|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 220 –Holsterhauser Straße- gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 14 |
dagegen: | - |
Enthaltung: | - |