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Vorlage - 2004/0300  

Betreff: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
01.06.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
02.06.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.06.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.07.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 – Zietenstraße - wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, in der Fassung vom 26.04.2004 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In der Zeit vom 03.03.2004 bis 02.04.2004 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 191 – Zietenstraße. Nach der Offenlage wurde der Plan aufgrund von Anregungen aus der internen Beteiligung in folgenden Punkten geändert:

 

 

Änderungen im Textteil:

 

1.      Der Textteil „A Festsetzungen“ wird unter dem Punkt 5.2 durch den folgenden Hinweis ergänzt:

 

„Für die genannten Maßnahmen sind Pflanzen aus der abgedruckten Pflanzenauswahlliste zu verwenden.“

 

2.      Die im Textteil „A Festsetzungen“ unter Punkt 7. aufgeführten Maßnahmen sind größtenteils keine Festsetzungen sondern nachrichtliche Übernahmen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften und werden daher in einen neuen Teil „C Nachrichtliche Übernahmen“ verschoben.

 

3.      Die verbleibenden, im Textteil „A Festsetzungen“ unter Punkt 7 genannten Maßnahmen erhalten einen anderen Gesetzesbezug. Somit ergibt sich unter Punkt 7 lediglich folgender, geänderter Text:

 

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB

Für Fußwege, Stellplätze und ihre Zufahrten ist wasserdurchlässiges Material zu verwenden.“

 

4.      Im Textteil „A Festsetzungen“ wird nach dem Punkt 7. ein neuer Punkt 8. eingefügt, der folgenden Text beinhaltet:

 

Mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche

Gemäß § 9 (1) Nr. 21 BauGB sind die entsprechend festgesetzten Flächen mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der angrenzenden Grundstückseigentümer zu belasten.“

 

 

Änderungen in der Begründung zum Änderungsentwurf

 

Die Begründung erhält das Datum 26.04.2004. Änderungen gegenüber der Begründung vom 26.09.2003 sind in kursiver Schrift vorgenommen.

 

Unter Punkt 3.3 Ruhender Verkehr wird in Ergänzung der Stellplatz- bzw. Garagenanordnung der folgende Zusatz eingefügt:

 

(Die Erschließung (...) erfolgt (...) über eine gemeinsame Zufahrt), die über ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der angrenzenden Grundstückseigentümer gesichert wird.

 

Nach Beschlussfassung des Rates über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen kann der Bebauungsplan Nr. 191 als Satzung beschlossen werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

Anlagen:

Anlagen:

·        Übersichtsplan M.: 1: 10 000

·        Bebauungsplanentwurf M.: 1: 500

·        Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (1235 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung neu nach Offenlegung (52 KB)