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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussg:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die §§ 9 (Bildung von Budgets, flexible
Haushaltsführung) und 11 (über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen) des Entwurfs der Haushaltssatzung 2009 werden bis zum endgültigen
Beschluss der Satzung vorläufig in Kraft gesetzt.
Die bisherigen Regelungen des § 5 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Stadt Herne gelten nur bis zum buchungstechnischen Abschluss
des Haushaltsjahres 2008 und werden folgerichtig mit dem Beginn der
Bewirtschaftung des Haushalts 2009 außer Kraft gesetzt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
61 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |