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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Geschäftsführungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften ein Verfahren für mehr Transparenz der Tätigkeiten und Entscheidungen der Aufsichtsräte zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Dazu gehört die Änderung der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung und fakultativen Aufsichtsräten dergestalt, dass die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt wird auf solche Tagesordnungspunkte, die zwingend zum Wohl der jeweiligen Gesellschaft der Verschwiegenheit bedürfen. Welche Angelegenheiten der Verschwiegenheit bedürfen, ist gesetzlich bestimmt und wird in den jeweiligen Satzungen bzw. Geschäftsordnungen unter Einbeziehung des Stadtrates geregelt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine solche Regelung auch für die obligatorischen Aufsichtsräte zu überprüfen.
Sachverhalt:
Wichtige Bereiche der Öffentlichen Daseinsvorsorge werden in Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung umgesetzt, die in der Regel GmbHs oder Aktiengesellschaften sind. Dadurch kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem vom Grundsatz der Öffentlichkeit ausgehenden Kommunalrecht und den Einschränkungen des Gesellschaftsrechts.
Die Geschäftspolitik der Betriebe mit städtischer Beteiligung und die Entscheidungen der Aufsichtsräte sind für die Öffentlichkeit oft nicht transparent, obwohl deren Belange betroffen sind. Aber auch für Stadtratsmitglieder bleiben Vorgänge und Entscheidungen undurchsichtig.
Wenn die Stadträtinnen und Stadträte ihre Controllingaufgaben wahrnehmen sollen, müssen sie auch einen detaillierteren Einblick in die laufenden Angelegenheiten der Betriebe erhalten. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz und demokratische Kontrolle der kommunalen Betriebe. Transparenz und demokratische Kontrolle fördern Ansehen und Akzeptanz öffentlicher Betriebe in der Bevölkerung.
Insofern bleibt auch zu überlegen,
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Buszewski