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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Finke von der CDU-Fraktion erkundigt sich bei der Verwaltung nach den Pflegefolgekosten für diese Grünflächen, die dann von ihr nach Übernahme zu tragen sind.
Lt. Herrn Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün beträgt der Pflegebedarf 0,75 € /m² im Jahr.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 169 –Gustavstraße– gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Planänderung und –ergänzung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: | 12 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Hinweis der Schriftführung: Die Anlage 2 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.