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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2011/0281  

Betreff: Grundschulentwicklung Auslaufende Auflösung der Grundschule an der Overwegstraße, Overwegstraße 32, 44625 Herne - Stadtbezirk Herne-Mitte - und Verlegung des Schulstandortes der Janosch-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke) in das Gebäude Overwegstraße 32
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Trappe, Martina - Tel.: 3128
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
19.05.2011 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
01.06.2011 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte    
Integrationsrat Vorberatung
01.06.2011 
des Integrationsrates beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.06.2011 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
21.06.2011 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                  ---

Bez.:

Nr.:               ---

Bez.:

                  ---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                    ---

Bez.:

Nr.:               ---  

Bez.:

                 ---

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW S. 205):

1.              Die Grundschule an der Overwegstraße wird zum Schuljahr 2012/2013 (01.08.2012) in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird (§ 81 Abs. 2 Schulgesetz).

2.              Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

3.              Aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung der unter 1. genannten Maßnahme angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).

4.              Der Schulstandort der Janosch-Schule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Schule für Kranke - wird vom Gebäude Bismarckstr. 82 in das Gebäude Overwegstr. 32 verlegt.              
Die Verlegung erfolgt mit dem Beginn des Schuljahres, in dem das Gebäude Overwegstr. 32 aus der Grundschulnutzung genommen sein wird. Dies wird spätestens zum Schuljahr 2015/2016 - 01.08.2015 - der Fall sein.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die vom Rat der Stadt am 14.12.2010 beschlossene 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2004 - 2010 (Teilplan Grundschulen) beschreibt nachdrücklich die gravierenden Veränderungen der schulorganisatorischen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren sowie die aus dem demografischen Wandel resultierenden Schüler- und Klassenzahlrückgänge, die auch den Stadtbezirk Herne-Mitte betreffen. Vor dem Hindergrund der demografischen Entwicklung wurden zunächst Handlungsbereiche definiert, in denen mit Blick auf die Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen, der Zügigkeiten und der räumlichen Versorgung schulorganisatorische Anpassungsnotwendigkeiten gesehen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die darin beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten.

 

Dieser Entscheidungsprozess wurde im Dialog mit der Politik (interfraktioneller Arbeitskreis) gestaltet und durch intensive Beteiligung und Information der Grundschulen begleitet.

 

In seiner Sitzung am 17.03.2011 hat der Schulausschuss den als Anlage 1 beigefügten Bericht zur Grundschulentwicklung im Stadtbezirk Herne-Mitte zur Kenntnis genommen und die Verwaltung auf dieser Grundlage mit der Einleitung der darin beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahme beauftragt.

 

 

Aktualisierung der Schülerzahlprognose aufgrund des 5. Schulrechtsänderungs-gesetzes

 

Nach Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes am 30.03.2011, das am 01.08.2011 in Kraft tritt, ist eine neue gesetzliche Grundlage für den Beginn der Schulpflicht maßgebend. § 35 Abs. 1 SchulG erhält folgende Fassung:

 

„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Jahres.“

 

Für die Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015, für die die Schülerzahlprognosen auf der Grundlage von jeweils 13 Monaten erfolgt sind, werden die schulpflichtig werdenden Kinder nur noch einen Jahrgang mit jeweils 12 Monaten umfassen.

 

Damit ändern sich die Grundlagen für die Schülerzahlprognose ab dem Schuljahr 2012/2013.

