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Vorlage - 2004/0241  

Betreff: Städtischer Zuschuss zu Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Quakulinski
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kurrek, Sabine
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
13.05.2004 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2004 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, zu den Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

Gesellschaft freie Sozialarbeit e.V.

 

Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche

(2 hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter)

Personal- und Sachkostenzuschuss                                                            15.330,00 Euro

 

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte

 

Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche

(1 hauptamtlicher pädagogischer Mitarbeiter)

Personal- und Sachkostenzuschuss                                                            10.220,00 Euro

 

Jugendkunstschule Wanne-Eickel e.V.

 

Kurs- und Projektangebote (Jugendwerkstatt)

(4 hauptamtliche Mitarbeiter)

Personal- und Sachkostenzuschuss                                                            22.550,00 Euro

                                                                                                            ____________

                                                                                                            51.100,00 Euro

                                                                                                            ============

 

Die Zuschüsse werden vorbehaltlich der analogen Bewilligung für den jeweiligen Träger durch das Landesjugendamt und der Vorlage der Verwendungsnachweise 2003 nach Abruf gewährt.

Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist die Zustimmung durch den Rat der Stadt Herne.                                                                                                                                                

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Träger führen wie in den Vorjahren Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit durch.

 

Die städt. Zuschüsse sind als Ergänzungs- bzw. Spitzenfinanzierung von Kosten, die nicht durch das entsprechende Landesprogramm „Sozialpädagogischer Hilfen für junge Menschen im Übergang von Schule und Beruf“ gedeckt sind, anzusehen.

Durch die Zuschüsse soll weiterhin die Existenz jeweils einer Beratungsstelle in Alt-Herne und Alt-Wanne-Eickel sowie einer Jugendwerkstatt im gesamten Stadtgebiet gesichert werden.

Der Arbeitskreis „Freie Träger“ hat der Mittelverteilung der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel zugestimmt.

 

Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 1.452.718.200/0 vorgesehen.

 

Die Verwaltung des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie bittet um Zustimmung.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

Anlagen:

Anlagen: