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Ratsinformationssystem

Auszug - Anerkennung der gemeinnützigen „Tageseinrichtungen für Kinder der Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG  

des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2008/0597 Anerkennung der gemeinnützigen „Tageseinrichtungen für Kinder der Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Karassek - Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Die gemeinnützige „Tageseinrichtungen für Kinder der Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH“ wird ab dem Zeitpunkt ihres Bestehens als juristische Person als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG unter der Bedingung anerkannt, dass sie laut Gesellschaftervertrag ausschließlich dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen dient, gemeinnützige Zwecke verfolgt und als gemeinnützig anerkannt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0