 

Schulpflicht ab 2012/2013

 

 

Schulpflicht

5. SchulrechtsÄndG

schul-

2. SchulrechtsÄndG

schul-

 

= neue Regelung

pflichtig

= bisherige Regelung

pflichtig

zum

Schulpflicht = geboren

werden

Schulpflicht = geboren

werden

Schuljahr

von

bis

... Monate

von

bis

... Monate

2011/2012

02.09.2004

01.10.2005

13

02.09.2004

01.10.2005

13

2012/2013

02.10.2005

30.09.2006

12 (-1 Tag)

02.10.2005

01.11.2006

13

2013/2014

01.10.2006

30.09.2007

12

02.11.2006

01.12.2007

13

2014/2015

01.10.2007

30.09.2008

12

02.12.2007

01.01.2009

13

2015/2016

01.10.2008

30.09.2009

12

02.01.2009

01.01.2010

12

2016/2017

01.10.2009

30.09.2010

12

02.01.2010

01.01.2011

12

 

 

Die Schülerzahlprognosen wurden daher unter Berücksichtigung der neuen Schulpflichtregelung und der IST-Zahlen des Schuljahres 2010/2011 aktualisiert und um ein Jahr bis 2016 fortgeschrieben.

 

 

Stadtbezirk Herne-Mitte

 

Schülerzahlprognose laut 2. Fortschreibung SEP Grundschulen

Grundlage: bisherige Regelung gem. § 35 SchulG

 

Grundschule

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2009-2015

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

absolut

in %

Forellstraße

178

161

168

175

177

184

182

184

175

7

4

Ohmstraße

180

173

169

159

159

158

163

159

145

-24

-14

Berliner Platz

220

230

245

259

249

260

263

274

252

7

3

Schulstraße

279

251

220

193

185

180

177

174

162

-58

-26

Overwegstraße

166

160

168

175

169

157

152

145

141

-27

-16

James Krüss Schule

156

160

134

134

117

117

129

128

125

-9

-7

Flottmannstraße

193

171

180

189

173

169

158

150

160

-20

-11

Schillerschule

283

299

303

301

302

287

306

312

292

-11

-4

Sonnenschule*

204

182

166

140

137

143

137

165

163

-3

-2

Horstschule

194

194

187

176

163

161

155

151

139

-48

-26

Kath. Bergstraße

263

260

223

208

196

184

188

187

178

-45

-20

Gesamt

2.316

2.241

2.163

2.109

2.028

2.000

2.008

2.030

1.934

-229

-11

*Stammschule Rottbruchstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon 7 Schulen in Herne Mitte Zentrum
und Herne-Süd

1.560

1.531

1.473

1.459

1.391

1.355

1.372

1.370

1.311

-162

-11

 

Aktualisierte Schülerzahlprognose bis 2016 mit IST-Zahlen 2010/2011

Grundlage: geänderte Schulpflicht laut 5. Schulrechtsänderungsgesetz

 

Grundschule

IST

IST

IST

     Schülerzahlentwicklung

Saldo 2009-2016

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

absolut

in %

Forellstraße

161

168

190

199

205

198

192

178

181

13

8

Ohmstraße

173

169

148

140

135

133

131

123

124

-45

-27

Berliner Platz

230

245

254

251

251

249

256

243

230

-15

-6

Schulstraße

251

220

202

195

192

185

179

166

148

-72

-33

Overwegstraße

160

168

159

152

134

127

118

115

117

-51

-30

James Krüss Schule

160

134

129

114

111

114

115

115

115

-19

-15

Flottmannstraße

171

180

178

161

156

141

135

146

150

-30

-17

Schillerschule

299

303

305

305

280

288

270

255

254

-49

-16

Sonnenschule*

182

166

159

168

172

165

186

197

201

35

21

Horstschule

194

187

181

170

166

152

152

142

134

-53

-29

Kath. GS Bergstraße

260

223

224

216

204

204

198

192

190

-33

-15

Gesamt

2.241

2.163

2.129

2.070

2.005

1.956

1.931

1.872

1.843

-320

-15

*Stammschule Rottbruchstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon 7 Schulen in Herne Mitte Zentrum
und Herne-Süd

1.531

1.473

1.451

1.394

1.328

1.308

1.271

1.231

1.204

-269

-18

Nach der aktualisierten Prognose bis 2016 werden für den Stadtbezirk Herne-Mitte höhere Schülerzahlverluste als in der 2. Fortschreibung SEP Grundschulen prognostiziert
(2. Fortschreibung SEP: - 11 %, aktualisierte Prognose: - 15 %).

