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Auszug - Entfernung des Grünpfeils an der Einmündung der Eickeler Straße in die Rainerstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 08.03.2013 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2013/0173 Entfernung des Grünpfeils an der Einmündung der Eickeler Straße in die Rainerstraße
- Anfrage des Bezirksverordneten Barzik vom 08.03.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Barzik, Andreas
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Lübeck-Messmacher, Elke
 
Beschluss


Aufgrund einer umfangreichen Untersuchung der Hochschule Bochum wurde an der genannten Einmündung ein Grünpfeil angeordnet, der den Rechtsabbiegern aus der Eickeler Straße heraus in die Rainerstraße zum Teil langandauernde, sinnlose Wartezeiten ersparte (Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 13. September 2011, Vorlage 2011/0497).

In dieser Sitzung bat der damalige Vorsitzende des Ausschusses darum, dass allen Fraktionen eine CD mit der Untersuchungsergebnissen zur Verfügung gestellt werden sollte. Leider wurde seitens der Verwaltung versäumt, auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Eickel darüber zu informieren.

Mitte Februar wurde diese Anordnung ohne vorherige Information der Bezirksvertretung durch Demontage des Schildes aufgehoben.

 

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.   Wurde an dem angeführten Knotenpunkt gemäß der Verwaltungsvorschrift StVO „das Unfallgeschehen regelmäßig mindestens anhand von Unfallsteckkarten“ ausgewertet und können diese der Bezirksvertretung zur Kenntnis gegeben werden?

2.   Welche Unfallhäufungen wurden in dem zu betrachtenden „Zeitraum von drei Jahren“ aktenkundig?

3.   War bei den beobachteten Unfällen „der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor“?

4.   Ist die Verwaltung der Überzeugung, dass diese Einmündung „häufig von seh- oder gehbehinderten Personen“ überquert wird und wurde geprüft, ob in diesem Fall die „Lichtzeichenanlage mit akustischen oder anderen geeigneten Zusatzeinrichtungen“ ausgestattet werden kann?

5.     Kann die angesprochene Untersuchung der Hochschule Bochum den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden?

(Alle gekennzeichneten Zitate aus VwV-StVO.)

 

Frau Mertens gibt folgende Antwort:

 

Der im vorgenannten Einmündungsbereich angeordnete Grünpfeil wurde dort am 01.09.2011 angebracht.

Diese Maßnahme wurde zuvor am 13.09.2011 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vorgestellt. In dieser Vorlage wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine versuchsweise Anordnung des Verkehrszeichens 720 handelt. Seitens der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde bestanden Bedenken gegen eine derartige Regelung. Eine Beeinträchtigung der dort verkehrenden Straßenbahnen war zu befürchten. Es wurde vereinbart den Einmündungsbereich intensiv zu beobachten. Bei einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sollte der Grünpfeil (VZ 720) wieder entfernt werden.

 

Bereits kurze Zeit nach Anbringung des VZ wurde seitens der BOGESTRA festgestellt, dass sich die neue Regelung negativ auf den Betrieb der Linie 306 auswirkt. Zum einen befuhren Verkehrsteilnehmer immer wieder das Lichtraumprofil der Bahn, zum anderen wurde durch die freie Fahrt des Rechtsabbiegers die Kontaktanforderung im Bereich der nahe gelegenen Kreuzung Rainerstraße / Auf der Wenge beeinträchtigt. Diese Verkehrsteilnehmer hätten sich vor Anbringung des Grünpfeils in diesem Bereich bei der Vorbeifahrt der Straßenbahn vor der Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage befunden.

 

Nachdem sich im September 2012 in diesem Bereich ein Verkehrsunfall zwischen einem Rechtsabbieger und einem Radfahrer ereignete, beschäftigte sich die Unfallkommission

(Polizei, Straßenbaulastträger, Verkehrstechnik, Straßenverkehrsbehörde) mit der Beschilderung.

Aufgrund des Unfalls und der Bedenken der BOGESTRA wurde die Entfernung des VZ beschlossen.

Der Grünpfeil wurde am 14.02.2013 entfernt.

 

 

Fragen 1 – 3

 

Da vor Anbringung des VZ 720 im politischen Raum bekannt gegeben wurde, dass es sich um eine versuchsweise Anordnung handelte, ist die Heranziehung der Unfallstatistik, über welchen Zeitraum auch immer, nicht der ausschlaggebende Faktor für die getroffene Entscheidung.

Die erheblichen Bedenken/ Beeinträchtigungen der BOGESTRA und der Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung begründen die Entscheidung. Weder der Verkehrsunfall noch die Beeinträchtigung der Linie 306 hätten ohne den Grünpfeil stattgefunden.

 

 

Frage 4

 

Der FB 53/2, Verkehrstechnik, teilt mit, dass die dortige Signalanlage blindengerecht ausgestattet ist. Die Lichtzeichenanlage (LZA) verfügt über einen Orientierungs- und Freigabeton.

 

Frage 5

 

Die entsprechenden Unterlagen können vom FB 53, Verkehrstechnik, zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Herr Barzik fragt nach, wie es denn sein kann, dass aufgrund der Meldung der BOGESTRA bzgl. einer erhöhten Unfallbeeinträchtigung das Schild entfernt wird.

Auch möchte er wissen, wie ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen auf die Gleise der Linie 306 kommen könnte, da die Schienen mittig liegen.

 

Frau Mertens sagt aus, dass es sich nicht um eine Unfall- sondern um eine Verkehrsbeeinträchtigung handelt.

Des Weiteren wurde die Situation (Befahren der Gleise beim Rechtsabbiegen) mehrfach von Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes beobachtet.

 

Nachdem mehrere Gremiumsmitglieder ihren Unmut über das Entfernen kundgetan haben, erklärt Frau Mertens, dass das Leben und die Gesundheit eines jeden Verkehrsteilnehmers Vorrang hat. Ein Unfall ist ein Unfall zuviel.

Da das Schild nur probeweise angebracht war, hat die Unfallkommission die v. g. Entscheidung getroffen.