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Auszug - Bestattungen durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung - Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.01.2008 -  

des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:37 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0043 Bestattungen durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.01.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SV Ucka, GerhardAktenzeichen:FB 21
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

im Zusammenhang mit Bestattungen, die durch die Ordnungsbehörde der Stadt Herne durchgeführt werden, werden in Gebührenbescheiden des FB Stadtgrün unter der Ziffer 5.2.3.1 Gebühren für ein „Anteiliges Nutzungsrecht Urnen-Wahlgrab (30 Jahre)“ in Höhe von 320,25 € und unter 8.4.1 Gebühren für „Anteiliger Pflegeaufwand Urnen-Wahlgrab“ in Höhe von 100,00 € aufgeführt.

 

Die Gebührenordnung der Stadt Herne weist in der Gebührensatzung unter der Ziffer 5.2.3 Urnenwahlgrab je Grabstelle 1.281,00 € und unter Ziffer 8. 4. Gebühren für eine vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten je Stelle und Jahr der verbleibenden Ruhefrist in Höhe von 16,00 € aus. Gebühren für einen „Pflegeaufwand für Urnen-Wahlgrabstätten“ gibt es laut Satzung nicht. Es gibt ebenfalls keine anteilige Erwerbsmöglichkeit von Nutzungsrechten an Urnen-Wahlgrabstätten.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 22. Januar 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1. Kann der FB Stadtgrün eine Gebühr erheben, die es laut der gültigen Gebührensatzung nicht gibt?

 

  1. Wer erbringt die pflegerischen Leistungen für Urnen-Wahlgrabstätten?

 

 

 

Herr Kuhl beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.

Die örtliche Ordnungsbehörde hat im Wege der Ersatzvornahme Bestattungen zu veranlassen, wenn Hinterbliebene ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen (§ 8 Abs.1, S.2 Bestattungsgesetz NRW).

Nach gesicherter Rechtssprechung des OVG NRW sind in Fällen der ordnungsbehördlichen Bestattungen nur die notwendigen Mindestkosten der Bestattung gegenüber ggf. später auffindbaren Totenfürsorgepflichtigen erstattungsfähig.

Aus diesem Grund wird seitens des Fachbereichs Stadtgrün seit dem 1.1.2006 die Möglichkeit eröffnet, in Fällen der vorliegenden Art ein Urnenwahlgrab zu wählen. In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre. Tatsächlich wird diese Zeit mit Ablauf der Ruhefrist, also nach 25 Jahren enden.

Die Stadt Herne  bleibt Nutzungsberechtigte. Das Nutzungsrecht wird mit dem ersten Beisetzungsfall in Form einer Gebühr von 1.281,00 € verliehen. Die Grabherrichtung erfolgt durch Rasensaat mit einer Gebühr von 400,00 € (16,00 € x 25 Jahre).  

Die Pflege für 25 Jahre wird durch die Stadt Herne durchgeführt. Gebührenmäßig fällt analog einer vorzeitigen Rückgabe von Nutzungsrechten und des damit verbundenen Pflegeaufwandes die gleiche Gebühr wie für andere Urnenwahlgräber an, die die Stadt Herne zurück genommen hat und pflegt.

 

Die Stadt Herne erhebt die Gebühr satzungskonform. Sie erteilt lediglich einen gesplitteten Gebührenbescheid, um dem FB Ordnung und Sport die Abrechnungspraxis zu erleichtern. Es fallen somit folgende Gebühren pro Fall an:

 

Bestattungsgebühr Wahlgrab (Urne)                                                 122,50 €

Anteiliges NR                                                                                                320,25 €

Anteiliger Pflegeaufwand                                                                                  100,00 €

                                                                                                                        542,75 €

                                                                                                                        =======

 

Mit dieser Gesamtgebühr ist ferner sichergestellt, dass lediglich die notwendigen Mindestkosten anfallen.

 

 

Zu 2.

Die Stadt Herne pflegt die Urnen-Wahlgrabstätten, wenn das Nutzungsrecht bei ihr liegt. Das ist bei den hier in Rede stehenden Ordnungsamtsbestattungen der Fall.

 

 

Herr Ucka, als Antragsteller, fragt, wie viele Bestattungen dieser Art pro Jahr vorgenommen werden.

Herr Terhoeven antwortet, dass es sich um ca. 60 Bestattungen handelt.

Herr Hussing ,für die Fraktion, merkt an, dass Vertreter der Kirchengemeinde gern bei den Bestattungen anwesend wären, damit diese würdevoller vollzogen werden. Leider erfahren die Vertreter nicht, wann die Bestattungen stattfinden. Herr Hussing fragt, ob es denkbar wäre, in diesem Sinne Regelungen zu treffen.

Herr Kuhl bejaht die Frage. Der Fachbereich Stadtgrün ist bereit, mit den Vertretern der Kirchengemeinden ins Gespräch zu kommen und empfängt sie zu diesem Anlass gern.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

 

dagegen:

 

Enthaltung: