Führung zur platzumgebenden Mauer durch eine Schlitzrinne ausgebildet ist. Der Bereich der Treppenanlage ist ebenfalls durch eine Schlitzrinne gekennzeichnet und hinzukommend durch ein Lichtband hervorgehoben.
Diese Elemente werden den mobilitätseingeschränkten Personen im Rahmen einer Schulung gesondert vorgestellt.
Auf eine Führung über die gesamte Veranstaltungsfläche vom Haltebereich in Richtung Fußgängerzone ist bewusst verzichtet worden, da diese Führungslinie aufgrund der stattfindenden (Groß-)Veranstaltungen nicht dauerhaft barrierefrei gewährleistet werden kann. Die sogenannte Veranstaltungsfläche wird zu vielen Gelegenheiten im Jahr mit Verkaufsständen, Fahrgeschäften oder Festzelten bestückt, so dass eine Leitlinie in diesem Bereich nicht als zielführend betrachtet werden kann und nicht zu Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer beiträgt.
Weiterhin ist es ein grundsätzlicher Konsens zwischen der Stadtverwaltung und den zuständigen bürgerschaftlichen Gremien, nicht über taktile Leitlinien zu bestimmten Zielen hin zu führen sondern auf Gefahrenstellen aufmerksam zu machen. Im Rahmen dieser Grundlagen ist die gesamte Planung mehrfach und fortlaufend mit dem Arbeitskreis Barrierefreies bauen diskutiert und weiter entwickelt worden.