 

Dies trifft insbesondere auf die sieben Grundschulen im Handlungsbereich HerneMitte Zentrum / Herne Süd zu (2. Fortschreibung SEP: - 11 %, aktualisierte Prognose: - 18 %). Danach ist, u. a. durch die Schulpflichtneuregelung bedingt, mit noch stärkeren Schülerzahlverlusten zu rechnen als bereits in den Kurzprofilen dargestellt.

 

Die folgenden Berechnungen verdeutlichen, dass die bei einer Standortkonzentration noch zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten auch zur Beschulung der nach der aktualisierten Prognose erwarteten Schülerzahlen ausreichen.

 

 

Eingangsklassen

Die geänderte Schulpflicht hat folgende Auswirkungen auf die Schülerzahlprognose der Eingangsklassen (hier: nur Schulen im Handlungsbereich Herne-Mitte Zentrum und Herne Süd).

 

Bei der folgenden Darstellung der Über- und Unterkapazitäten wird nur von den vollen Zügigkeiten ausgegangen. Für die Berechnung von Über- und Unterkapazitäten wurde von 25er Klassen ausgegangen.

 

Schülerzahlen 1. Jahrgang

Kapazi-

tät

IST

IST

IST

IST

Prog.

Prog.

Prog.

Prog.

Prog.

Prog.

 

16-16,25

Züge

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> GS Berliner Platz (2 Züge)

50

72

57

55

58

65

60

51

66

52

47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> GS Schulstraße (3 Züge)

75

58

51

47

41

55

46

40

36

42

28

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> GS Overwegstraße (2 Züge)

50

48

39

43

34

36

26

33

25

32

29

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> GS James Krüss (2 Züge)

50

44

28

24

27

25

24

28

28

25

24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> GS Flottmannstraße (2 Züge)

50

53

40

45

46

33

37

29

40

43

42

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> GS Schillerschule (3 Züge)

75

85

80

81

77

85

59

86

59

67

59

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> Kath. GS Bergstraße (2,25 Züge)

50

60

60

46

55

53

46

48

49

47

44

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> Schüler gesamt:

400

420

355

341

338

352

298

315

303

308

273

> Züge gesamt bei 25 Sch./Kl.

16,0

16,8

14,2

13,6

13,5

14,1

11,9

12,6

12,1

12,3

10,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> Über-/ Unterkapazität Plätze

 

-20

45

59

62

48

102

85

97

92

127

> Über-/ Unterkapazität Züge

 

-0,8

1,8

2,4

2,5

1,9

4,1

3,4

3,9

3,7

5,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapazitäten/Zügigkeiten ab 2012/2013:

 

Schülerzahlen 1. Jahrgang

Kapazi-

tät

IST

IST

IST

IST

Prog.

Prog.

Prog.

Prog.

Prog.

Prog.

 

14-14,25

Züge

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> Schüler gesamt:

350

420

355

341

338

352

298

315

303

308

273

> Züge gesamt bei 25 Sch./Kl.

14,0

16,8

14,2

13,6

13,5

14,0

11,9

12,6

12,1

12,3

10,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

> Über-/ Unterkapazität Plätze

 

-70

-5

9

12

-2

52

35

47

42

77

> Über-/ Unterkapazität Züge

 

-2,8

-0,2

0,4

0,5

-0,1

2,1

1,4

1,9

1,7

3,1

 

 

Die Aufstellung weist bei angenommenen 25er Klassen für die Jahre 2012 bis 2016 Überkapazitäten von 1,4 Zügen (= 35 Schüler/innen) bis zu 3,1 Zügen (= 77 Schüler/innen) aus.

 

Fazit: Auch nach der aktuellen Schülerzahlprognose kann im Stadtbezirk Herne-Mitte auf ein

           zweizügiges System verzichtet werden.

