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Aufgrund einer umfangreichen Untersuchung der Hochschule Bochum wurde an der genannten Einmündung ein Grünpfeil angeordnet, der den Rechtsabbiegern aus der Eickeler Straße heraus in die Rainerstraße zum Teil langandauernde, sinnlose Wartezeiten ersparte (Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 13. September 2011, Vorlage 2011/0497).
In dieser Sitzung bat der damalige Vorsitzende des Ausschusses darum, dass allen Fraktionen eine CD mit der Untersuchungsergebnissen zur Verfügung gestellt werden sollte. Leider wurde seitens der Verwaltung versäumt, auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Eickel darüber zu informieren.
Mitte Februar wurde diese Anordnung ohne vorherige Information der Bezirksvertretung durch Demontage des Schildes aufgehoben.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wurde an dem angeführten Knotenpunkt gemäß der Verwaltungsvorschrift StVO „das Unfallgeschehen regelmäßig mindestens anhand von Unfallsteckkarten“ ausgewertet und können diese der Bezirksvertretung zur Kenntnis gegeben werden?
2. Welche Unfallhäufungen wurden in dem zu betrachtenden „Zeitraum von drei Jahren“ aktenkundig?
3. War bei den beobachteten Unfällen „der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor“?
4. Ist die Verwaltung der Überzeugung, dass diese Einmündung „häufig von seh- oder gehbehinderten Personen“ überquert wird und wurde geprüft, ob in diesem Fall die „Lichtzeichenanlage mit akustischen oder anderen geeigneten Zusatzeinrichtungen“ ausgestattet werden kann?
5. Kann die angesprochene Untersuchung der Hochschule Bochum den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt werden?
(Alle gekennzeichneten Zitate aus VwV-StVO.)