Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne hier: Baumhasel vor dem Hausgrundstück Heidstraße 54  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 29.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2008/0088 Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne
hier: Baumhasel vor dem Hausgrundstück Heidstraße 54
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kuhl
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Droste bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass zuerst eine Ersatzpflanzung erfolgt und in Rechnung gestellt wird, be

Herr Droste bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass zuerst eine Ersatzpflanzung erfolgt und in Rechnung gestellt wird, bevor der Baum beseitigt wird.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1b, Abs. 5 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Genehmigung der Entfernung der

 

Baumhasel vor dem Hausgrundstück Heidstraße 54 (siehe Lageplan).

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fällung des im Eigentum der Stadt Herne stehenden Baumes durchzuführen, wenn sich der Antragsteller verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die durch Fällung des Baumes, Wiederherrichtung des Gehweges an dem ursprünglichen Standort sowie durch die Anlage einer neuen Baumscheibe und Anpflanzung eines neuen Baumes in der Umgebung entstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

13

dagegen:

3

Enthaltung:

--