 

Bei entsprechender Nachfrage können auch Klassen über der hier rechnerisch zugrunde gelegten Größe von 25 Schülerinnen und Schülern gebildet werden und zwar bis zum Klassenfrequenzhöchstwert von 30 Kindern. Da die Eltern die Grundschule für ihr Kind frei wählen können, wäre dies auch bei zurückgehenden Schülerzahlen letztlich nicht zu vermeiden.

 

 

Anmeldungen Schulanfänger 2011/2012

 

Für das Schuljahr 2011/2012 liegen folgende Anmeldungen vor:

 

Schulstandort

Anmeldungen 2011*

Prognose 2011

Abweichung

GS Berliner Platz

63

65

-2

GS Schulstraße

45

55

-10

GS Overwegstraße

22

36

-14

GS James Krüss

51

25

+26

GS Flottmannstraße

29

33

-4

GS Schillerschule

89

85

+4

Kath. GS Berstraße

58

53

+5

Summe

357

352

+5

*Stand: 25.03.2011

 

 

Schulwegesituation

 

Alle Schulwege aus dem Einzugsgebiet der Grundschule Overwegstraße zu den dann nächstgelegenen Grundschulen liegen deutlich unter 2,0 km Länge und sind in zumutbarer Zeit fußläufig zu bewältigen. Die mit jeweils 1,4 km längsten Schulwege ergeben sich aus dem westlichen Teil des ehemaligen Grundschulbezirks der Grundschule Overwegstraße zur Grundschule Berliner Platz bzw. aus dem südlichen Teil zur Grundschule Flottmannstraße.

 

 

Mitwirkungsverfahren

 

Nach § 76 Satz 3 Nr. 1 SchulG ist die Schule bei Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung zu beteiligen. Die Schulkonferenz der Grundschule Overwegstraße wurde mit Schreiben vom 18.03.2011 um Stellungnahme gebeten.

 

Die Schulkonferenz der Grundschule Overwegstraße ist mit der geplanten Auflösung der Schule nicht einverstanden und hat mit Schreiben vom 15.04.2011 ihre Stellungnahme zu den geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen übersandt (Anlage 2). Diese Stellungnahme basiert im Wesentlichen auf einer Gegenüberstellung von Daten und Prognosen der beiden Grundschulen Overwegstraße und James Krüss. Zu den einzelnen Ausführungen des Schulkonferenzbeschlusses wird in der als Anlage 4 beigefügten Übersicht eingegangen.

 

Die Eltern und Kinder der Grundschule Overwegstraße haben sich in einem als Anlage 2 a beigefügten offenen Brief vom 25.03.2011 zu der geplanten schulorganisatorischen Maßnahme geäußert.

 

Wegen der im Zusammenhang mit einer Auflösung der Grundschule Overwegstraße vorgesehenen Verlegung des Standortes der Förderschule Janosch-Schule wurde auch die Schulkonferenz der Förderschule Janosch-Schule mit Schreiben vom 18.03.2011 um Stellungnahme gebeten. Die Schulkonferenz der Förderschule Janosch-Schule hat gegen einen Umzug der Schule keine Bedenken (Anlage 3).

 

 

Schulfachliche Beratung

 

Zu der geplanten schulorganisatorischen Maßnahme wurden das Schulamt für die Stadt Herne als untere Schulaufsicht und die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsicht um ihre Stellungnahme gebeten.

 

Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 18.03.2011 (Anlage 5):

 

„Angesichts der vorliegenden Anmeldungen und der weiter zurückgehenden Prognosen, erscheint die Aufgabe des Standortes Overwegstraße sinnvoll. Ob die Aufgabe der Overwegschule die verbleibenden Standorte in den nächsten Jahren langfristig sichern kann muss abgewartet werden.“

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat gegen die Durchführung der geplanten schulorganisatorischen Maßnahmen für die Grundschule Overwegstraße und die Förderschule Janosch-Schule keine Bedenken (Stellungnahmen vom 04.04. und 06.04.2011, Anlage 6).

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Grundschule Overwegstraße soll auslaufend aufgelöst werden. Dies bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden.

