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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0234  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine
hier: Haushaltsjahr 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Beteiligt:FB 31 - Schule und Weiterbildung
Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
28.04.2004 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 2004

63.200,00 Euro

1.550.501.000.8

    x

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der Haushaltsstelle 1.550.501.000/8 –Material für Eigenleistungen der Vereine- für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 63.200,00 Euro wie folgt zu verteilen:

 

1.

bis zu 16.000,00 Euro für Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH durchgeführt werden sollen (Fördervoraussetzung: der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung und Eigenarbeit);

 

2.

bis zu 4.270,98 Euro für Maßnahmen, die auf städtischen Sportanlagen durch Vereine durchgeführt worden sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 A);

 

3.

bis zu  9.892,60 Euro für Maßnahmen, die auf städtischen Sportanlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 1 B);

 

4.

bis zu 25.136,19 Euro für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 A);

 

5.

bis zu 7.900,23 Euro für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt – s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. – 5. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen. Zur Auszahlung gelangen – wie in anderen Förderbereichen üblich - erst einmal 50 % des Zuschusses.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss nachträglich informiert.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem die Verwaltung die Vereine ursprünglich immer wieder auf die Möglichkeit der Bezuschussung im Rahmen dieser Haushaltsstelle hinweisen musste, haben die Vereine in den letzten Jahren selbstständig ausreichend Anträge gestellt, um die Fördermittel auszuschöpfen. Für das Jahr 2004 übersteigt (wie im vergangenen Jahr) das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sogar deutlich.

 

Bis zum Haushaltsjahr 2000 (einschließlich) standen bei dieser Haushaltsstelle rund 50.000,00 Euro jährlich zur Verfügung. Seit dem Haushaltsjahr 2001 wurde der Ansatz der Haushaltsstelle nach Antrag des Stadtsportbundes Herne e.V. im Rahmen der damaligen Haushaltsplanberatungen auf 66.500,00 Euro jährlich angehoben. Die zusätzlichen Mittel sollten für die Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH verwendet werden. Im Rahmen der 5%-igen Kürzung der freiwilligen Zuschüsse stehen 2004 nunmehr 63.200,00 Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2002 wurden dem Stadtsportbund Herne e.V. für diesen Bereich insgesamt 41.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Nach Rücksprache mit dem Stadtsportbund Herne e.V. ist die Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH nur noch bis zum 30.06.2004 sichergestellt. Der Anteil für Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH wird deshalb von rund 41.000,00 Euro auf 16.000,00 Euro gemindert. Die Aufteilung der Mittel wurde mit dem Stadtsportbund Herne e.V. so abgestimmt.

 

Wie in den Vorjahren üblich, hat eine Prüfungskommission die Anträge auf ihre Förderfähigkeit  hin überprüft und dabei die Kriterien zugrunde gelegt, die der Sportausschuss in seiner Sitzung am 04.06.1992 festgesetzt hat.

 

Die Kommission setzt sich, wie bisher, aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem Vertreter jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen. Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

 

                        1 A =            städtisch, abgeschlossen

                        1 B =            städtisch, geplant

                       

                        2 A =            vereinseigen, abgeschlossen

                        2 B =            vereinseigen, geplant

 

 

Der Kategorie „städtisch, abgeschlossen“ (1 A) konnte 1 Antrag zugeordnet werden. Dieser Antrag hat ein Fördervolumen von 4.270,98 Euro. Die Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

Der Kategorie „städtisch, geplant“ (1 B) konnten 4 Anträge zugeordnet werden. Diese Anträge haben ein Fördervolumen von 9.892,60 Euro. Die Förderung in dieser Kategorie soll ebenfalls 66,6 % betragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

In die Kategorie „vereinseigen, abgeschlossen“ (2 A) konnten 11 Anträge mit einem Fördervolumen von 25.136,19 Euro eingeordnet werden.

 

Die Förderquote in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, nur in begründeten Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden. In diesem Jahr ist eine Förderung von der o. a. Norm abgewichen. In der Anlage 2 A ist ein Fall enthalten, in dem eine Förderung von 15,0 % vorgeschlagen wird. In diesem Fall handelt es sich um einen Verein, der jedes Jahr einen Antrag stellt. Bei höherer Förderung würden nach Ansicht der Verwaltung andere Vereine benachteiligt. Die Förderquote in diesem Fall orientiert sich an den Förderquoten vergangener Jahre.

 

In die Kategorie „vereinseigen, geplant“ (2 B) sind 8 Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 20.517,10 Euro eingestuft worden. Da aus den Haushaltsmitteln jedoch lediglich noch 7.900,23 Euro für diese Kategorie vorhanden sind, wird vorgeschlagen, dass die Maßnahmen zwar grundsätzlich als förderungswürdig anerkannt werden, eine Förderung in diesem Jahr aber nicht komplett geschehen kann. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht alle Vereine die geplanten Maßnahmen trotz Förderungszusage durchführen. Im kommenden Jahr können nicht geförderte Anträge wiederum bewertet werden, um dann eine Förderung vorzunehmen.

 

Die Förderung in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Dr. Goch)

Anlagen:

Anlagen:

 

Stammbaum:
2004/0234   Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2004   FB 31 - Schule und Weiterbildung   öffentliche Beschlussvorlage
2005/0417   Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2005   FB 31 - Schule und Weiterbildung   öffentliche Beschlussvorlage
2006/0544   Material für Eigenleistungen der Vereine hier: Haushaltsjahr 2006   FB 44 - Öffentliche Ordnung   öffentliche Beschlussvorlage