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Auszug - Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH: Vorabgewinnausschüttung  

des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 23.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:33 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0591 Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH:
Vorabgewinnausschüttung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe genehmigt die Vorabgewinnausschüttung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) auf den Bilanzgewinn 2007 der ewmr wie folgt:

 

An die Stadt Bochum wird als Abschlagszahlung auf den Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 ein Betrag von 0,9 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 0,9 Mio. € oder mehr beträgt. Soweit der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 weniger als 0,9 Mio. € beträgt, hat die Stadt Bochum diesen ausgeschütteten Anteil zurückzuzahlen.

 

An die Stadt Herne wird als Abschlagszahlung auf den Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 ein Betrag von 1,5 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 1,5 Mio. € oder mehr beträgt. Soweit der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 weniger als 1,5 Mio. € beträgt, hat die Stadt Herne diesen ausgeschütteten Anteil zurückzuzahlen.

 

An die Stadt Witten wird als Abschlagszahlung auf den Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 ein Betrag von 14,0 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 14,0 Mio. €

oder mehr beträgt. Soweit der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 weniger als 14,0 Mio. € beträgt, hat die Stadt Witten diesen ausgeschütteten Anteil zurückzuzahlen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

15

dagegen:

/

Enthaltung:

/