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Auszug - Städtischer Zuschuss zu Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit  

des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 13.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
2004/0241 Städtischer Zuschuss zu Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Quakulinski
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kurrek, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Rettler hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen

Frau Rettler hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2004 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, zu den Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Gesellschaft freie Sozialarbeit e.V.

 

Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche

(2 hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter)

Personal- und Sachkostenzuschuss                                                            15.330,00 Euro

 

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte

 

Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche

(1 hauptamtlicher pädagogischer Mitarbeiter)

Personal- und Sachkostenzuschuss                                                            10.220,00 Euro

 

Jugendkunstschule Wanne-Eickel e.V.

 

Kurs- und Projektangebote (Jugendwerkstatt)

(4 hauptamtliche Mitarbeiter)

Personal- und Sachkostenzuschuss                                                            22.550,00 Euro

                                                                                                            ____________

                                                                                                            51.100,00 Euro

                                                                                                            ============

 

Die Zuschüsse werden vorbehaltlich der analogen Bewilligung für den jeweiligen Träger durch das Landesjugendamt und der Vorlage der Verwendungsnachweise 2003 nach Abruf gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist die Zustimmung durch den Rat der Stadt Herne.                                                                                                                                                

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            9

dagegen:

Enthaltung: