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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
1. Schreiben der Eigentümergemeinschaft
Fritz-Reuter-Str. 9a/b vom 20.05.2004
Gegen die
vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 legen wir hiermit Einspruch ein.
In
seiner öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss für Umweltschutz am 05.05.2004
beschlossen, den 1. Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140
aufzustellen und für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. In dieser
Sitzung hat der für die Planung zuständige Stadtrat Terhoeven die beabsichtigte
Änderung begründet und die bisherigen Bürgereinwendungen beantwortet.
Die
Bezirksvertreter der Bezirksvertretung Eickel haben doch offensichtliche
Bedenken hinsichtlich dieser Umwandlung. Zwar votierte diese einstimmig für die
Planung, jedoch bei 6 Enthaltungen (= 30%)!
Ohne
dass immer noch einmal direkt Bezug genommen wird, geht die Begründung dieses
Einspruchs auf die Ausführungen von Herrn Stadtrat Terhoeven ausführlich ein.
Schon
in der Einführung seiner Begründung trifft Herr Stadtrat Terhoeven eine grobe
Fehleinschätzung der tatsächlichen Situation. Mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes 140 am 23.02.1993 wurde unstreitig eine Umnutzung des
ehemaligen Schulgeländes für wirtschaftliche und wohnungsbauliche Zwecke
eingeleitet. Diese Umwidmung des bezeichneten Geländes ist, anders als durch
Herrn Stadtrat Terhoeven in seiner Begründung dargelegt, durch den Bau der
Gebäude Fritz-Reuter-Strasse 9a/b abgeschlossen worden.
Die
damals vorhandenen, vorher schon baulich genutzten Freiflächen wurden durch
entsprechende Bebauung mit dem Gebäude Fritz-Reuter-Strasse 9a/b umgewandelt.
Herr
Stadtrat Terhoeven stellt die Behauptung auf, dass “nach wie vor Bedarf an
Wohnraum in zentraler und dennoch grüner Lage besteht".
Die
Behauptung von Herrn Stadtrat Terhoeven lässt offen, woher der Bedarf an
Wohnraum abgeleitet wird. Schon heute ist erkennbar, statistisch sogar
bewiesen, dass die Bevölkerungsdichte im Ballungszentrum Ruhrgebiet in den
nächsten Jahren weiter abnehmen wird.
Schon
heute ist erkennbar, dass der Wohnungsmarkt gesättigt ist. Wohnungsleerstände
und langfristig nicht begonnene Bauprojekte auf Baugrundstücken in grüner Lage,
z, B. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Grünanlage Königsgruber Park lassen
erkennen, dass die behaupteten Bedarfe nicht vorhanden sind.
Wohnraum
in “grüner Lage" ist nach der vorgesehenen Bebauung nicht mehr vorhanden.
Es entsteht eine Straßenflucht mit dreigeschossiger Bauweise auf beiden
Straßenseiten an der Fritz-Reuter-Strasse zwischen Heinrich-Lersch-Strasse und
Eichendorfstrasse. Schon durch entsprechende Neubaumaßnahmen zwischen
Eichendorfstrasse im Süden und Auf der Wilbe
im
Norden mit “Viterra-Häusern" hat eine erhebliche Reduktion der Grünfläche
in diesem Gebiet stattgefunden. Mit der Umwidmung dieses letzten Grüngürtels
wird endgültig ein Wohnraum in nicht mehr “grüner Lage" geschaffen!
In
den Ausführungen von Herrn Stadtrat Terhoeven wird davon gesprochen, die
südlich des Mediatec-Gebäudes gelegene Brachfläche in eine Parkanlagenfläche
umzuwandeln, wie sie im Bebauungsplan Nr. 140 bereits ausgewiesen ist.
Weder
die bisher vorgenommene Teilbegrünung, noch die bereits bestehende Begrünung
haben einen park- oder parkähnlichen Charakter. Kleinpflanzen, Wildwuchs und
eine als Hundewiese genutzte Grünfläche werden niemals den Anspruch einer
öffentlichen Grünanlage erfüllen. Können sie auch deswegen nicht, weil sie von
drei Seiten eingezäunt und an der vierten Seite an das bebaute Grundstück
Fritz-Reuter-Strasse 9a/b grenzen. Ein Zugang zu dieser “Grünfläche"
besteht nur über die Zuwegung zur anliegenden Turnhalle. Schon heute hat der
Fachbereich Stadtgrün Schwierigkeiten, dem Pflanzenbewuchs abgesehen von
regelmäßig stattfindenden Radikalschnitten die notwendige Aufmerksamkeit zu
widmen. Es ist zu befürchten, dass das Grundstück ähnlich verwahrlost, wie
andere Grünstreifen im Stadtteil Röhlinghausen (z. B. Fritz-Reuter-Strasse/
Edmund-Weber-Strasse).
Der
Eindruck einer “weitreichenden Durchgrünung der Umgebung" wird schon
deshalb nicht mehr erreicht, weil die dann noch vorhandenen Grünflächen
westlich und südlich des Mediatec-Gebäudes auf Grund der Geschosshöhen nur noch
von den rückwärtigen Gebäudeseiten an der Fritz-Reuter-Strasse 9a/b (und ggf.
c) sowie Teilen der Marktstrasse und der Eichendorfstrasse zu sehen sein wird.
Herr
Stadtrat Terhoeven stellt in seiner Begründung die Behauptung auf, dass die
privaten Parkflächen des Mediatec-Gebäudes zugunsten der Neubaufläche
verkleinert werden könnten, da die vorhandenen 70 Stellplätze gar nicht genutzt
werden.
Tatsächlich
werden die Flächen in der Regel vollständig genutzt. Unzureichende Markierung
der Fahr- und Stellflächen tragen darüber hinaus dazu bei, dass der
Parkstreifen entlang der Fritz-Reuter-Strasse ebenfalls als Stellfläche genutzt
wird. Dadurch, dass in dem Gebäude z. T. Firmen ansässig sind, die einen großen
Besucherverkehr haben, reichen die vorhandenen Stellflächen schon jetzt
regelmäßig nicht aus. Eine Verkleinerung der Fläche würde zu einer zusätzlichen
Belastung der Straßenrandfläche führen.
Dass
der ruhende Verkehr des neuen Wohngebäudes auf dem Grundstück untergebracht
wird, ist zweifelhaft.
Wenn
auch hier von der Verwaltung unter Leitung von Herrn Stadtrat Terhoeven eine
Tiefgara-genanlage genehmigt wird, wie sie beim Bau des Gebäudes Fritz-Reuter-Strasse
9a/b genehmigt wurde, wird auch beim Neubau ein nicht unerheblicher Teil der
Anwohnerfahrzeuge im Straßenraum parken müssen.
Beim
Bau des Gebäudes Fritz-Reuter-Strasse 9a/b wurde eine Tiefgaragenanlage
genehmigt, deren Zufahrt und Garagenbreite so ausgelegt ist, dass Van's und
größere Kombifahrzeuge diese nicht, oder nur mit erheblichem Aufwand befahren
können.
Die
Tiefgarage des o. g. Gebäudes befindet sich, gutachterlich inzwischen
bestätigt, in der Grundwasserzone, so dass hier bereits erhebliche
Gebäudeschäden entstanden und eine Pumpenanlage vom Bauträger installiert
wurde, um das aufsteigende Grundwasser der Kanalisation zuzuführen und das
Gebäude trocken zu halten.
Es
ist davon auszugehen, dass ein weiterer derartiger Eingriff in die
Bodenstruktur zu einer Verschärfung der Grundwasserproblematik für beide
Gebäude mit dauerhaftem Gebäudeschaden führen wird. Aufgrund der
Grundstücksausmaße (Länge x Breite) des umzuwidmenden Grundstücks kann aber
eine Unterbringung von KFZ nur in einer Tiefgarage erfolgen.
Die
Stadt wird sich im Falle einer Umwidmung und Erteilung einer Baugenehmigung
später fragen lassen müssen, inwieweit sie für entstehende Schäden an den
vorhandenen und ggf. neu zu bauenden Gebäuden durch Grundwasser haftbar zu
machen ist, da sie von dieser Problematik unstreitig auch durch entsprechende
Bodengutachten gewusst hat.
Dies um so mehr, als der Stadt bekannt ist, dass das Grundwasser durch Chlorid, Sulfat, Nitrat sowie die Schwermetalle Blei und Zink belastet und gutachterlich von dessen Nutzung abzuraten ist.
Das
Gesetz mag davon ausgehen, dass pro Wohneinheit 1 Stellplatz auf dem Grundstück
und 0,5 Besucherstellplätze im Straßenraum vorzusehen sind. Realitätsnah ist
das aber mit dem Anspruch einer “zentralen Lage im Grünen" nicht zu
vereinbaren. In der Realität ist heute davon auszugehen, dass pro Wohneinheit
1,5 bis 2 KFZ vorhanden sind, die untergebracht werden müssen. Damit ist der
vorhandene Straßenraum schon heute zeitweise überlastet.
Zwar wird von Herrn Stadtrat Terhoeven angeboten, Flächen nördlich des Mediatec-Gebäudes in öffentliche Parkplatzflächen umzuwidmen, jedoch sind diese Flächen noch gar nicht vorhan-den. In Zeiten knapper Haushaltsmittel und eines geltenden Haushaltssicherungskonzeptes ist auch nicht damit zu rechnen, dass diese Umwidmung mittelfristig erfolgen kann.
Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die Anwohner dieser derzeit
begrünten Fläche eben-falls und berechtigt gegen eine Umwidmung wenden werden.
Wir werden sie dabei unterstützen!
Es ist sicherlich einfach, sich
auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückzuziehen, aber mit
verantwortungsvoller Wohnraumplanung hat das, sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, dann nichts mehr zu tun!
Herr Stadtrat Terhoeven spricht
von einer Vergrößerung der Stellplatzfläche für die angrenzende Turnhalle zur
weiteren Entlastung der Stellflächen im Straßenraum. Dazu müsste ein
vorhandener Grünstreifen asphaltiert werden.
Darauf
könnten dann 3! weitere Kraftfahrzeuge Platz finden. Es scheint, als wurde auch
hier deutlich an der Realität vorbei gedacht.
Herr
Stadtrat Terhoeven schreibt weiterhin dass eine Zuwegung zum Mediatec-Gelände
nördlich der Turnhalle zu Gunsten der Begrünung entfallen würde.
Der
ortsansässige Betrachter mag sich hier die Frage stellen, ob Herr Terhoeven
sich der örtlichen Gegebenheiten überhaupt bewusst ist. Dazu müsste der Fußweg
zur Turnhalle in einen ca. zwei Meter breiten Fuß- und Fahrweg umgewandelt
werden. Gleichzeitig würden aber die o, g. Parkflächen für die Turnhalle
wegfallen müssen, weil sie als Fahrweg gebraucht würden.
Verehrter
Herr Oberbürgermeister, hier zeigt sich erneut, dass das Konzept von Herrn
Stadtrat Terhoeven undurchdacht und unrealistisch ist.
Richtigerweise erkennt Herr Stadtrat Terhoeven, dass
auf dem umzuwidmenden Grundstück neun, nach Baumschutzsatzung schützenswerte
Bäume gewachsen sind. Diese nur aufgrund einer Stellungnahme des FB Stadtgrün
aus dem Schutz zu nehmen, ist inakzeptabel. Bei der Festlegung der benötigten
Parkplatzflächen wird streng nach den gesetzlichen Grundlagen gerechnet, hier
muss man die Baumschutzsatzung plötzlich nicht mehr so ernst nehmen.
