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Vorlage - 2008/0597  

Betreff: Anerkennung der gemeinnützigen „Tageseinrichtungen für Kinder der Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Karassek - Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
30.10.2008 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die gemeinnützige „Tageseinrichtungen für Kinder der Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH“ wird ab dem Zeitpunkt ihres Bestehens als juristische Person als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG unter der Bedingung anerkannt, dass sie laut Gesellschaftervertrag ausschließlich dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen dient, gemeinnützige Zwecke verfolgt und als gemeinnützig anerkannt ist.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der eingetragene Verein „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Wanne-Eickel“ wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.02.1992 als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anerkannt.

Die Lebenshilfe Wanne-Eickel ist derzeit Träger von 5 Kindertageseinrichtungen in Herne, die als Schwerpunkteinrichtungen zur Integration und Betreuung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern insgesamt 515 Plätze anbieten.

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 01.09.2008 erklärt die Lebenshilfe Wanne-Eickel, dass der Vorstand zu seiner erforderlichen Entlastung eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen und die Trägerschaft der 5 Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2009 auf die GmbH übertragen möchte.

 

Im Vorfeld hat das Landesjugendamt Münster erklärt, dass es keine Bedenken gegen diesen Trägerwechsel hat und die öffentliche Betriebskostenförderung im derzeitigen Rahmen fortführen wird.

 

Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie kann die im Schreiben vom 01.09.2008 angeführten Schwierigkeiten des ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstandes nachvollziehen. Da der Verein „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Wanne-Eickel“ über die Trägerschaft der 5 Schwerpunkteinrichtungen hinaus u. a. auch Träger der „Frühförderung“ und Kooperationspartner der „Heilpädagogischen Fachberatung“ ist, bleibt er auch in der lediglich formalrechtlich neuen Form der Trägerschaft weiterhin der fachkompetente zentrale Partner im Gesamtspektrum seiner Vereinsziele. 

Die GmbH wird die für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 75 KJHG weiterhin erfüllen, da die Mitglieder des Vereinsvorstandes die Gesellschafter der GmbH sein werden.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

Anlagen:

Anlagen:

 

Schreiben der Lebenshilfe Wanne-Eickel vom 01.09.2008