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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233 - Nördlich der Landgrafenstraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: | 12 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Hinweis der Schriftführung: Die Anlage 1 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.