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Vorlage - 2013/0009  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 233, Nördlich der Landgrafenstraße
Stadtbezirk Herne-Eickel
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sindram
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.01.2013 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
07.02.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
13.02.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.02.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:             ./.

Bez.:

Nr.:               ./.

Bez.:

                  ./.

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:            ./.

Bez.:

Nr.:                ./.

Bez.:

                ./.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

1.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 233 - Nördlich der Landgrafenstraße -               gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

              Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden               Anlage 1 dargestellt.

 

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige               Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

    

A. Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Herne-Eickel nördlich der Landgrafenstraße, die das Bebauungsplangebiet im Süden begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebiets ist die Langekampstraße. Die östliche Plangebietsgrenze wird durch die Straße Am Böckenbusch markiert. Im Norden erfolgt die Begrenzung des Plangebiets unmittelbar südlich der vorhandenen Bahngleise (siehe Anlage 1). Die genaue Abgrenzung im Norden erfolgt im weiteren Verfahren anhand der gewidmeten Bahnflächen nach Beteiligung der Deutschen Bahn. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 233Nördlich der Landgrafenstraße - rund 23 ha.

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

Ein großer Bereich im Norden des Plangebiets wird derzeit lediglich als offene Lagerfläche genutzt. Infolge der Insolvenz der Firma Heitkamp-Holding wird ein erheblicher Teil der Fläche brachfallen, so dass Potenzial für eine Entwicklung entsteht, die der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe dienen soll und bauleitplanerisch gesteuert werden muss.

 

Unmittelbar nördlich der Wohnbebauung entlang der Landgrafenstraße schließt sich die Wohnbaulandentwicklungsfläche Eickel 10 „Landgrafenstraße / Heitkamp-Gelände“ aus dem Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) an. Die Wohnbaulandentwicklungsfläche Eickel 10 ist in dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des WEP unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 05.04.2011 mit der Priorität 3 eingestuft worden. Weil die Fläche für eine Wohnbaulandentwicklung ungeeignet erschien, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Verwertung der Fläche als Gewerbefläche oder für Nahversorgung zu prüfen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der Erweiterung des Betriebs zur Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen der Firma Eiffage Rail GmbH und der künftigen Entwicklung der Fläche der ehemaligen Zeche Graf Blumenthal Schacht XI östlich des Plangebiets wird die Zielsetzung der Entwicklung einer Wohnbebauung an dieser Stelle zugunsten einer gewerblichen Nutzung aufgegeben.

 

Im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) sind der nördliche und westliche Teil des Plangebiets als gewerbliche Baufläche bzw. als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der südliche Bereich wird als Wohnbaufläche bzw. als ASB dargestellt. Ein geringer Teil des Plangebiets an der nord-östlichen Plangebietsgrenze ist als gewerbliche Baufläche bzw. als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Südlich angrenzend an diesen GIB, unmittelbar an der Straße Am Böckenbusch gelegen. schließt sich ein Wald bzw. ein Waldbereich an, der darüber hinaus als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) ausgewiesen ist.

 

Wenn eine gewerbliche Entwicklung im Plangebiet erfolgen soll, muss diese bauleitplanerisch gesteuert werden, um mögliche Konflikte mit angrenzenden Nutzungen zu vermeiden und die städtebaulich geordnete Entwicklung gewährleisten zu können.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Entsprechend der Darstellung im RFNP soll im nördlichen Bereich des Plangebiets eine hochwertigere gewerbliche Nutzung der Grundstücke gefördert werden. Um diesen Bereich für gewerbliche Ansiedlungen attraktiver zu machen, ist unter anderem eine Verbesserung der verkehrlichen Erschließung notwendig. Zurzeit ist die Fläche lediglich über die Landgrafenstraße im Süden und über die Langekampstraße im Westen an das Straßenverkehrsnetz angebunden. Eine Verbesserung kann durch eine zusätzliche Anbindung des Gebiets in Richtung Ackerstraße im Osten erfolgen.

 

Bei einer Ausweitung der bisherigen gewerblichen Nutzung müssen mögliche Konflikte mit der im Süden angrenzenden Wohnnutzung ausgeräumt werden. Insbesondere der Umgang mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen oder auch ggf. erforderliche Vorkehrungen zum Immissionsschutz sollen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich gesichert werden.

 

Der im Osten gelegene Waldbereich ist gleichzeitig Teil der Biotopverbundfläche „Innerstädtische Freiflächen in Wanne und Holsterhausen“ mit der Gebietsnummer VB-A-4409-001. Diese innerstädtische Grünfläche soll im Zuge der Entwicklung des Plangebiets Erhalten und weiterentwickelt werden.

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Der nördliche Teil des Plangebiets wird voraussichtlich als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. In Richtung der südlich gelegenen Wohnbebauung kann die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets (GEe) sinnvoll sein, um eine Abstufung der gewerblichen Nutzung und somit eine größere Verträglichkeit der benachbarten Nutzungen zu erzielen. Die Baugebietsfestsetzungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen und den am Bebauungsplanverfahren Beteiligen im weiteren Verlauf erarbeitet werden. Neben den Baugebietsfestsetzungen werden voraussichtlich immissionsschutzrechtliche Regelungen sowie Festsetzungen zum Erhalt und zur Entwicklung der Biotopverbundfläche wesentliche Inhalte des  Bebauungsplans sein.

 

E. Weitere Vorgehensweise

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB vorgesehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Übersichtsplan ohne Maßstab mit Lage des Geltungsbereichs im Stadtgebiet

2.      Übersichtsplan - ohne Maßstab Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 233

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Übersichtsplan – ohne Maßstab mit Lage des Geltungsbereichs im Stadtgebiet (548 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Übersichtsplan - ohne Maßstab Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 233 (789 KB)