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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der
Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch
sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
10 |
dagegen: |
5 |
Enthaltung: |
1 |