Während
einer Ortsbegehung mit der Bezirksvertretung Eickel stellte der anwesende
Mitarbeiter des FB Stadtgrün fest, dass die schützenswerten Pflanzen bei
starken Winden natürlich umfallen und Fahrzeuge beschädigen könnten.
Danach
gefragt, ob dies heute oder auch erst in 10 Jahren geschehen könnte, musste der
Mitarbeiter zugeben dass diese Einschätzung richtig sei. Für das “Entschützen"
dieser Pflanzen gibt es keinen sachlichen Grund.
Hier
sollen u. E. durchaus erhaltenswerte Grünflächen zu Gunsten eines fraglichen
Wohnraumbedarfes (s. o.) vernichtet werden.
Das
passt nicht zum Image einer ökologischen Stadt der Zukunft, wie es sich die
Stadt Herne in Imagebroschüren immer wieder richtiger Weise gibt. Wir fühlen
uns aufgefordert, eine dem stadtökologischen Umbau widersprechende Maßnahme zu
verhindern. Die abgeschiedene Lage der angebotenen Ausgleichsfläche schätzen
wir für die Allgemeinheit als uninteressant ein.
Vielmehr
sind wir der Auffassung, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass hier
lediglich dem Wunsch eines Bauträgers Rechnung getragen und in Zeiten knapper
Haushaltsmittel ein, noch bebauungsfähiges Restgrundstück versilbert werden
soll. Wir sind der Auffassung, dass es Alternativen unter Erhaltung der
derzeitigen Wohnsituation im Grünen gibt.
Es ist äußerst zweifelhaft, dass überhaupt erst durch unseren Neubau eine sogenannte Baulücke entstanden sein soll, die es nun wiederum zu schließen gilt. Diese Auffassung von Herrn Stadtrat Terhoeven dient aus unserer Sicht nicht einer Anpassung der Straßenrand-bebauung, sondern einer fortschreitenden, bei Inkrafttreten des ursprünglichen Bebauungsplanes vor gut 10 Jahren eigentlich überhaupt nicht gewollten, verdichteten baulichen Entwicklung.
Aus
den bereits vorgetragenen und hiermit noch einmal ausführlich ergänzten Gründen
bitten wir die zuständigen Mandatsträger die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 140 in der von Herrn Stadtrat Terhoeven vorgelegten Form abzulehnen. Bevor
diese angebliche Baulücke geschlossen werden kann, müssten erst einmal andere
Baulücken in Röhlinghausen, die z, T. ja bereits als Bauland ausgewiesen sind,
geschlossen werden.
Wir
würden es begrüßen, wenn wir im Zuge einer bürgerfreundlichen und bürgernahen
Verwaltung über die weiteren Schritte und Beschlussfassungstermine vorher
informiert würden, und diese nicht morgens aus der Zeitung entnehmen müssen.
Wir würden es begrüßen, wenn unsere Einlassungen beantwortet und nicht wie
unsere Schreiben vom 31.05.2003 und 03.06.2003 bis heute unbeantwortet blieben.
Für
weitere Gespräche stehen wir auch im Rahmen eines Ortstermines gerne zur
Verfügung, da es nach wie vor gilt, öffentliche und private Belange
gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt:
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Der Bebauungsplan Nr. 140 hatte nicht die Absicht, das ehemalige
Schulgelände zu Wohnzwecken umzunutzen. Ziel war es vielmehr für diesen
Bereich, die zuvor begonnene Umnutzung zu einem Medienzentrum weiterzuführen
und dies planungsrechtlich zu sichern.
Dieses Ziel war mit Rechtskraft des Bebauungsplanes erreicht. Das schließt jedoch nicht aus, dass sich Ziele der Stadtentwicklung im Laufe der Zeit ändern und Bebauungspläne diesen Veränderungen angepasst werden. Es wird damit auf die allgemeine städtebauliche Entwicklungen reagiert. Gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch Dritter auf eine unveränderbare Umgebung besteht dabei ebenso wenig wie ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Planungshoheit liegt grundsätzlich in der Hand der Gemeinde.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie jegliche Änderung wird jedoch in
einer Form durchgeführt, die den Bürgern im Rahmen der Vorschriften des
Baugesetzbuches ein großes Maß an Beteiligung zusichert. Die Entscheidung über
die vorgebrachten Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange vom Rat der Stadt getroffen.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen hat
sich mit dem Thema Bevölkerungsentwicklung im Rahmen verschiedener
Untersuchungen intensiv beschäftigt.
Als
Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einwohnerzahl der Stadt Herne zwar ebenso
wie in allen anderen kreisfreien Städten des Ruhrgebietes rückläufig ist, der
Stadt jedoch verschiedene Handlungsansätze zur Verfügung stehen, in diese
Entwicklung einzugreifen.
Beeinflussbar
sind in diesem Zusammenhang die Wanderungsbewegungen im Nahbereich, die durch
einen Wegzug vom Ballungskern ins ländliche Umland gekennzeichnet sind. Die
Gründe für diese Wanderungsbewegung liegen hauptsächlich in der Wohnungsgröße,
in der Qualität des Wohnumfeldes und in der Eigentumsbildung.
Auslösender
Faktor für einen Wohnungswechsel aufgrund von Haushaltsveränderungen sind meist
Änderungen der Haushaltszusammensetzung und -größe, z.B. durch Heirat, Trennung
oder die Geburt eines Kindes. Ein Wohnungswechsel führt dann in der Regel zu
einer Verbesserung der Wohnverhältnisse. Ein häufiger Umzugsgrund sind demnach
zu kleine Wohnungen. Zu große Wohnungen führen wesentlich seltener zum
Wohnungswechsel.
Ein unangenehmes soziales Umfeld, zu viel Lärm oder zu wenig Grün
sind darüber hinaus Faktoren, die die Qualität des Wohnens beeinflussen und
somit Gründe für einen Wohnungs-wechsel sein können.
Das Bestreben der Kommune muss es demnach sein, wohn- und
wohnumfeldmotivierte Abwanderungen möglichst gering zu halten.
Die Handlungsansätze zur Beeinflussung wohnorientierter Wanderungen sind gleichzeitig geeignet, Zuwanderung positiv zu beeinflussen. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Bereitstellung angemessener und ansprechender Wohnungen, die Durchführung wohnumfeld-verbessernder Maßnahmen und teilweise die Förderung von Wohneigentum.
Vor
diesem Hintergrund kann von einem pauschal betrachteten Nachfragerückgang nach
Wohnraum und einer daraus resultierenden Gesamtsättigung des Wohnungsmarktes
nicht ausgegangen werden.
Vielmehr
schafft der Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 140 die Voraussetzungen für
einen Wohnungsbau in zentraler und dennoch – nach wie vor – grüner Lage mit
guter Wohnumfeldqualität und entspricht somit dem Handlungsansatz, angemessenen
und ansprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Wohnumfeldverbesserungen
sind in diesem Bereich nicht erforderlich und daher auch nicht beabsichtigt.
Sie finden an anderer Stelle im Stadtgebiet im Rahmen des Landesprogramms
“Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf” statt.
Der Eindruck eines grünen Wohnumfeldes geht durch die beabsichtigte bauliche Inanspruchnahme nicht verloren, zumal der Bereich westlich der Fritz-Reuter-Str. 9a/b durch die Entsiegelungs- und Pflegemaßnahmen gegenüber dem derzeitigen Bestand ökologisch und optisch deutlich aufgewertet wird.
Nicht
unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass für die Häuser
Fritz-Reuter-Str. 9a/b ebenfalls Flächen versiegelt wurden.
