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Auszug - Aus- und Forbildung bei der Feuerwehr - Anfrage des Stadtverordneten Musbach vom 26.04.2013 -  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 18.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2013/0294 Aus- und Forbildung bei der Feuerwehr
- Anfrage des Stadtverordneten Musbach vom 26.04.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:SVO Musbach, Michael
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
 
Beschluss


in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde bekannt, dass die Aus- und Fortbildung der Herner Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) mit einem Volumen in Höhe von 120.000 Euro an Dritte vergeben wurde. Bedingt durch diese Umstellung können spezielle Herner Inhalte (technisch und taktisch) nicht vermittelt werden, wodurch wiederum ein erheblicher Nachschulungsbedarf entsteht. Auch können nach Angaben der Berufsfeuerwehr nicht alle notwendigen Aus- und Fortbildungen durchgeführt werden.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne am 7. Mai 2013, nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1.      Aus welchem Grund wurde die bewährte Praxis Aus- und Fortbildung mit eigenen               Kräften durchzuführen, aufgegeben? Und das trotz erheblicher Bedenken der               Feuerwehr!

 

  1.      In welchem Umfang entstehen durch die veränderte Praxis, bezogen auf die vergebenen               Aus- und Fortbildungen, Mehr-/Minderausgaben?

 

  1.      Hätten - bei unveränderter Praxis - mit den bereit gestellten 120.000 Euro die Aus-/               Fortbildungen im notwendigen Umfang durchgeführt werden können?

 

  1.      Welche Aus- und Fortbildungen können durch die veränderte Situation im Jahr 2013               nicht durchgeführt werden?

 

  1.      Wie wird die notwendige Nachschulung der Teilnehmer sichergestellt?

 

  1.      Können die Ausgaben für diese Nachschulung beziffert werden?

 

 

Herr Stadtrat Nowak beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Ziffer 1:

Die Aus- und Fortbildung kann, jedenfalls bei der gegenwärtigen Personalsituation, nicht im Rahmen der dienstplanmäßigen Arbeitszeit sichergestellt werden. Vielmehr hätte weitere Mehrarbeit (also Überstunden) angeordnet werden müssen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass durch das jetzige Dienstplanmodell die Grenze der zulässigen Arbeitsbelastung für 2013 bereits ausgeschöpft ist. Hierbei wurde auch schon von der Ausnahmeregelung gem. § 5 der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr Gebrauch gemacht. Danach kann die wöchentliche Höchstarbeitszeit  (einschl. Bereitschaftszeiten) auf freiwilliger Basis von 48 auf 54 Stunden erhöht werden. Diese Regelung hat der Personalrat am 20.12.12 nur unter „Zurückstellung seiner rechtlichen Bedenken für das Jahr 2013 letztmalig“ zugestimmt. Eine nochmals darüber hinausgehende Mehrarbeit zum Zwecke der Aus- und Fortbildung war demnach nicht mehr genehmigungsfähig. Das Ausweichen auf die externe Vergabe geschah daher einerseits, um gesundheitliche Risiken für die betroffenen nicht noch weiter zu erhöhen. Andererseits sollte eine Eskalation mit der Personalvertretung vermieden werden. Die geänderte Praxis soll vorerst nur für das Jahr 2013 gelte. Es wird geprüft ob ab 2014 (unter dem veränderten Dienstplanmodell) die Aus- und Fortbildung wieder intern durchgeführt werden kann.

 

Zu Ziffer 2:

Für das Jahr 2013 mussten 120.000,00 € zusätzlich für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung gestellt werden. Betroffen sind hier die Bereiche des Rettungsdienstes und des Brandschutzes. Im Bereich des Brandschutzes die Aus – und Fortbildung der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr.

Es konnte nur ein Teil der notwendigen Aus – und Fortbildung an Dritte vergeben werden. Die zeitliche Planung für beide Seiten abzustimmen ist sehr komplex und ließ keine weitere Vergabe an Dritte zu. Erschwerend kommt hinzu das bestimmte Ausbildungsgebiete und - themen überhaupt nicht von Dritten am Standort Herne angeboten oder durchgeführt werden können.

Sollte die Aus – und Fortbildung grundsätzlich weiter durch Dritte durchgeführt werden, muss mit erheblichen höheren Kosten gerechnet werden. Die zu erwartende Summe kann zur Zeit nicht abgeschätzt werden da es noch völlig unklar ist wie die Ausbildung ab 2014 durchgeführt werden soll.

Vorsorglich muss bereits jetzt schon für das Jahr 2014 eine Summe in Höhe von weiteren 120.000,00 € geplant werden.  

