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Ratsinformationssystem

Auszug - Transparenz der Aufsichtsräte in den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften - Antrag DIE LINKE.Ratsgruppe Herne/Wanne-Eickel vom 15.06.2010 -  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0458 Transparenz der Aufsichtsräte in den städtischen Eigenbetrieben und den Beteiligungsgesellschaften
- Antrag DIE LINKE.Ratsgruppe Herne/Wanne-Eickel vom 15.06.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Die Linke
Verfasser:Die Linke.Ratsgruppe
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Dudda und Herr Schlüter beantragen, den Text des Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften ein neues Verfahren für mehr Transparenz der Tätigkeiten und Entscheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Vorab soll die Verwaltung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme (ggf. unter Einbeziehung externer Sachverständiger) über die Weite und Umsetzbarkeit des Auskunftsrechts des Rates in Bezug auf Angelegenheiten städtischer Unternehmen berichten. Bestrebungen im Rahmen des Corporate Governance Kodex sind hierbei einzubeziehen.

 

Dazu gehört die Änderung der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung und fakultativen Aufsichtsräten dergestalt, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird auf solche Tagesordnungspunkte, die zwingend zum Wohl der jeweiligen Gesellschaft der Verschwiegenheit bedürfen. Welche Angelegenheiten der Verschwiegenheit bedürfen, ist gesetzlich bestimmt und wird in den jeweiligen Satzungen bzw. Geschäftsordnungen unter Einbeziehung des Stadtrates geregelt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine solche Regelung auch für die obligatorischen Aufsichtsräte zu überprüfen.

 

Da Frau Buszewski für die Die Linke.Ratsgruppe die Änderungen übernimmt lässt Herr Oberbürgermeister Schiereck über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften ein neues Verfahren für Transparenz der Tätigkeiten und Entscheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln. Vorab soll die Verwaltung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme (ggf. unter Einbeziehung externer Sachverständiger) über die Weite und Umsetzbarkeit des Auskunftsrechts des Rates in Bezug auf Angelegenheiten städtischer Unternehmen berichten. Bestrebungen im Rahmen des Corporate Governance Kodex sind hierbei einzubeziehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

62

dagegen:

0

Enthaltung:

0