In
der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140 wird unter Punkt 1
und 4 erläutert, dass der Bereich südlich des Mediatec-Gebäudes im
Bebauungsplan Nr. 140, also im bisher gültigen Plan, als Parkanlage festgesetzt
war, als solche jedoch noch nicht angelegt wurde. Dass diese Festsetzung nicht
in den Änderungsplan übernommen wird und welche Festsetzungen stattdessen
getroffen werden, ist in der Begründung unter Punkt 1 und 4 ebenfalls
erläutert.
Die
Grünfläche weist noch keinen parkähnlichen Charakter auf, da Großteile der
Flächen versiegelt sind. Durch die jetzige Festsetzung als Ausgleichsfläche mit
den entsprechenden Entsiegelungs- und Pflegemaßnahmen wird sich dieses Bild positiv
verändern. Die Zugänglichkeit im Sinne eines öffentlichen Parks wurde
allerdings mit diesen Festsetzungen nicht verfolgt. Von einer ökologischen
Aufwertung und einer Erstarkung der Durchgrünung ist jedoch auszugehen.
Für
die Anwohner des Gebäudes 9a/b erfolgt somit hinsichtlich der Grünflächen sogar
eine positive Veränderung.
Durch den
geplanten Wohnhausneubau werden die Parkplätze auf dem ehemaligen Schulgelände
eingeschränkt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140 besteht auf ca.
2.300 m² der ehemaligen Schulhoffläche die Möglichkeit, 70 Stellplätze
anzuordnen. Im Änderungsplan wird die Fläche um ca. 100 m² reduziert. Bei einer
Neuaufteilung bietet der verbleibende Bereich Platz für ca. 60 Stellplätze. Für
den derzeitigen Bürobetrieb im MediaTec sind ca. 50 Parkplätze erforderlich.
Ein Parkplatzmangel konnte dort bei mehreren Ortsbesichtigungen und Befragungen
nicht festgestellt werden.
Der
Parkstreifen entlang der Fritz-Reuter-Straße bietet öffentliche Parkplätze im
Straßenraum. Die Nutzung dieses Parkraumes wird aufgrund seiner öffentlichen
Funktion nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt.
Dass der
ruhende Verkehr des neuen Wohngebäudes auf dessen Grundstück untergebracht
werden muss, ist gesetzlich geregelt. § 51 der Landesbauordnung NW trifft die
entsprechenden Regelungen. Dass
Anwohner- bzw. Besucherfahrzeuge auch im öffentlichen Straßenraum untergebracht
werden, ist je nach Bewohnerstruktur und der damit zusammenhängenden Pkw-Anzahl
nicht ungewöhnlich.
Bei
steigendem Bedarf besteht darüber hinaus nunmehr die Option, die als
öffentliche Parkplätze festgesetzte Fläche nördlich des Gebäudes mitzunutzen
bzw. auszubauen. Durch diese Maßnahme werden - nach Endausbau - ca. 30 öffentliche Stellplätze dauerhaft für
den Besucherverkehr der näheren Umgebung gesichert, so dass eine Ausweisung
weiterer Stellplätze nicht erforderlich ist.
Der
Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau
eines Wohnhauses. Aussagen über notwendige Garagenabmessungen werden dort nicht
getroffen. Baumängel fallen in die Zuständigkeit des Bauherren. Für das neue
Baugrundstück wurden Festsetzungen hinsichtlich der Garagen- bzw.
Stellplatzstandorte bewusst nicht getroffen. Es bleibt dem späteren Investor
überlassen, ob er Tiefgaragen, oberirdische Garagen oder nur Stellplätze
anbietet.
Der
Grundstückszuschnitt lässt in dieser Hinsicht alle Varianten unter Beibehaltung
des geschützten Baumbestandes zu.
