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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Droste bittet die Verwaltung darauf zu achten, dass zuerst eine Ersatzpflanzung erfolgt und in Rechnung gestellt wird, bevor der Baum beseitigt wird.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Wanne beschließt gemäß § 5 Abs. 1b, Abs. 5 der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Genehmigung der Entfernung der
Baumhasel vor dem Hausgrundstück Heidstraße 54 (siehe Lageplan).
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fällung des im Eigentum der Stadt Herne stehenden Baumes durchzuführen, wenn sich der Antragsteller verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die durch Fällung des Baumes, Wiederherrichtung des Gehweges an dem ursprünglichen Standort sowie durch die Anlage einer neuen Baumscheibe und Anpflanzung eines neuen Baumes in der Umgebung entstehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
13 |
dagegen: |
3 |
Enthaltung: |
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