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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0043  

Betreff: Bestattungen durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung
- Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.01.2008 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SV Ucka, GerhardAktenzeichen:FB 21
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
22.01.2008 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

im Zusammenhang mit Bestattungen, die durch die Ordnungsbehörde der Stadt Herne durchgeführt werden, werden in Gebührenbescheiden des FB Stadtgrün unter der Ziffer 5.2.3.1 Gebühren für ein „Anteiliges Nutzungsrecht Urnen-Wahlgrab (30 Jahre)“ in Höhe von 320,25 € und unter 8.4.1 Gebühren für „Anteiliger Pflegeaufwand Urnen-Wahlgrab“ in Höhe von 100,00 € aufgeführt.

 

Die Gebührenordnung der Stadt Herne weist in der Gebührensatzung unter der Ziffer 5.2.3 Urnenwahlgrab je Grabstelle 1.281,00 € und unter Ziffer 8. 4. Gebühren für eine vorzeitige Rückgabe von Nutzungsrechten je Stelle und Jahr der verbleibenden Ruhefrist in Höhe von 16,00 € aus. Gebühren für einen „Pflegeaufwand für Urnen-Wahlgrabstätten“ gibt es laut Satzung nicht. Es gibt ebenfalls keine anteilige Erwerbsmöglichkeit von Nutzungsrechten an Urnen-Wahlgrabstätten.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 22. Januar 2008 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1. Kann der FB Stadtgrün eine Gebühr erheben, die es laut der gültigen Gebührensatzung nicht gibt?

 

  1. Wer erbringt die pflegerischen Leistungen für Urnen-Wahlgrabstätten?