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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Oberbürgermeisters  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:56 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Aufstellung über Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten aus dem Rechnungsjahr 2007 (69 KB) PDF-Dokument (35 KB)    

Herr Oberbürgermeister Schiereck unterrichtet die Mitglieder des Rates der Stadt über folgende Sachverhalte:

Herr Oberbürgermeister Schiereck unterrichtet die Mitglieder des Rates der Stadt über folgende Sachverhalte:

 

Auflösungserscheinungen bei der ewmr

Frau Stadtverordnete Jung hatte in der Sitzung des Ältestenrates am 15. Januar 2008 um Informationen im Zusammenhang mit Nachrichten über Auflösungserscheinungen bei der ewmr gebeten.

 

Die Gelsenwasser AG, die Stadtwerke Dortmund und die Stadtwerke Bochum planen den Zusammenschluss zu einem neuen Energiekonzern. Gelsenwasser soll die Funktion einer Holding übernehmen und unter sich neue Gesellschaften für Energie, Wasser und Abwasser sowie eine Netzgesellschaft bündeln. Die mögliche Ausgestaltung wird zurzeit erarbeitet.

Die Stadtwerke Bochum GmbH ist wie die Stadtwerke Witten GmbH und die Stadtwerke Herne AG in den ewmr-Konzern eingebunden. Die bisherige Konstruktion sichert neben den Vorteilen des steuerlichen Querverbundes u. a. auch die Selbstständigkeit der beteiligten Stadtwerke. Es gilt, die bisherigen Vorteile im ewmr-Verbund oder in einer möglichen anderen Konstruktion zu bewahren. Die Möglichkeiten für die Stadt Herne / Stadtwerke Herne AG unter den sich verändernden Rahmenbedingungen müssen optimal genutzt und eingeschätzt werden. Die Stadtwerke Herne AG befindet sich in einem entsprechenden Meinungsbildungskonzept. Der Rat der Stadt wird über die aktuellen Entwicklungen zeitnah informiert.

 

Bürgerlokale

Im Oktober 2005 wurde im fußläufigen Teil der Hauptstraße im Stadtteil Wanne ein Teilprojekt der „Bürgerstadt Herne“ gestartet. Mit dem ersten BÜRGERlokal nahm ein völlig neuer Ansatz zur Bürgerbeteiligung seine Arbeit auf. Hintergrund war die Erkenntnis, dass die Themen Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement die Kommunen in den kommenden Jahren zunehmend beschäftigen werden. Als Antwort auf die Herausforderungen eines massiven strukturellen, sozialen und demografischen Wandels erscheint einerseits die Transparenz von Entscheidungen in Politik und Verwaltung erforderlich, um Akzeptanz auch für – subjektiv betrachtet - unpopuläre Maßnahmen zu schaffen. Andererseits kann durch die Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen der bisherige „Konsument“ von Politik und Verwaltungsdienstleistungen in die Lage versetzt werden, sich als Mitwirkender und Mitgestalter an der weiteren Entwicklung „seiner Stadt“ zu verstehen.

 

Die Aufgabenstellung bestand deshalb zunächst darin, eine Vielzahl von Informationen leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte eine ebenfalls leicht zugängliche Möglichkeit geschaffen werden, mit der Verwaltung und auch der Politik in einen Dialog zu treten.

 

Beides konnte im Stadtteil Wanne bereits umgesetzt werden, das dortige BÜRGERlokal ist uneingeschränkt akzeptiert und etabliert. Es wird rege genutzt.         

 

Es war deshalb folgerichtig, am 14. Februar 2007 das BÜRGERlokal in der Herner Innenstadt zu eröffnen. Dort kann nun auf ein Jahr Bürgerservice zurückgeblickt werden.

 

Insgesamt ist im ersten Jahr 12.360 mal über das BÜRGERlokal Herne der Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen worden. 1.998 mal wurde dabei eine Beratung und 8.808 mal eine Information abgerufen. Beschwerden im engeren Sinne wurden 1.266 mal vorgetragen, 43 mal eine Anregung. Der Bürgerbeauftragte wurde 137 mal auf Wunsch der Petenten eingeschaltet.

 

Hochgerechnet haben damit durchschnittlich täglich rd. 51 Hernerinnen oder Herner an den Öffnungstagen das Angebot wahrgenommen. Dabei haben 8.599 Bürgerinnen oder Bürger das BÜRGERlokal persönlich aufgesucht, 3.653 haben angerufen. Die Zahl der schriftlichen Eingaben ist mit 94 eher gering (0,8%), was zusätzlich darauf hinweist, dass ein persönlicher und unkomplizierter Kontakt bevorzugt wird. Der Leitgedanke des BÜRGERlokals, einen Zugang ohne Barrieren anzubieten, ist sichtbar aufgegangen.

 

Die Quote der persönlich vorgetragenen Anliegen liegt im BÜRGERlokal Herne bei rd. 70 %. In Wanne liegt dieser Anteil noch höher, und in der gemeinsamen Betrachtung beider Lokale sind es fast 80 %. Bedenkt man dabei, dass diese Quote vor der Eröffnung in Wanne bei null war und in der ersten Jahresbilanz des BÜRGERlokals Wanne noch bei rd. 57 % lag, wird deutlich, dass mit steigender Bekanntheit die Nachfrage deutlich wächst. In Wanne war auch zu beobachten, dass mit Nebendienstleistungen wie der Ausgabe von gelben Säcken oder von Abfallkalendern viele Besucher angezogen und animiert wurden, bei der Gelegenheit auch gleich ihre Meinung zu äußern. Dieser Bereich soll deswegen ausgebaut werden.

 

Aus diesem Grund und der steigenden Nachfrage wird das Herner BÜRGERlokal ab sofort – wie auch bereits in Wanne – Karten für städtische Kulturveranstaltungen im Vorverkauf anbieten.

 

Die BÜRGERlokale werden außerdem eine in diesem Jahr zum ersten mal geschaltete Telefon-Hotline für die Cranger Kirmes übernehmen. Die bisher beim Fachbereich Öffentliche Ordnung, Stadtmarketing oder sonst wo ankommenden Anrufe sollen zentral kanalisiert und beantwortet werden.

 

Eine weitere Änderung betrifft die Öffnungszeiten der BÜRGERlokale. Um die Öffnungszeiten möglichst den Ladenöffnungszeiten anzugleichen und den Personalaufwand nicht ausufern zu lassen, wurde anfänglich ein relativ später Öffnungszeitpunkt gewählt (10.00 Uhr). Dabei wurde von der Annahme ausgegangen, dass am späten Nachmittag mehr Bürger die Öffnungszeiten nutzen als in den Morgenstunden. Diese Annahme hat sich jedoch nicht bestätigt. So haben viel mehr Bürger versucht, schon vor den Öffnungszeiten Einlass zu finden, als an manchen Nachmittagen überhaupt Besucher zu verzeichnen waren. Es soll deshalb zukünftig täglich eine Stunde früher geöffnet werden (9:00 Uhr). Um den Personalaufwand nicht erhöhen zu müssen, wird deshalb an den bisher schwachen Nachmittagen früher geschlossen. Der Dienstleistungs-Donnerstag soll davon selbstverständlich nicht betroffen sein, denn für viele Berufstätige bietet er die einzige Möglichkeit, den Service in Anspruch zu nehmen. Die neuen Öffnungszeiten orientieren sich an einer einjährigen Besucherstatistik beider BÜRGERlokale:

 

Montag:                        9:00 – 17:00 Uhr

Dienstag, Mittwoch:            9:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:                  9:00 – 18:00 Uhr

Freitag:             9:00 – 14:00 Uhr

 

Die Gesamtöffnungszeit beträgt wie zuvor 36 Stunden, was weiterhin einen Einschichtbetrieb ermöglicht. Sonderöffnungszeiten, z.B. bis in die frühen Abendstunden während der Cranger Kirmes und während des Kirmesumzugs werden selbstverständlich weiterhin zusätzlich angeboten. Der Personalrat muss mit dieser Änderung einverstanden sein, hat aber bereits Zustimmung signalisiert.

 

Auch mit dem zweiten BÜRGERlokal befindet sich dieser Projektbaustein der Bürgerstadt Herne auf einem erfolgreichen Weg. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerbeteiligung und die angebotene Transparenz von Verwaltungsentscheidungen nachhaltige positive Effekte für die Verständigung der Interaktionspartner Bürger – Politik – Verwaltung hat. Ich werde Sie weiterhin über die Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten.

 

Internetauftritt der Stadt Herne

Die Zentrale Internetredaktion hat den deutschsprachigen Internetauftritt durchgesehen und Seiten ausgewählt, die in den englischsprachigen Auftritt einfließen sollen. Die Arbeiten hierfür sind nahezu abgeschlossen. Der Fachbereich Presse und Kommunikation wird nun Angebote von Übersetzungsbüros einholen. Mit dem Onlinegang www.herne.de/englisch ist Ende des 3. Quartals 2008 zu rechnen.

 

Gremientätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten

Gemäß § 18 Abs 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Rat der Stadt bis zum 31. März 2008 eine Aufstellung über Nebentätigkeiten aus dem Rechnungsjahr 2007 vorzulegen. In der Summe betragen die Nebeneinnahmen insgesamt 27.602,46 Euro. Da die Einnahmen die Höchstgrenze von 6.000 Euro erreicht haben, ergibt sich mit Ausnahme der Einnahmen aus den Tätigkeiten im Bereich der Herner Sparkasse eine Abführungspflicht an den städtischen Haushalt in Höhe von 18.352,46 Euro.

 

Eine Aufstellung der Nebeneinnahmen wird im Internet veröffentlicht (keine gesetzliche Pflicht) und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Herr Stadtdirektor Bornfelder macht folgende Mitteilungen:

 

Dringlichkeitsentscheidung

Der Haupt- und Finanzausschuss soll in seiner Sitzung am 29.04.2008 folgende Beschlüsse der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (EWMR) im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung genehmigen:

 

-                     Erhöhung der Kommanditeinlage der EWMR an der Trianel Power - Projektgesellschaft Kohlekraftwerk mbH & Co. KG (TPK) um bis zu 54,7 Mio. € sowie Kapitalerhöhung der Trianel European Energy Trading GmbH an der TPK als Kommanditist mit einer Kapitalerhöhung von bis zu 27,4 Mio. €

-                     mittelbare Beteiligung der EWMR über die TPK an der Netzleitung Lünen GmbH in Höhe von 12.500 €

 

Die Vorberatung der Angelegenheiten durch den Aufsichtsrat konnte erst am 19.02.2008 und somit nach Versand der Ratsunterlagen für die Sitzung am 26.02.2008 erfolgen. Die nächste Ratssitzung findet erst am 20.05.2008 statt. Die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung im Hinblick auf die Umsetzung muss jedoch vor dem 08.05.2008 herbeigeführt werden, so dass die rechtzeitige Einberufung des Rates nicht möglich ist.

 

Freihändige Vergabe          

Mit der Erstellung eines Haushaltskonsolidierungsgutachtens für die Stadt Herne lt. Ratsbeschluss vom 11.12.2007 soll als Ergebnis der freihändigen Vergabe der Verwaltung das Unternehmen Rödl & Partner GbR, Köln, beauftragt werden. Die Honorarkosten in diesem Zusammenhang belaufen sich auf rd. 187.100 Euro (inkl. MWSt.).


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

 

dagegen:

 

Enthaltung: