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Beschluss |
Während der Beratungen zum Erhalt der Gysenbergteiche wurde von der Bezirksvertretung Sodingen beschlossen, dem eigentlich hinlänglich bekannten Fütterungsverbot der Enten durch das Aufstellen entsprechender Verbotsschilder Nachdruck zu verleihen.
Diese Schilder wurden nun kürzlich von der Verwaltung angebracht.
Leider werden diese Schilder von den Bürgern offensichtlich nicht gut wahrgenommen, da das Füttern weiter anhält.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 4. Juni 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.
Wer
ist für die Aufstellung der Schilder verantwortlich?
2.
Welche
Gründe lagen für die Platzierung der Schilder (über Kopfhöhe) vor?
3.
Können
Schilder auf dem Boden, dort, wo die Tiere gefüttert werden, angebracht werden?
4.
Wird
das Einhalten des Fütterungsverbots, wie in anderen Kommunen auch,
kontrolliert?
5.
Wenn
ja, mit welchem Erfolg? Wurden Verwarnungen ausgesprochen oder
Verwarnungsgelder erhoben?
6.
Wurden
Gespräche mit den fütternden Besuchern geführt? Wenn ja, von wem?
7.
Wie
sieht die zukünftige Planung aus? Wird der KOD regelmäßig das Einhalten des
Verbots kontrollieren?
Herr Kamman-Heidtmann antwortet:
Zu Frage 1.:
Die Bezirksvertretung Sodingen hat in ihrer Sitzung vom 29.08.2007 den Beschluss gefasst, rund um die Gysenberger Teiche Beschilderungen anzubringen, die das Fütterungsverbot von Tieren an den Gysenberger –Teichen deutlich macht.
Die Aufstellung der Schilder erfolgte durch Stadtgrün.
Zu Frage 2.:
Die Anbringhöhe der Schilder, die der üblichen Anbringhöhe von Hinweisschildern entspricht, wurde gewählt, damit die Schilder schon aus größeren Abständen wahrgenommen werden.
Zu Frage 3.:
Die eingeschränkte Wahrnehmung von in Bodennähe angebrachten Schildern spricht gegen eine dortige Schilderanbringung. Weiterhin sind Schilder in Bodennähe in weitaus größerem Ausmaß dem Vandalismus (Beschädigung, Zerstörung, Übersprühung) ausgesetzt als hoch angebrachte Schilder.
Eines der neuen Schilder wurde schon durch Dritte entwendet und musste ersetzt werden.
Die Anbringhöhe von Schildern ist nicht entscheidend für die Beachtung darauf ausgesprochener Verbote.
Zu Frage 4.:
Der Tatbestand des
Fütterungsverbotes ist in der Ordnungsbehördliche
Straßenverordnung der Stadt Herne nicht enthalten. Da kein offizielles
Fütterungsverbot besteht, kontrolliert der KOD die Gysenbergteiche seit Jahren
im Rahmen des Präsenzdienstes.
Zu Frage 5.:
Verwarnungen können nicht ausgesprochen werden, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Aus diesem Grund können auch keine Verwarngelder erhoben werden.
Zu Frage 6.:
Wenn der KOD fütternde Personen antrifft, werden diese zum Unterlassen aufgefordert. Hier wird an die Einsichtsfähigkeit der angetroffenen appelliert und auf die schädigenden Auswirkungen des Handelns hingewiesen.
Zu Frage 7.:
Der KOD wird die Teiche auch
weiterhin kontrollieren. Ziel ist, das Fütterungsverbot in die Ordnungsbehördliche Straßenverordnung
aufzunehmen.