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Wortprotokoll Beschluss |
Wie der örtlichen Presse zu entnehmen war, werden ab Mai 2007 ca.
5000 Tonnen des Stoffes Hexachlorbenzol, aus Australien stammend, im RZR Herten
verbrannt. Bei Hexachlorbenzol handelt es sich nach dem Abfallrecht um
besonders überwachungsbedürftigen Abfall.
RZR verbrennt eigenen Angaben zufolge derzeit bei 900°C, obwohl
nach Angaben der Presse 1200 Grad für die Verbrennung von Hexachlorbenzol
vorgegeben sind.
Leider besteht derzeit in der Bevölkerung ein starker
Informationsmangel in Bezug auf die ökologischen und gesundheitlichen Folgen
einer Verbrennung des hochgiftigen Hexachlorbenzols, insbesondere für die
Anwohner im Bereich Wanne-Nord, die ja in unmittelbarer Nähe der
Müllverbrennungsanlage leben.
Des Weiteren bestehen Informationslücken, was die Risiken eines
Transports von Hexachlorbenzol auf einer Strecke von 5000 Kilometern Länge
betrifft.
Hexachlorbenzol ist eine stark wassergefährdende Substanz (WGK
3); dennoch erfolgt der Transport, trotz möglicher Risiken, größtenteils zu
Wasser.
Die Verwaltung wir daher gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist die Verbrennungsanlage der EG-Verbrennungsrichtlinie
2000/76/EG unterworfen und wird diese Richtlinie eingehalten.
2. Auf welche Weise erfolgt die Anlieferung des Mülls und
welcher genaue Weg ist bis zum Bestimmungsort geplant?
3. Was sind die ökologischen und gesundheitlichen Risiken beim
Transport, auch bei einem eventuell auftretenden Störfaktor?
4. Warum erfolgt die Verbrennung aus Australien stammenden
Hexachlorbenzols an 3 verschiedenen Standorten in NRW (RZR Herten, Bayer AG
Leverkusen und Dormagen)?
5. Sieht die Verwaltung der Stadt Herne eine Möglichkeit, den
Transport sowie die Verbrennung von Hexachlorbenzol im RZR Herten zu
verhindern?
Herr Scholz gibt folgende Stellungnahme weiter:
Die gestellten Fragen wurden der AGR mbH zur Stellungnahme zugeleitet, die diese folgendermaßen beantworten:
zu Frage 1:
Die Sonderabfallverbrennung (SAV) des RZR Herten ist gemäß den Regularien der EG-Verbrennungsrichtlinie 2007/76/EG genehmigt. Diese Richtlinie wird insbesondere in Bezug auf den Artikel 6 Ziffer 1 in Verbindung mit Ziffer 4 eingehalten (Temperatur in der Nachbrennkammer). Hierzu liegt der AGR ein entsprechender Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vor.
zu Frage 2:
Im
Rahmen der Transportgenehmigung (Notifizierung) muss der gesamte Transportweg
und die Logistik – also Transportroute und die eingeplanten Spediteure – offen
gelegt und genehmigt werden. Die Transportunternehmen haben sowohl Befähigung
als auch Versicherungsdeckung nach einschlägigen Vorschriften nachzuweisen und
vorzulegen. Der Transport erfolgt nach der Anlandung in Brunsbüttel und von
dort entweder per Eisenbahn nach Leverkusen und LKW nach Herten, oder direkt
per LKW nach Herten. Die Anlieferung findet überwiegend über Autobahnen statt.
Da das Gesamtkontingent an anzuliefernden Mengen in die SAV des RZR Herten
nicht überschritten wird, kommt es zu keinen zusätzlichen Belastungen im
Bereich Herne-Wanne.
zu Frage 3:
Bei
dem relevanten Sonderabfall handelt es sich um feste, polymerisierte und
nicht-reaktive Rückstände. Der Stoff wird in speziell für den Transport
zugelassenen Gebinden in Containern angeliefert, ist also zweifach gesichert.
Für den Transport und die Lagerung der australischen Abfälle ist das inzwischen
auch weltweit gültige "Europäische Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" maßgeblich, das so genannte
ADR (Accord européen relatif au transport), das die frühere GGVS
(Gefahrgutverordnung Straße) in Deutschland abgelöst hat. Die ADR wird alle
zwei Jahre den neuesten technischen und juristischen Erkenntnissen angepasst.
Für den Seeweg gilt analog der IMDG-Code (International Maritime Dangerous
Goods Code). In den genannten Transportvorschriften ist die Beförderung des
betreffenden Stoffes enthalten und reglementiert. Zusätzliche
Sicherheitsauflagen sind deshalb nicht notwendig und im Rahmen der
Notifizierung auch nicht zu erwarten. Es besteht daher kein gesondertes
Transport- und Entsorgungsrisiko.
zu Frage 4:
Die
Firma Orica hatte sich bereits 2004 in Verbindung mit australischen
Regierungsstellen auf die Suche nach geeigneten Anlagen gemacht und dabei, als
feststand, dass deutsche SAV die geeignetsten sind, 2006 auch Kontakt zu
deutschen Behörden aufgenommen. In einem umfänglichen Audit hat Orica sich
letztlich für drei Anlagen in Nordrhein-Westfalen – darunter auch das RZR
Herten – und eine in Schleswig-Holstein entschieden, weil diese wegen ihrer
hohen Umweltstandards weltweiten Ruf genießen. Zur Verbrennung von chlorierten
Abfällen geeignete SAV zeichnen sich durch eine aufwändige Rauchgasreinigung
und Schadstofffilterung aus. So wurde die Industriemüllverbrennung des RZR
Herten europaweit erstmalig schon Ende der 80er Jahre mit Aktivkoksfiltertechnik
ausgestattet. Die weite Unterschreitung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte
und die permanente öffentliche Darstellung der Emissionsgrenzwerte begründen
den Ruf dieser MVA und SAV als Referenzobjekt für deutsche Umweltschutztechnik.
Insofern werden global operierende Unternehmen, die höchsten Wert auf eine
umweltverträgliche und nicht den eigenen Ruf belastende Entsorgung legen,
momentan immer auf deutsche SAV – an der Spitze auch das RZR Herten – stoßen.
zu Frage 5:
Nein.