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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 13.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2004/0300 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße - wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, in der Fassung vom 26.04.2004 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     32                  

dagegen:                     23

Enthaltung:   --