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Ratsinformationssystem

Auszug - Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2004  

des Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 28.04.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:59 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2004/0234 Material für Eigenleistungen der Vereine
hier: Haushaltsjahr 2004
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Beteiligt:FB 31 - Schule und Weiterbildung
Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der Haushaltsstelle 1.550.501.000/8 –Material für Eigenleistungen der Vereine- für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 63.200,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

1.

bis zu 16.000,00 Euro für Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH durchgeführt werden sollen (Fördervoraussetzung: der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit);

 

2.

bis zu 4.270,98 Euro für Maßnahmen, die auf städtischen Sportanlagen durch Vereine durchgeführt worden sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A);

 

3.

bis zu  9.892,60 Euro für Maßnahmen, die auf städtischen Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B);

 

4.

bis zu 25.136,19 Euro für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A);

 

5.

bis zu 7.900,23 Euro für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. – 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich - erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 20 (einstimmig)

dagegen:

Enthaltung: