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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0351  

Betreff: Beteiligungsgesellschaften der Stadt Herne: Organbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt, 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
08.06.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Als Vertreter der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski

  in der Gesellschafterversammlung der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen  

    und Industrielle Praxis (chip GmbH) wird

 

Herr Stadtverordneter Armin Wolf

             

    anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt bestellt.

 

2. Als Vertreter der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Wolfgang Pfeiffer

    in der Gesellschafterversammlung der Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der

    VEW GmbH (VkA) wird

 

 

              Herr Stadtverordneter Thomas Spengler

 

    anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt bestellt.

 

3.  a. Als Vertreterin der Stadt im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert

         Okoniewski für die Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und 

         Hafen GmbH (WHE) wird

 

Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel

 

         anstelle von Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand bestellt.

 

b. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der WHE wird die Weisung erteilt,

 

als Vertreterin im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski in der Gesellschafterversammlung der ETZ Betriebs GmbH (ETZ) für die WHE

 

Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel

 

anstelle von Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand

 

zu benennen.

 

4. Als stellvertretendes übriges Mitglied des Verwaltungsrates der Anstalt öffentlichen

     Rechts entsorgung herne für Herrn Stadtverordneten Roberto Gentilini wird

 

              Herr Stadtverordneter Armin Wolf

 

     anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt bestellt.

 

5.       Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG)  wird die Weisung erteilt,

 

              Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand

 

       anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt zum weiteren Mitglied des  

       Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen.

 

 

6.         Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) auf Vorschlag des Rates der Stadt wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft

 

              Herrn Stadtverordneten Armin Wolf

        anstelle von Herrn Stadtverordneten Alexander Vogt zu wählen.

 

Die Bestellung/Wahl/Benennung des/der Vertreters/Vertreterin entspricht der Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/eine Vertreter/ Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Bestellung/Wahl/Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre

Bestellung/Wahl/Benennung als Vertreter/Vertreterin der Stadt.
 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herr Stadtverordneter Alexander Vogt ist am 09. Mai 2010 zum Mitglied des Landtages in Nordrhein-Westfalen gewählt worden. Er hat unwiderruflich erklärt, sein Mandat im Rat der Stadt Herne mit Ablauf des 31. Mai 2010 niederzulegen. Im Zuge der Mandatsnachfolge sind Umbesetzungen in den Organen der städtischen Beteiligungsgesellschaften notwendig.

 

Zu Punkt 1:

 

Die Stadt ist aufgrund ihrer Beteiligung in Höhe von 12 % am Stammkapital der chip GmbH berechtigt, eine/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW ist diese/r Vertreter/in vom Rat der Stadt zu bestellen. Er/Sie hat sein/ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.

 

 

 

Zu Punkt 2:

 

Die Stadt Herne ist mit 1,64 % am Stammkapital der VkA beteiligt. Somit ist sie berechtigt, Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

Zu Punkt 3:

 

a. Die Stadt ist als Alleingesellschafterin der WHE berechtigt, Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der WHE sind Vertreter/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister der Stadt Herne sowie zwei Mitglieder des Rates der Stadt Herne. Vertreter/innen im Verhinderungsfall sind zu bestellen.

 

b. Die WHE ist  mit 100 % an der ETZ beteiligt.

 

Hinsichtlich der Gesellschafterversammlung sieht § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ETZ folgende Regelungen vor:

 

Die derzeitige Alleingesellschafterin Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sie stets von den Vertretern der Stadt in ihrer Gesellschafterversammlung vertreten wird.

 

Sie werden von der Geschäftsführung der WHE mit der ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung beauftragt. Für den Fall, dass mehr als ein Vertreter der Stadt der Gesellschafterversammlung angehört, muss § 113 Abs. 2 GO NRW Berücksichtigung finden.

 

Nachrichtlich:

 

Hinsichtlich der Gesellschafterversammlung der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrszentrum Emscher mbH (PEG) sieht § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der PEG folgende Regelungen vor:

 

„Die derzeitige Alleingesellschafterin Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass sie stets von den Vertretern der Stadt in ihrer Gesellschafterversammlung vertreten wird.“

 

Dem entsprechend wird Frau Stadtverordnete Elisabeth Majchrzak-Frensel als Vertreterin im Verhinderungsfall für Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski anstelle von Frau Stadtverordnete Anke Hildenbrand in der Gesellschafterversammlung der PEG die Rechte der WHE wahrnehmen.

 

Zu Punkt 4:

 

Gemäß § 5 der Satzung der AöR entsorgung herne besteht der Verwaltungsrat aus der/dem Vorsitzenden und acht übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder werden Vertreter/innen bestellt. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 4 GO NRW sinngemäß. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat (§ 5 Abs. 4 der Satzung).

 

Zu Punkt 5:

 

Gemäß § 10.2 des Gesellschaftsvertrages der WFG besteht der Aufsichtsrat aus 16 Mitgliedern, darunter als weitere Mitglieder gemäß § 10.4 unter anderem: 11 Mitglieder des Rates der Stadt.

 

Zu Punkt 6:

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der VVH besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der Stadt Herne gehört diesem als geborenes Mitglied an. Sieben weitere Mitglieder des Rates der Stadt werden auf Vorschlag der Stadt Herne von der Gesellschafterversammlung gewählt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.