Die
Problematik des hohen Grundwasserstandes ist aufgrund der Bodenuntersuchungen
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 bekannt. Dies spricht
jedoch nicht grundsätzlich gegen eine weitere Bebauung, da dieses Problem
technisch beherrschbar ist. Eine Verschärfung der Grundwasserproblematik kann
ausgeschlossen werden.
In
den Änderungsplan wurde zudem der Hinweis aufgenommen, dass im Geltungsbereich
dieser Änderung der Grundwasserspiegel bei 2–4m unter Geländeoberkante liegt
und dass dies im Rahmen zukünftiger Bautätigkeiten zu berücksichtigen ist.
Ebenfalls wurde der
Hinweis, dass von einer Nutzung des Grundwassers ohne vorherige Prüfung
abzuraten ist, bereits in den Bebauungsplan Nr. 140 aufgenommen und bleibt auch
im Änderungsplan nicht unerwähnt. Darüber hinaus sind Grundwassernutzungen
genehmigungs-pflichtig.
Die Stellplatzversorgung des neu
entstehenden Wohngebäudes muss, wie bereits erläutert, auf eigenem Grundstück
sichergestellt werden. Eine Versorgung von einem Stellplatz pro Wohneinheit ist
im Bauantrag nachzuweisen. Da bekannt ist, dass heute durchschnittlich 1,5 Kfz
pro Wohneinheit Standard sind, werden in der Nähe des neuen Wohnhauses 0,5
Besucherparkplätze pro Wohneinheit angestrebt. Diese stehen in der Regel im
öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Dabei kann nicht immer von der Möglichkeit
des Parkens vor der eigenen Haustür ausgegangen werden. Auf die Möglichkeit des
Ausbaus der öffentlichen Parkplätze nördlich des Mediatec-Gebäudes wurde
bereits hingewiesen.
Diese im Änderungsplan als öffentliche Parkplätze festgesetzte Fläche ist, wie in der Örtlichkeit unschwer zu erkennen, bereits zur Hälfte asphaltiert vorhanden. Somit wären sowohl die Zufahrt als auch der südliche Bereich der Stellplätze (etwa die Hälfte der Gesamtfläche) ohne weitere bauliche Maßnahmen und somit auch ohne finanziellen Aufwand nutzbar. Die Zufahrt ist im Moment lediglich durch mobile Absperrungen (Pfosten) vom öffentlichen Straßenraum getrennt, da die Fläche noch nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Der Änderungsplan hält die Option für zusätzliche Erweiterungen offen, um auf entsprechende Entwicklungen zeitnah reagieren zu können.
Im Übrigen ist das Problem der Einwender mit der öffentlichen Parkplatzausweisung ist in diesem Zusammenhang kaum nachzuvollziehen, da sich gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan in diesem Bereich keine Veränderungen ergeben. Seit dem 23.02.1993 ist hier eine Stellplatzfläche im Bebauungsplan festgesetzt. Der Änderungsplan ändert diesen Bereich lediglich von private in öffentliche Stellplätze, um zusätzliche öffentliche Parkplätze im Bereich der Fritz-Reuter-Straße zu schaffen.
Die
Änderungen im Bereich der Turnhalle ergaben sich aufgrund des veränderten
Grundstückszuschnitts der Fritz-Reuter-Straße 9a/b, des Verzichtes auf den im
Bebauungsplan Nr. 140 festgesetzten Fuß- und Radweg und der Notwendigkeit, mehr
Besucherparkplätze für die Nutzer der Turnhalle anzubieten.
