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Auszug - Nutzung des Bahnhofsvorplatzes am Wanner Hauptbahnhof durch Lieferanten - Anfrage des Stadtverordneten Schulz vom 18.05.2010 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:23 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2010/0345 Nutzung des Bahnhofsvorplatzes am Wanner Hauptbahnhof durch Lieferanten
- Anfrage des Stadtverordneten Schulz vom 18.05.2010 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:SVO Schulz, Hans-FriedrichAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Beschluss

Die Deutsche Bahn hat seit einiger Zeit Flächen im Wanner Hauptbahnhof zur gewerblichen Nutzung verpachtet

Die Deutsche Bahn hat seit einiger Zeit Flächen im Wanner Hauptbahnhof zur gewerblichen Nutzung verpachtet. Um ihre Filialen zu beliefern nutzen die Pächter - insbesondere McDonald und die Bäckerei Geiping - ausschließlich den nicht hierzu bestimmten Bahnhofsvorplatz und parken während der Ladevorgänge stets vor dem Haupteingang. Darüber sind die Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert.

 

Nach unseren Feststellungen ist der Bahnhofsvorplatz in Wanne städtisches Eigentum und nicht zur Benutzung durch Schwer- und Anlieferverkehr bestimmt. Das ständige Befahren des Bahnhofsplatzes durch LKW veranlasst auch Bahnbedienstete der DB mit ihren Betriebsfahrzeugen dort zu parken.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01. Juni 2010 nachstehende Fragen gem. § 25 Abs. 1 i. V. m. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

1.              Sind der Verwaltung diese Zustände bekannt?

2.              Hat die Verwaltung diese Nutzung des Bahnhofsplatzes möglicherweise genehmigt?

3.              Wenn ja, was hat die Verwaltung veranlasst, solche Nutzungen in einem Fußgängerbereich zu genehmigen?

4.              Wenn nein, was wird die Verwaltung veranlassen, um diese für Fußgänger gefährdende Situation unverzüglich zu beenden.

5.              Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig, damit das Befahren des Bahnhofsplatzes nur in Notfällen möglich ist und wann werden diese umgesetzt?

 

 

Herr Stadtrat Terhoeven beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die unerlaubten Lieferbewegungen auf dem Bahnhofsvorplatz am Wanner Hauptbahnhof sind der Verwaltung bekannt.

 

Zu 2.:

Für die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes für Lieferverkehre bestehen seitens der Verwaltung aktuell keine Sondergenehmigungen. Zukünftig werden keine Genehmigungen dieser Art erteilt.

 

Zu 3.:

Eine Ausnahmegenehmigung für Lieferverkehr aus dem Jahr 2006 wurde nicht verlängert, da es in der Erprobungsphase vermehrt zu Beschwerden und Zwischenfällen kam.

 

Zu 4.:

Seitens der Verwaltung wird zurzeit geprüft, ob durch Anordnung eine Ladezone im westlichen Bereich des Bahnhofsgebäudes eingerichtet werden kann.

 

Zu 5.:

Bauliche Einrichtungen (Möblierung), die verhindern, dass zuliefernde LKW ordnungswidrig den Bahnhofsvorplatz überfahren werden durch die Verwaltung zurzeit geprüft. Dafür sind jedoch umfassende Abstimmungen mit der Feuerwehr notwendig, um Rettungswege zugänglich zu erhalten.