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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205):
1. Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).
2. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.
3. Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
4. Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.
Die Verlegung erfolgt mit dem Beginn des Schuljahres, in dem das Gebäude Overwegstr. 32 aus der Grundschulnutzung genommen sein wird. Dies wird spätestens zum Schuljahr 2015/2016 - 01.08.2015 - der Fall sein.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 17 |
dagegen: | 2 |
Enthaltung: | 0 |