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Wortprotokoll Beschluss |
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege vor den Grundstücken zu räumen bzw. räumen zu lassen. In vielen Fällen wurde jedoch gar nicht geräumt. In diesem Zusammenhang bitten die Unabhängigen Bürger um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Finden Kontrollen statt, ob der Räumpflicht nachgekommen wird?
2. Wie handelt die Verwaltung, wenn Anzeigen eingehen?
3. Mit welchen Strafen müssen die Eigentümer rechnen, wenn nicht geräumt wird?
4. Wurden Bußgeldbescheide erlassen?
Wenn ja: Wie viele? Wie hoch war die Gesamtsumme?
Es antwortet Herr Westemeyer:
Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen der allgemeinen Kontrollen. Insgesamt sind etwa 50 Meldungen eingegangen. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke haben ein freundliches Schreiben erhalten mit der Bitte, ihrer Räumpflicht umgehend nachzukommen. Bei Nachkontrollen wurde in zwei Fällen ermittelt,
dass dieser Aufforderung nicht entsprochen wurde. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Angedroht wurde ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.