 

 

Zu Ziffer 3:

Die Aus- und Fortbildung hätte nur unter Missachtung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen weiter durch Überstunden geleistet werden können. Der Betrag für das Jahr 2012 wurde auf 17.500,00 € ermittelt, es wurden jedoch zum Teil andere Lehrgänge als jetzt in 2013 vermittelt.  

 

Zu Ziffer 4:

Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr die Aus- und Fortbildung:

 

  • Atemschutzgeräteträger. Es hätten zwei Lehrgänge in 2013 durchgeführt werden müssen. Durch den Dienstleister konnte aus zeitlichen Gründen nur ein Lehrgang angeboten werden.
  • Führer für Feuerwehrboote
  • Absturzsicherung
  • Führer von Motorsägen
  • Maschinistenausbildung

 

Im Bereich der Berufsfeuerwehr:

 

  • Fahrsicherheitstraining für PKW und LKW
  • 20 % der Mitarbeiter können nicht an der Ausbildung in der Brandsimulationsanlage teilnehmen da die Ausbildungskapazität durch den Dienstleister zu gering ist.

 

Zu Ziffer 5:

Um die notwendige Ausbildung für die Feuerwehr Herne zu leisten wird bereits über eine personelle Aufstockung des Sachgebietes Ausbildung nachgedacht.  In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass die Übernahme einer Ausbildungstätigkeit mit einem Wechsel in den Sonderdienst verbunden ist und eine entsprechende Lücke im Einsatzdienst entsteht. Aktuell wird ein Bewerberverfahren für Mitarbeiter/-innen im Brandschutz durchgeführt. Es wird erwartet, dass zusätzliches Personal zur Besetzung der freien Stellen gewonnen werden kann.

Die notwendigen Nachschulungen können nur übers gesamte Jahr 2013 bis ins erste Halbjahr 2014 verteilt durch das Sachgebiet Ausbildung aufgefangen werden, da diese Schulungen nur zusätzlich geleistet werden können. Es kommt zu einer erheblichen Zeitverzögerung um die für die Feuerwehr Herne notwendigen Standards zu vermitteln. Es ist zu befürchten, das eventuell die Nachschulung nicht in allen Bereichen erfolgen kann.

 

Zu Ziffer 6:

Diese Frage kann zur Zeit nicht beantwortet werden, da nicht absehbar ist in welcher Art und in welchem Umfang die Nachschulung durch Mitarbeiter der Feuerwehr  geleistet werden kann.

 

Sachstand Rettungsdienst:

Dieser Sachstand ist zwar nicht Bestandteil der Fragen, es ist jedoch zwingend notwendig bereits jetzt schon auf die zukünftigen Probleme hinzuweisen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund des am 28.02.2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) wird sich nach Einschätzung der Berufsfeuerwehr Herne zukünftig ein erhöhter Aus- und Fortbildungsaufwand ergeben:

 

Die Berufsfeuerwehr Herne wird jetzige Rettungsassistenten entsprechend §32 NotSanG nachschulen und nachprüfen (lassen) müssen, damit diese die Qualifikation zum Notfallsanitäter erhalten. Diese Nachschulungen werden umfassen

-              für Rettungsassistenten mit weniger als 3jähriger Tätigkeit im Rettungsdienst: 960 Stunden  

           + Ergänzungsprüfung

-              für Rettungsassistenten mit mindestens 3jähriger Tätigkeit im Rettungsdienst: 480 Stunden

           + Ergänzungsprüfung

-              für Rettungsassistenten mit mindestens 5jähriger Tätigkeit im Rettungsdienst: (vermutlich

           120 Stunden) Vorbereitungslehrgang + Ergänzungsprüfung

Während dieser Zeiten wird das Personal von der Tätigkeit im Rettungsdienst freigestellt werden müssen.

 

Darüber hinaus wird sich an der eigenen Rettungsassistentenschule ein erhöhter und wiederkehrender Aus- und Fortbildungsaufwand aus §4 Abs 2c NotSanG ergeben, nach dem zusätzliche „heilkundliche Maßnahmen durch den Notfallsanitäter vor Ort durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (…) bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –situationen standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden“ müssen. 

 

Konkretere Angaben zum erwarteten, erhöhten Aus- und Fortbildungsaufwand können zum aktuellen Zeitpunkt nicht gemacht werden, da sowohl die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Notfallsanitäter als auch die Amtlichen Kommentare zum NotSanG sowie die Revision des Rettungsgesetzes NRW (Frage nach der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung von Rettungsmitteln) ausstehen. Klar ist jedoch das die personelle Besetzung von nur einem Mitarbeiter in der Rettungsassistentenschule im Sonderdienst für diese Herausforderung nicht ausreicht.