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Ratsinformationssystem

Auszug - Fütterungsverbot der Enten an den Gysenbergteichen - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 20.05.2008 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2008/0353 Fütterungsverbot der Enten an den Gysenbergteichen
- Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 20.05.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:BVO Meißner-Moroz, GabrieleAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
    FB 44 - Öffentliche Ordnung
 
Beschluss

Während der Beratungen zum Erhalt der Gysenbergteiche wurde von der Bezirksvertretung Sodingen beschlossen, dem eigentlich hin

Während der Beratungen zum Erhalt der Gysenbergteiche wurde von der Bezirksvertretung Sodingen beschlossen, dem eigentlich hinlänglich bekannten Fütterungsverbot der Enten durch das Aufstellen entsprechender Verbotsschilder Nachdruck zu verleihen.

 

Diese Schilder wurden nun kürzlich von der Verwaltung angebracht.

Leider werden diese Schilder von den Bürgern offensichtlich nicht gut wahrgenommen, da das Füttern weiter anhält.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 4. Juni 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

1.        Wer ist für die Aufstellung der Schilder verantwortlich?

2.        Welche Gründe lagen für die Platzierung der Schilder (über Kopfhöhe) vor?

3.        Können Schilder auf dem Boden, dort, wo die Tiere gefüttert werden, angebracht werden?

4.        Wird das Einhalten des Fütterungsverbots, wie in anderen Kommunen auch, kontrolliert?

5.        Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wurden Verwarnungen ausgesprochen oder Verwarnungsgelder erhoben?

6.        Wurden Gespräche mit den fütternden Besuchern geführt? Wenn ja, von wem?

7.        Wie sieht die zukünftige Planung aus? Wird der KOD regelmäßig das Einhalten des Verbots kontrollieren?

 

 

Herr Kamman-Heidtmann antwortet:

 

Zu Frage 1.:

Die Bezirksvertretung Sodingen hat in ihrer Sitzung vom 29.08.2007 den Beschluss gefasst, rund um die Gysenberger Teiche Beschilderungen anzubringen, die das Fütterungsverbot von Tieren an den Gysenberger –Teichen deutlich macht.

 

Die Aufstellung der Schilder erfolgte durch Stadtgrün.

 

Zu Frage 2.:

Die Anbringhöhe der Schilder, die der üblichen Anbringhöhe von Hinweisschildern entspricht, wurde gewählt, damit die Schilder schon aus größeren Abständen wahrgenommen werden.

 

Zu Frage 3.:

Die eingeschränkte Wahrnehmung von in Bodennähe angebrachten Schildern spricht gegen eine dortige Schilderanbringung. Weiterhin sind Schilder in Bodennähe in weitaus größerem Ausmaß dem Vandalismus (Beschädigung, Zerstörung, Übersprühung) ausgesetzt als hoch angebrachte Schilder.

 

Eines der neuen Schilder wurde schon durch Dritte entwendet und musste ersetzt werden.

 

Die Anbringhöhe von Schildern ist nicht entscheidend für die Beachtung darauf ausgesprochener Verbote.

 

Zu Frage 4.:

Der Tatbestand des Fütterungsverbotes ist in der Ordnungsbehördliche Straßenverordnung der Stadt Herne nicht enthalten. Da kein offizielles Fütterungsverbot besteht, kontrolliert der KOD die Gysenbergteiche seit Jahren im Rahmen des Präsenzdienstes.

 

Zu Frage 5.:

Verwarnungen können nicht ausgesprochen werden, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Aus diesem Grund können auch keine Verwarngelder erhoben werden.

 

Zu Frage 6.:

Wenn der KOD fütternde Personen antrifft, werden diese zum Unterlassen aufgefordert. Hier wird an die Einsichtsfähigkeit der angetroffenen appelliert und auf die schädigenden Auswirkungen des Handelns hingewiesen.

 

Zu Frage 7.:

Der KOD wird die Teiche auch weiterhin kontrollieren. Ziel ist, das Fütterungsverbot in die Ordnungsbehördliche Straßenverordnung aufzunehmen.