Von
einer Zuwegung zum Mediatec-Gelände, die nördlich der Turnhalle verläuft, ist
in der Begründung zum Änderungsplan nicht die Rede. Der Weg, der als
Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 140 nördlich der Turnhalle verläuft, wird
nicht benötigt und wird auch zukünftig nicht angelegt. Derzeit erfolgt die
Zuwegung über Stellplatzflächen, die jedoch noch nicht ausgebaut wurden. Da die
Gefahr besteht, dass die für Feuerwehr-, Rettungs- und Krankenfahrzeuge
notwendige Zufahrt zukünftig zugeparkt wird und im Ernstfall nicht befahrbar
ist, wurde dieser Bereich dahingehend geändert, dass für die Notversorgung eine
Zuwegung zur Turnhalle sichergestellt wird. Aufgrund dieser neu hinzu
gekommenen Notzufahrt musste die Fläche für die Stellplätze entsprechend
verschoben werden. Der Zugang zur Turnhalle erfolgt für die Allgemeinheit nach
wie vor über die Zufahrt auf der Stellplatzfläche, ohne dass ein zusätzlicher Fußweg
angelegt werden muss. Die Anordnung der Stellplätze bleib dem Fachbereich
Tiefbau und Verkehr als Fachinstanz vorbehalten.
Die
bisher festgesetzte Stellplatzfläche wies aufgrund des Zuschnitts im Verhältnis
zu den erschlossenen Parkplätzen einen großen Zufahrtsanteil auf. Mit einer
nicht viel größer angelegten Fläche (ca. 30m² mehr) bietet nun der
Änderungsplan die Möglichkeit, mindestens doppelt so viele Stellplätze
anzuordnen. Die Fläche, die für die Stellplätze zusätzlich in Anspruch genommen
wird, war im Bebauungsplan Nr. 140 nicht als Grünfläche, sondern als “nicht
überbaubare Grundstücksfläche” festgesetzt. Private Stellplätze sowie Garagen
oder Nebenanlagen waren demnach bereits seit 1993 auf dieser Fläche zulässig.
Wie
der Begründung zum Änderungsplan zu entnehmen ist, ist die Baumschutzsatzung
der Stadt Herne innerhalb des Geltungsbereiches in der jeweils gültigen Fassung
weiterhin zu beachten. Darunter fallen, wie beschrieben, neun der zwölf
Einzelbäume, die selbstverständlich nicht aus dem Schutz der Satzung heraus
genommen werden.
Gemäß
§ 5 (1) der Baumschutzsatzung sind Ausnahmen zu den verbotenen Handlungen des §
3 möglich, wenn z.B. “nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzungen
sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden
können.” In diesen Fällen sind gem. § 6 der Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen
zu leisten, und zwar für jeden entfernten geschützten Baum einen neuen auf
einem Grundstück im Stadtgebiet Herne.
Das
zukünftige Baugrundstück wurde hinsichtlich der ökologischen Funktion eingehend
untersucht. Die gesunden Einzelbäume mit besonderer Bedeutung wurden als
erhaltenswert festgesetzt.
Ein vollständiger Erhalt der Grünfläche und damit eine Verlagerung oder Verhinderung der Bebauung wäre nur bei einer außergewöhnlich wertvollen Grünsubstanz zu begründen.
Aufenthaltsqualität
im Sinne eines Aufenthaltes im Grünen war auf der bisherigen Grünfläche
ebenfalls nicht möglich und ist auch nicht Intention von
Kompensationsmaßnahmen. Die Lage der Ausgleichsfläche wurde aus ökologischer
Sicht gewählt, um den bereits vorhandenen Grünstreifen zu verbreitern und so
dessen Funktion zu stärken. Zusammenhängende Grünflächen sind gegenüber
schmalen Streifen vorzuziehen.
Unter
Berücksichtigung von grünplanerischen und sozialen Belangen stellt die
angestrebte Lösung einen Kompromiss dar, welcher allen Belangen gerecht wird.
Die mit Schreiben vom 31.05. und 03.06.2003 vorgebrachten Anregungen erfolgten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (der Öffentlichkeit) gem. § 3 (1) BauGB. Eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Entscheidung über die Anregungen ist gem. § 3 (2) BauGB gesetzlich erst im Rahmen der Offenlage vorgeschrieben und wird somit nach der Beschlussfassung im Rat erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10
dagegen:
3
Enthaltung: 4