|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende Herr Schwanengel weist die Verwaltung darauf hin, dass es, wie in der auszutauschenden Tabelle 1 zu Anlage 1 (Linienverzeichnis § 42 PBefG) genannt, bezüglich der Linie Nr. NE 34 keine Haltestellenbezeichnung Herne-Wanne Eickel, Bf gibt.
Bis zur Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe soll eine Klärung erfolgen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Stadt Herne hat mit Betrauungsbeschluss vom 24.11.2005 dem Finanzierungssystem des VRR und der Art und Weise der Betrauung der das Stadtgebiet bedienenden Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH, Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und Vestische Straßenbahnen GmbH unter Bezugnahme auf die Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im VRR zugestimmt.
Dieser Grundsatzbeschluss wird durch diesen Beschluss wie folgt ergänzt:
Die das Gebiet der Stadt bedienenden Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH, Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und Vestische Straßenbahnen GmbH sind bis zum 31.12.2019 mit folgenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut:
1. Vorhaltung von Verkehrsinfrastruktur,
2. Erbringung von verbund- bzw. aufgabenträgerbedingten Regie- und Vertriebsmehrleistungen,
3. Vorhaltung von verbund- bzw. aufgabenträgerbedingten Fahrzeugqualitätsstandards,
4a. Erbringung nicht lukrativer Fahrten in Schwachverkehrszeiten,
4b. Sozialpolitische Verpflichtungen,
Für die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH ergeben sich die einzelnen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 4b.
Für die übrigen Verkehrsunternehmen (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und Vestische Straßenbahnen GmbH) ergeben sich die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen aus den ergänzenden Betrauungsbeschlüssen der jeweiligen Anteilseignerkommune/n und sonstiger Dokumentationen.
In dem Betrauungszeitraum kann sich eine Aktualisierung des Betrauungsinhaltes durch Fortschreibung der für die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH maßgeblichen Nahverkehrspläne ergeben.
Anmerkung der Schriftführung:
Die korrigierte Tabelle ist als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: |
15 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |