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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Konkretisierung des Betrauungsaktes  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 15.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0688 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Konkretisierung des Betrauungsaktes
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Frau Peter, 24 02
2. Herr Klein-Altstedde, 24 14
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Pekovic, Andrea  FB 53 - Tiefbau und Verkehr
   Büro Dezernat V
   Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Der Vorsitzende Herr Schwanengel weist die Verwaltung darauf hin, dass es, wie in der auszutauschenden Tabelle 1 zu Anlage 1 (Linienverzeichnis §  42 PBefG) genannt, bezüglich der Linie Nr. NE 34  keine Haltestellenbezeichnung Herne-Wanne Eickel, Bf gibt.

 

Bis zur Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe soll eine Klärung erfolgen.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Stadt Herne hat mit Betrauungsbeschluss vom 24.11.2005 dem Finanzierungssystem des VRR und der Art und Weise der Betrauung der das Stadtgebiet bedienenden Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH, Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und Vestische Straßenbahnen GmbH unter Bezugnahme auf die Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im VRR zugestimmt.

 

Dieser Grundsatzbeschluss wird durch diesen Beschluss wie folgt ergänzt:

 

Die das Gebiet der Stadt bedienenden Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH, Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und Vestische Straßenbahnen GmbH sind bis zum 31.12.2019 mit folgenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut:

 

1.      Vorhaltung von Verkehrsinfrastruktur,

2.      Erbringung von verbund- bzw. aufgabenträgerbedingten Regie- und Vertriebsmehrleistungen,

3.      Vorhaltung von verbund- bzw. aufgabenträgerbedingten Fahrzeugqualitätsstandards,

4a.      Erbringung nicht lukrativer Fahrten in Schwachverkehrszeiten,

4b.      Sozialpolitische Verpflichtungen,

 

Für die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH ergeben sich die einzelnen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 4b.

 

Für die übrigen Verkehrsunternehmen (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG und Vestische Straßenbahnen GmbH) ergeben sich die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen aus den ergänzenden Betrauungsbeschlüssen der jeweiligen Anteilseignerkommune/n und sonstiger Dokumentationen.

 

In dem Betrauungszeitraum kann sich eine Aktualisierung des Betrauungsinhaltes durch Fortschreibung der für die Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH maßgeblichen Nahverkehrspläne ergeben.

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die korrigierte Tabelle ist als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0