Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Beteiligungsgesellschaften der Stadt Herne: Organbesetzung  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 08.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2010/0351 Beteiligungsgesellschaften der Stadt Herne: Organbesetzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt, 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.               Als Vertreter der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski in der Gesellschafterversammlung der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip GmbH) wird

Herr Stadtverordneter Armin Wolf

anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt bestellt.

2.               Als Vertreter der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Wolfgang Pfeiffer in der Gesellschafterversammlung der Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH (VkA) wird

              Herr Stadtverordneter Thomas Spengler

anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt bestellt.

3.a.              Als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski für die Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird

Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel

anstelle von Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand bestellt.

   b.               Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der WHE wird die Weisung erteilt, als Vertreterin im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski in der Gesellschafterversammlung der ETZ Betriebs GmbH (ETZ) für die WHE

Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel

anstelle von Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand zu benennen.

4.               Als stellvertretendes übriges Mitglied des Verwaltungsrates der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne für Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini wird

              Herr Stadtverordneter Armin Wolf

anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt bestellt.

5.              Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG)  wird die Weisung erteilt,

              Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand

anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen.

6.              Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) auf Vorschlag des Rates der Stadt wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

              Herrn Stadtverordneten Armin Wolf

anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt zu wählen.

 

Die Bestellung/Wahl/Benennung des/der Vertreters/Vertreterin entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/eine Vertreter/ Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung/Wahl/Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung/Wahl/Benennung als Vertreter/Vertreterin der Stadt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

57

dagegen:

0

Enthaltung:

2