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im Zusammenhang mit Bestattungen, die durch die Ordnungsbehörde der Stadt Herne durchgeführt werden, werden in Gebührenbescheiden des FB Stadtgrün unter der Ziffer 5.2.3.1 Gebühren für ein „Anteiliges Nutzungsrecht Urnen-Wahlgrab (30 Jahre)“ in Höhe von 320,25 € und unter 8.4.1 Gebühren für „Anteiliger Pflegeaufwand Urnen-Wahlgrab“ in Höhe von 100,00 € aufgeführt.
Die Gebührenordnung der Stadt Herne weist in der
Gebührensatzung unter der Ziffer 5.2.3 Urnenwahlgrab je Grabstelle 1.281,00 €
und unter Ziffer 8. 4. Gebühren für
eine vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten je Stelle und Jahr der
verbleibenden Ruhefrist in Höhe von 16,00 € aus. Gebühren für einen
„Pflegeaufwand für Urnen-Wahlgrabstätten“ gibt es laut Satzung nicht. Es gibt
ebenfalls keine anteilige Erwerbsmöglichkeit von Nutzungsrechten an
Urnen-Wahlgrabstätten.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
am 22. Januar 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu
lassen: