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Vorlage - 2013/0039  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße, Stadtbezirk Eickel
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sindram, Tel. 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Anhörung
21.03.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk Herne Eickel südlich der Zeppelinstraße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 54, Flurstücke 251, 252 und 782 mit einer Größe von rund 6.670 m2. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die Hauptstraße, im Süden durch die Grundstücke der Wohnbebauung nördlich der Martinstraße und im Westen durch das Grundstück Zeppelinstraße 7 begrenzt.

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

Der Vorhabenträger - die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel – will auf den Grundstücken Zeppelinstraße 3 bis 5 unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Pfarrhauses ein Wohnhaus für Menschen mit Behinderung und angegliederte Räume für tagesstrukturierende Angebote realisieren. Das bisherige Pfarrhaus sowie die Gemeindebüronutzung sollen Anfang 2013 in das Gebäude Zeppelinstraße 1 umziehen. Der Garagenhof auf dem Flurstück 252 ist abgängig. Der Standort ist auf Grund der Nähe zu den Zentren Wanne und Eickel sowie zu Einzelhandelseinrichtungen, einer Parkanlage und Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs sehr gut für die Ansiedlung der geplanten Einrichtung geeignet.

 

Da der Baublock im rückwärtigen Bereich bislang unbebaut ist, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens notwendig. Darüber hinaus soll die konkretisierte Planung eng mit den Belangen der Denkmalpflege abgestimmt werden.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Plangebiet soll ein zweigeschossiges, l-förmiges Wohngebäude entstehen, das durch ein gläsernes Zwischenglied mit dem denkmalgeschützten Pfarrhaus verbunden wird. Die geplante Nutzung umfasst ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen sowie Angebote zur Tagesstrukturierung. Im Sinne der Inklusion ist hier ein Bezug zum Stadtteil wie auch der öffentliche Charakter des Angebotes dem Projektgedanken immanent. Das Wohnheim zusammen mit den gestalteten Außenanlagen soll 24 Menschen, verteilt auf vier Wohngruppen, als Wohn- und Lebensraum dienen. Ein entsprechendes Fachkonzept zur detaillierten Erläuterung der geplanten Einrichtung ist der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 5).

 

D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Die Möglichkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hat das Baugesetzbuch mit der Änderung vom 21.12.2006 geschaffen. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an diesem Vorhaben soll jedoch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

 

E. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird entsprechend dem Bauvorhaben im weiteren Verlauf des Verfahrens abgestimmt werden. Besonderes Augenmerk muss auf eine denkmalgerechte Gestaltung des Vorhabens sowie auf ein angemessenes Maß der baulichen Nutzung gelegt werden. Die Höhe der zu errichtenden baulichen Anlagen wird auf zwei Vollgeschosse begrenzt werden. Als Bauweise wird eine offene Bauweise festgesetzt.

 

F. Weitere Vorgehensweise

Es ist vorgesehen, als nächsten Verfahrensschritt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

    

Anlagen:

Anlagen:

1.      Übersichtsplan: M 1 : 5.000 mit Lage des Geltungsbereichs im Stadtgebiet

2.      Plangrundlage: ohne Maßstab mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 – Zeppelinstraße

3.      Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Verfahrens

4.      Städtebauliche Entwurfsskizzen

5.      Fachkonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersichtsplan - M 1-5.000 mit Lage des Geltungsbereichs im Stadtgebiet (686 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Plangrundlage mit Geltungsbereich des VBP Nr. 6 – Zeppelinstraße (104 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Verfahrens (1147 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Städtebauliche Entwurfskizzen (192 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Fachkonzept (167 KB)