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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2004 63.200,00
Euro |
1.550.501.000.8 |
x |
Beschlussvorschlag:
Der
Sportausschuss beschließt, die Mittel der Haushaltsstelle 1.550.501.000/8
–Material für Eigenleistungen der Vereine- für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe
von 63.200,00 Euro wie folgt zu verteilen:
1.
bis zu
16.000,00 Euro für Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Herne mbH durchgeführt werden sollen (Fördervoraussetzung: der Verein übernimmt
einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle
Beteiligung und Eigenarbeit);
2.
bis zu
4.270,98 Euro für Maßnahmen, die auf städtischen Sportanlagen durch Vereine
durchgeführt worden sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt –
s. Anlage 1 Nr. 1 A);
3.
bis
zu 9.892,60 Euro für Maßnahmen,
die auf städtischen Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von
66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B);
4.
bis zu
25.136,19 Euro für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind
(es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A);
5.
bis zu
7.900,23 Euro für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw.
Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s.
Anlage 1 Nr. 2 B).
Sollte
nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. – 5.
angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie
in anderen Förderbereichen üblich - erst einmal 50 % des Zuschusses.
Über den
Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der
Sportausschuss nachträglich informiert.
Sachverhalt:
Nachdem
die Verwaltung die Vereine ursprünglich immer wieder auf die Möglichkeit der
Bezuschussung im Rahmen dieser Haushaltsstelle hinweisen musste, haben die
Vereine in den letzten Jahren selbstständig ausreichend Anträge gestellt, um
die Fördermittel auszuschöpfen. Für das Jahr 2004 übersteigt (wie im
vergangenen Jahr) das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel sogar deutlich.
Bis zum
Haushaltsjahr 2000 (einschließlich) standen bei dieser Haushaltsstelle rund
50.000,00 Euro jährlich zur Verfügung. Seit dem Haushaltsjahr 2001 wurde der
Ansatz der Haushaltsstelle nach Antrag des Stadtsportbundes Herne e.V. im
Rahmen der damaligen Haushaltsplanberatungen auf 66.500,00 Euro jährlich
angehoben. Die zusätzlichen Mittel sollten für die Zusammenarbeit mit der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH verwendet werden. Im Rahmen
der 5%-igen Kürzung der freiwilligen Zuschüsse stehen 2004 nunmehr 63.200,00
Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2002 wurden dem Stadtsportbund Herne e.V.
für diesen Bereich insgesamt 41.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Nach
Rücksprache mit dem Stadtsportbund Herne e.V. ist die Zusammenarbeit mit der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH nur noch bis zum 30.06.2004
sichergestellt. Der Anteil für Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen
Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH wird deshalb von rund 41.000,00 Euro auf
16.000,00 Euro gemindert. Die Aufteilung der Mittel wurde mit dem
Stadtsportbund Herne e.V. so abgestimmt.
Wie in
den Vorjahren üblich, hat eine Prüfungskommission die Anträge auf ihre
Förderfähigkeit hin überprüft und
dabei die Kriterien zugrunde gelegt, die der Sportausschuss in seiner Sitzung
am 04.06.1992 festgesetzt hat.
Die
Kommission setzt sich, wie bisher, aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie
einem Vertreter jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen. Folgende Kategorien
wurden festgesetzt:
1
A = städtisch,
abgeschlossen
1
B = städtisch,
geplant
2
A = vereinseigen,
abgeschlossen
2
B = vereinseigen,
geplant
Der
Kategorie „städtisch, abgeschlossen“ (1 A) konnte 1 Antrag zugeordnet werden.
Dieser Antrag hat ein Fördervolumen von 4.270,98 Euro. Die Kategorie soll 66,6
% betragen.
Der
Kategorie „städtisch, geplant“ (1 B) konnten 4 Anträge zugeordnet werden. Diese
Anträge haben ein Fördervolumen von 9.892,60 Euro. Die Förderung in dieser
Kategorie soll ebenfalls 66,6 % betragen.
In die
Kategorie „vereinseigen, abgeschlossen“ (2 A) konnten 11 Anträge mit einem
Fördervolumen von 25.136,19 Euro eingeordnet werden.
Die Förderquote
in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, nur in begründeten
Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden. In diesem Jahr
ist eine Förderung von der o. a. Norm abgewichen. In der Anlage 2 A ist ein
Fall enthalten, in dem eine Förderung von 15,0 % vorgeschlagen wird. In diesem
Fall handelt es sich um einen Verein, der jedes Jahr einen Antrag stellt. Bei
höherer Förderung würden nach Ansicht der Verwaltung andere Vereine
benachteiligt. Die Förderquote in diesem Fall orientiert sich an den
Förderquoten vergangener Jahre.
In die
Kategorie „vereinseigen, geplant“ (2 B) sind 8 Maßnahmen mit einem
Fördervolumen von 20.517,10 Euro eingestuft worden. Da aus den Haushaltsmitteln
jedoch lediglich noch 7.900,23 Euro für diese Kategorie vorhanden sind, wird
vorgeschlagen, dass die Maßnahmen zwar grundsätzlich als förderungswürdig
anerkannt werden, eine Förderung in diesem Jahr aber nicht komplett geschehen
kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht alle Vereine
die geplanten Maßnahmen trotz Förderungszusage durchführen. Im kommenden Jahr
können nicht geförderte Anträge wiederum bewertet werden, um dann eine
Förderung vorzunehmen.
Die
Förderung in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen.
Der Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Dr.
Goch)
Anlagen:
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