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Vorlage - 2007/0591  

Betreff: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH:
Vorabgewinnausschüttung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Entscheidung
23.10.2007 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 1.350 T€

570.210.000.0

Gewinnausschüttung

Verw.haushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe genehmigt die Vorabgewinnausschüttung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) auf den Bilanzgewinn 2007 der ewmr wie folgt:

 

An die Stadt Bochum wird als Abschlagszahlung auf den Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 ein Betrag von 0,9 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 0,9 Mio. € oder mehr beträgt. Soweit der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 weniger als 0,9 Mio. € beträgt, hat die Stadt Bochum diesen ausgeschütteten Anteil zurückzuzahlen.

 

An die Stadt Herne wird als Abschlagszahlung auf den Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 ein Betrag von 1,5 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 1,5 Mio. € oder mehr beträgt. Soweit der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 weniger als 1,5 Mio. € beträgt, hat die Stadt Herne diesen ausgeschütteten Anteil zurückzuzahlen.

 

An die Stadt Witten wird als Abschlagszahlung auf den Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 ein Betrag von 14,0 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt, dass der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 14,0 Mio. €

oder mehr beträgt. Soweit der Anteil am Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 weniger als 14,0 Mio. € beträgt, hat die Stadt Witten diesen ausgeschütteten Anteil zurückzuzahlen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Anteile an der ewmr werden in Bochum von einem Betrieb gewerblicher Art bzw. in Herne vom Eigenbetrieb Bäder Herne gehalten. Die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen der ewmr ist dort anrechenbar. Allerdings wird nach unseren Feststellungen bei Ausschüttung eigener Gewinne der Betriebe an die städtischen Hoheitsbereiche wiederum Kapitalertragsteuer entstehen. Diese beträgt zurzeit einschließlich SolZ 10,55 % (Kapitalertragsteuer von 10 %, darauf SolZ von 5,5 %). Sie ist für die Städte eine endgültige Steuerbelastung.

 

Die Stadt Witten hält ihre Anteile an der ewmr im Hoheitsvermögen, so dass von den Ausschüttungen der ewmr an die Stadt zurzeit ebenfalls 10,55 % einzubehalten sind. Diese Steuerbelastung ist für die Stadt Witten ebenfalls endgültig.

 

Die Kapitalertragsteuer ist auf Ebene der Hoheitsbereiche der Städte nicht anrechenbar und führt dort zu einer endgültigen Steuerbelastung. Ausschüttungen fließen den Städten somit letztendlich nur mit einem Anteil von 89,45 % zu. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wird der Kapitalertragsteuersatz zur Angleichung an den allgemeinen Abgeltungssteuersatz mit Wirkung ab 01.01.2008 um 5 % erhöht. Unter Einbeziehung des SolZ steigt die Kapitalertragsteuerbelastung auf Ausschüttungen damit auf 15,83 % (Kapitalertragsteuer von 15 %, darauf SolZ von 5,5 %). Von Gewinnausschüttungen an die Hoheitsbereiche der Städte werden infolge der Gesetzesänderung ab 2008 nur noch 84,17 % verbleiben.

 

Zur Vermeidung dieser Mehrbelastung empfiehlt sich für das Geschäftsjahr 2007 eine Vorabausschüttung der ewmr. Der Beschluss muss von der Gesellschafterversammlung der ewmr noch im Jahr 2007 gefasst werden.

 

Bei einer Vorabausschüttung entsteht ein Risiko, wenn sie den tatsächlich erzielten Bilanzgewinn übersteigt. Der übersteigende Ausschüttungsanteil muss dann zurückgezahlt werden. Bei der Rückerstattung handelt es sich steuerlich um eine Einlage. Deshalb kann die Kapitalertragsteuer auf den übersteigenden Ausschüttungsanteil nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden. Sie wird somit zu einer endgültigen Steuerbelastung, ohne dass der übersteigende Anteil dauerhaft ausgeschüttet worden wäre. Zur Vermeidung dieses Effekts muss ein Vorabausschüttungsbetrag festgelegt werden, der deutlich unter dem zu erwartenden Gewinn der ewmr liegt.

 

Die Stadt Bochum erhält als Gewinn den Anteil an den Ergebnissen der TMR und der

evu zählwerk, gegebenenfalls an der nmr, den Anteil an den steuerlichen Synergieeffekten, den Anteil am eigenen Ergebnis der ewmr und direkt zurechenbare beteiligungsbedingte Zinserträge. Nur diese Zinserträge sind bereits in Höhe von 0,9 Mio. EURO realisiert und sollten daher zur Ausschüttung gelangen.

 

Die Ausschüttung an die Stadt Herne enthält neben dem Gewinn der VVH die vorgenannten Bestandteile mit Ausnahme des oben genannten beteiligungsbedingten Zinsertrags. Vom Gewinn der VVH können nach vorsichtiger Einschätzung 1,5 Mio. EURO vorab ausgeschüttet werden. Die Vorabgewinnausschüttung der ewmr erfolgt an den Eigenbetrieb Bäder Herne, der wiederum noch in diesem Jahr eine Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Herne vornehmen wird.

 

Die Ausschüttung an die Stadt Witten enthält neben dem Gewinn der Stadtwerke Witten

ebenfalls die vorgenannten Bestandteile mit Ausnahme des oben genannten beteiligungsbedingten Zinsertrags. Hier ist jedoch zusätzlich zu beachten, dass im Konzern der Stadtwerke Witten bereits Gewinne aus Aktienverkäufen und aus Dividenden nach Steuern von insgesamt 14,0 Mio. EURO realisiert wurden. Dieser Betrag kann im Wege der vorweggenommenen Gewinnabführung an die Stadtwerke Witten und von dort aus an die ewmr weitergeleitet werden. Die ewmr kann den Betrag dann im Rahmen der Vorabausschüttung an die Stadt auszahlen.

 

Unter Einbeziehung des realisierten Gewinnanteils der Stadt Bochum von 0,9 Mio. EURO, des geschätzten Gewinnanteils der Stadt Herne von 1,5 Mio. EURO und des realisierten Gewinnanteils der Stadt Witten von 14,0 Mio. EURO ergibt sich ein Gesamtausschüttungsbetrag von 16,4 Mio. EURO.

 

Der Gesellschafterversammlung obliegt gemäß § 9 Abs. 2 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages der ewmr die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat hat gem. § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ewmr alle Angelegenheiten vorzuberaten, die von der Gesellschafterversammlung zu entscheiden sind.

Der Aufsichtsrat der ewmr soll die Angelegenheit in seiner Sitzung am 17. Oktober 2007 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung soll am gleichen Tag einen entsprechenden Beschluss vorbehaltlich der Genehmigung der bürgerschaftlichen Organe der Städte Bochum, Herne und Witten fassen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine