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Auszug - Arzneimittelrückstände im Leitungswasser - Anfrage der SPD-Fraktion vom 10. Januar 2007 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 23.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0039 Arzneimittelrückstände im Leitungswasser
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 10. Januar 2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Smolka, Roswitha
Federführend:FB 54 - Umwelt Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frage 1:

Frau Bigalke vom Fachbereich 43/Gesundheit beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Frage 1:

Wird das Herner Leitungswasser regelmäßig auf Arzneimittelrückstände geprüft und mit welchem Ergebnis?

 

Antwort:

 

Die Stadtteile Wanne, Crange und Unser Fritz beziehen das Trinkwasser vom Wasserwerk Haltern, die anderen Stadtteile werden vom Wasserwerk Witten versorgt. Deshalb bezieht sich die Betrachtung der Ergebnisse auf diese Wasserwerke.

 

Den Wasserwerken ist die Problematik von Arzneimittelrückständen im Trinkwasser schon länger bekannt. Aus diesem Grund werden diese Parameter in regelmäßigen Abständen überprüft. Monatlich werden 11 Substanzen aus der Reihe der Arzneimittel sowie die 2006 auffällig gewordenen Perfluorierten Tenside PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonat)  untersucht. Röntgenkontrastmittel werden vierteljährlich analysiert.

 

Eine Übersicht über die Analysenwerte des Jahres 2007 liegt dem Fachbereich Gesundheit als Vorabinformation vor, die abschließend validierten Ergebnisse liegen immer erst Mitte März des Folgejahres vor und können beim FB Gesundheit eingesehen werden.

 

1.      Wasserwerk Witten: Alle 11 untersuchten Arzneimittel (darunter die beta-Blocker Atenolol und Sotalol, die Schmerzmittel Diclofenac und Ibuprofen, der Blutfettsenker Bezafibrat, das Antibiotikum Sulfamethoxazol und das Antiepileptikum Carbamazepin) lagen unterhalb der Nachweisgrenze von 0,025 µg/l.

Der Summenwert für PFOA + PFOS liegt im Geometrischen Mittel bei 0,063 µg/l und somit deutlich unter dem Leitwert des Umweltbundesamtes von 0,3 µg/l.

Die Ergebnisse der Röntgenkontrastmittel liegen größtenteils unterhalb der Nachweisgrenze von 0,01 µg/l oder geringfügig darüber.

 

2.        Wasserwerk Haltern: Die untersuchten Arzneimittel lagen unterhalb der        Nachweisgrenze von 0,025 µg/l oder in zwei Fällen geringfügig darüber.

Der Summenwert für PFOA + PFOS liegt im Geometrischen Mittel bei 0,003 µg/l und somit deutlich unter dem Leitwert des Umweltbundesamtes von 0,3 µg/l.

Die Ergebnisse der Röntgenkontrastmittel liegen größtenteils unterhalb der Nachweisgrenze von 0,01 µg/l oder geringfügig darüber.

„Bei Rückständen von Medikamenten im Trinkwasser geht das Umweltbundesamt davon aus, dass die Konzentration eines Wirkstoffes ein Prozent der niedrigsten therapeutischen Dosis in zwei Litern nicht überschreiten soll. Dabei sind auch Wechselwirkungen und Nebenwirkungen berücksichtigt. Aus ästhetischen Erwägungen wird als Zielwert eine Konzentration <0,1 µg/l genannt.“ (Untersuchungsbericht der WWU (Westfälische Wasser- und Umweltanalytik) vom 05.09.2006).

 

 

Frage 2:

Gibt es bei erhöhten Schadstoffwerten entsprechende Maßnahmen?

 

Antwort:

Nach § 16 der Trinkwasserverordnung (TVO 2001) waren bis zum 01.04.2003 von den Wasserversorgern Maßnahmenpläne zu erarbeiten, die von den Behörden zu genehmigen waren. Nach diesen Plänen wird gehandelt, wenn es zu einer außergewöhnlichen Belastungssituation kommt.

 

 

Frage 3:

Können wir den Menschen in Herne auch weiterhin unser Leitungswasser als Trinkwasser empfehlen- auch vor dem Hintergrund, dass Leitungswasser unter anderem bei der Nahrungszubereitung von Neugeborenen und Kleinkindern Verwendung findet?

 

Antwort:

Das Trinkwasser, das den Herner Bürgern über die zentrale Wasserversorgung geliefert wird, entspricht den Qualitätsansprüchen der TVO und kann in unserem Versorgungsbereich uneingeschränkt genutzt werden.

Diese Qualitätszusicherung gilt bis zum Hausanschluss. Wie sich das Installationssystem innerhalb eines Gebäudes auf die Qualität des Trinkwassers auswirkt, muss nach § 16 Abs. 3 vom Hauseigentümer kontrolliert und ggf. untersucht werden.

Hausinstallationen, aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, werden nach §§ 18, 19 der TVO durch den Fachbereich Gesundheit überwacht.

 

Abstimmungsergebnis: