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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße, Stadtbezirk Eickel Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2013/0039 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße, Stadtbezirk Eickel
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sindram, Tel. 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss


Herr Paulus erklärt das Verfahren bei einer Bürgerbeteiligung:

 

Die Anwesenden werden darauf hingewiesen, dass sie heute nur Gelegenheit bekommen, sich zu dieser Planung zu äußern.

Es erfolgt keine Beratung oder gar Beschlussfassung.

 

Die Bürger haben noch bis zum 05. April 2013 Zeit sich schriftlich zur Planung zu äußern.

Erst wenn diese Äußerungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung vorliegen, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen.

 

Die Bezirksverordneten werden darauf hingewiesen, dass sie sich wie die anwesenden Bürger zu dem Planungsvorhaben äußern können.

Die Vorschriften über die Befangenheit kommen hier noch nicht zur Anwendung.

 

 

Frau Sindram erklärt die Planung anhand einer Power-Point-Präsentation.

Im Anschluss daran gibt Herr Hassinger weitere Erläuterungen zum städtebaulichen Entwurf; Herr Fallenstein von der Bethel-Stiftung berichtet u. a., für wen diese Einrichtung geschaffen werden soll.

 

 

Herr Schade (Miteigentümer des Hauses Zeppelinstraße 9) fragt nach der Anzahl der Mitarbeiter.

Herr Fallenstein teilt mit, dass es sich um ca. 20 bis 25 Mitarbeiter handeln wird, die in verschiedenen Schichten arbeiten werden. Pro Schicht kann mit ca. 6 Mitarbeitern gerechnet werden.

 

Herr Schade merkt an, dass es in dem vorliegenden Bereich mittlerweile eine Fülle diverser Einrichtungen gibt, bzw. geben wird. Des Weiteren wird es in diesem Fall zum ersten Mal eine Hinterlandbebauung geben, die die Fläche maximal ausnutzen wird. Er befürchtet, dass es dadurch eventuell zu Geräuschbelästigungen kommen kann und bezweifelt, dass das Gebot auf Rücksichtnahme in der Nachbarschaft eingehalten werden kann.

 

Herr Fallenstein merkt an, dass es in dem besagten Gebiet zu keiner Häufung von Einrichtungen für sog. Problemgruppen kommt. Man hätte sonst keine Bewilligung erhalten. In Herne ist sogar ein Fehlbedarf zu verzeichnen.

Er gesteht ein, dass es tatsächlich dazu kommen wird, dass die Nachbarn der Einrichtung mit diesen Menschen konfrontiert werden. Allerdings hat die Erfahrung mit bereits bestehenden Einrichtungen gezeigt, dass die Probleme schnell ausgeräumt wurden und ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft gibt.

Sollte es im vorliegenden Fall tatsächlich zu Problemen kommen, können die Nachbarn sich immer mit der Leitung der Einrichtung in Verbindung setzen.

 

Herr Muhss macht auch noch einmal deutlich, dass es zu einer Häufung solcher Einrichtungen kommt im gesamten Stadtgebiet. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Einrichtungen – von ihren Ausmaßen her – klein sind und auf viele Stellen im Stadtgebiet verteilt werden.

Frau Sindram teilt mit, dass das Gebot der Rücksichtnahme gegeben ist. Die Bebauung im Hinterland ist baurechtlich zulässig. Des Weiteren fügt sich das zweigeschossige Gebäude moderat in die Umgebung ein. Abstandsflächen werden eingehalten, es gibt keine sog. Verschattung.

Sollten noch Fragen, Bedenken und Anregungen aufkommen, kann man sich an folgende Adressen wenden:

 

Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Peter Muhss, Telefon: 02323/16-3001, Mailadresse: peter.muhss@herne.de

 

Kerstin Sindram, Telefon: 02323/16-3007, Mailadresse: kerstin.sindram@herne.de

 

 

Stiftung Bethel Regional

Armin Nedden (Abteilung Bau und Technik), Telefon: 0231/534250-121,

                                                                        Mailadresse: armin.nedden@bethel.de

Michael Fallenstein (Reg.-Leitung Dortmund/Mittleres Ruhrgebiet), Telefon: 0231/534250-131

                                                                        Mailadresse: michael.fallenstein@bethel.de

 

Norbert Post/Hartmut Welters Architekten&Stadtplaner GmbH BDA/SRL

 

Christian Hassinger (Teamleiter Hochbau), Telefon: 0231/477348-77

                                                                       Mailadresse: info@post-welters.de

Joachim Sterl (Teamleiter Städtebau), Telefon: 0231/477348-63

                                                                       Mailadresse: info@post-welters.de