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Auszug - Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 29.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:41 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2008/0765 Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers-, Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 16.12.2008 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße- wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die nördliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Norden, die Flottmannstraße im Osten, die südliche Begrenzung des Flurstückes 324, Flur 44, Gemarkung Herne im Süden und die westliche Begrenzung der Flurstücke 318 und 325, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen.

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.                  Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 16.12.2008 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Der aufzuhebende Bebauungsplanes Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

3

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die im Beschluss angeführte Begründung und der ebenfalls angeführte Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.