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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Rat
der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten Begründung vom
26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße - wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -
Zietenstraße -, in der Fassung vom 26.04.2004 mit den aufgrund der Beschlüsse
über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen
Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl. I S. 2850) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als
Satzung beschlossen.
Das
Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die
Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die
Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die
nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im
Osten.
Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 32
dagegen: 23
Enthaltung: --