 

Die noch verbleibenden Jahrgänge sollen am Standort der Grundschule Overwegstraße unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch und pädagogisch sinnvoll und möglich ist. Schulträger und untere Schulaufsicht entsprechen damit auch dem erklärten Willen der Schulkonferenz.

 

Die Schulkonferenz fordert für den möglichen Fall der auslaufenden Auflösung der Grundschule Overwegstraße folgende Vorgehensweise:

 

„Den Wünschen der Schulgemeinde bzgl. der „auslaufenden Auflösung“ der Grundschule

Overwegstraße soll in allen Punkten entsprochen werden.

 

Für den Fall des Wechsels von Klassen zu einer anderen Schule wird von uns die

Grundschule Flottmannstraße favorisiert.

Ein Wechsel von Klassen soll nur gemeinsam mit der entsprechenden

Klassenlehrerin erfolgen, wobei der Klassenverband erhalten werden soll.

 

Zum Schuljahr 2011/2012 wird eine neue Eingangsklasse gebildet. Sofern die Eltern es

wünschen, darf diese Klasse bis zur vollständigen Auflösung (Sommer 2015) an der

Grundschule Overwegstraße bleiben. Falls die Klasse durch Wegzug oder durch

ähnliche Gründe die Klassenstärke nicht halten kann, sollte der Klassenverband für die

gesamte Grundschulzeit erhalten bleiben.

 

Sollten im Laufe der Jahre weniger Klassen die Grundschule Overwegstraße besuchen,

dürfen die dadurch entstandenen Raumkapazitäten nicht durch Klassen einer anderen

Schule (z. B. Janoschschule) genutzt werden.“

 

Die auslaufende Schulauflösung wird sowohl vom Schulträger als auch von der unteren Schulaufsicht begleitet und die Wünsche der Eltern werden soweit wie möglich berücksichtigt.

 

Der Beschluss zur Auflösung der Grundschule Overwegstraße bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG).

 

 

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

 

Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergibt sich aus der Verpflichtung, für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in Herne einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

Diesem gesetzlichen Auftrag kann der Schulträger jedoch nicht gerecht werden, wenn die im Beschlussvorschlag genannte Maßnahme beim Fortbestand des Suspensiveffektes eventuell eingehender Widersprüche sowie eventuell nachfolgender Klagen bei Ausschöpfung des Rechtsweges auf Jahre hinaus nicht durchgeführt werden könnte.

 

Es ist deshalb erforderlich, dass die im Beschlussvorschlag genannte schulorganisatorische Maßnahme sofort wirksam wird.

 

Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der auslaufenden Auflösung der Grundschule Overwegstraße und dem privaten Interesse der Eltern sowie Schülerinnen und Schüler an dem Erhalt des Standortes ist aus den dargelegten Gründen dem öffentlichen Interesse höheres Gewicht als dem privaten Interesse beizumessen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 

Anlagen:

Anlagen:

Bericht zur Grundschulentwicklung im Stadtbezirk Herne-Mitte mit 5 Schulkurzprofilen (Anlage 1)

Stellungnahme der Schulkonferenz der Grundschule Overwegstraße vom 15.04.2011 (Anlage 2)

Offener Brief der Eltern und Kinder der Grundschule Overwegstraße vom 25.03.2011 (Anlage 2a)

Stellungnahme der Schulkonferenz der Förderschule Janosch-Schule vom 04.05.2011 (Anlage 3)

Synopse zur Stellungnahme der Schulkonferenz der Grundschule Overwegstraße (Anlage 4)

Stellungnahme des Schulamtes für die Stadt Herne vom 18.03.2011 (Anlage 5)

Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.04. und 06.04.2011 (Anlage 6)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2011-0281 (342 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2011-0281 (4208 KB)      
Anlage 4 3 öffentlich Anlagen 2a - 3 zur Beschlussvorlage 2011-0281 (1225 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich Anlagen 4 - 6 zur Beschussvorlage 2011-0281 (1865 KB)